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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 207. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Etatspost von SVOO auf 1000 Lhlr. herabgesetzt wird, ttwäs Persönliches und Transitorisches. Ich hoffe, daß ich das Glück haben werde, noch bis zum nächsten Landtage und langer in dieser . Stellung zu bleiben, und daß es sonach bei jener Bestimmung verbleiben wird; allein da sich' auf ein bloß persönliches Verhält- niß kein bestimmter Beschluß gründen laßt, so glaube ich, daß dieses auch nur als etwas Vorübergehendes anzusehen und viel mehr die Frage zu entscheiden sein wird: Soll ein Minister zum außerordentlichen Dienst auf den Etat kommen oder nicht ? Abg. Roux: Ich habe die Meinung des Abg. v. Mayer auch nicht anders genommen, als daß von dem Etat die Anstel lung, eines außerordentlichen Ministers in Wegfall zu bringen sei, und glaube, diesen Antrag als eine reine Erklärung gegen den Normaletat ansehen müssen. Hierauf wird der Antrag zahlreich unterstützt, und es äußert Abg. aus dem Winkel: So sehr ich diesen Antrag zu unterstützen wünschte, so erscheint mir doch bedenklich, diese Po sition ganz wegfallen zu lassen, nach der Aeußerung, welche der Hr. Staatsminister gemacht hat. Der Conferenzminister ist ge genwärtig da; die Besoldung reicht nicht hin, unv also weiß ich nicht, wie wir jetzt schon diese Position ganz abschneiden können, sondern glaube nur, daß sie vorbehaltlich verwendet werden müsse, aber nur mit 4000 Thlr, Abg. v. Mayer: Die Frage ist ganz einfach die, ob die Kammer glaubt, daß Sachsen zu seiner Regierung 7 Minister brauche, oder ob die Kammer der Meinung ist, daß mit 6 De partementsministern ausgereicht werden könne, unv ob daher die Kammer genehmigen will, daß von der Staatsregierung stets ein Minister im außerordentlichen Dienste besoldet werde. Das ist die erste Frage, und dann kommt die zweite, welche man aber nicht mit der vorigen vermischen muß, ob nicht überhaupt noch die Zahl von 0 Departementsministern auf dem Normaletat als zu hoch erscheine, und dicßsalls ein Antrag auf Comhination in der Schrift ausgenommen werden möchte ? Abg. Sachße: Der Abgeordnete sagt 6 Departementsmi nister; allein nach dem, was der Abg. a. d. Winkel geäußert hat, kann es sich nicht von den gegenwärtigen Ministern handeln, und es kommt immer darauf an, ob die Kammer erforderlich halt, daß man mehr Minister, als die Verfassungsurkunde vorschreibt, anstellt. Staatsministxr v. Lindenau: Da beide Fragen connex find, einmal der Wegfall des Ministers zum außerordentlichen Dienste, und dann Zusammenziehung mehrerer Departements unter einen Vorstand, so würde ich wünschen, daß diese beiden Fragen'zugleich in Merathung kamen. Demnach wird der zweite Antrag des Abg, v. Mayer, daß Se. Majestät der König und Se- königl. Hoheit der Prinz Mit-' regent ersucht werden, bef Veränderung der Personen derMi- nisterialvorstände möglichst mehrere Departements unter einen Ministerialvorstand zu bringen, zur Unterstützung gebracht und zahlreich unterstützt. Abg. Clauß; Nach meiner Ansicht wird zwar in der näch sten Zeit theils in Folge der geschehenen Ernennungen, Heils weil der Mehrzahl der Ministerien neben vielseitigen Verwal- tungsgeschaften auf dem Gebiete der Gesetzgebung weit umfas sende wissenschaftliche Arbeiten bevorstehen, theils weil denselben , hohen Stellen eine fast allgemeine Reorganisation der unterge-- ordneten Behörden obliegt, theils weil die Durchführung vieler andern in das Volksleben eingreifenden schwierigen Einrichtun gen ebenfalls ungewöhnliche Anstrengungen in Anspruch mehmen muß; — aus diesen Gründen wird zwar nach meiner Ansicht dem unserer Zustimmung empfohlenen Anträge vielleicht keine baldige Folge gegeben werden können; auch vermag ich die Bemerkung nicht zurückzuhalten, daß sich zwar mehrere deutsche Staaten-als Beispiel anführen lassen, in welchen die obere Geschaftsleitung auf nur vier Minister sich beschrankt; bei näherer Prüfung der dortigen Etats es jedoch sich ergeben dürfte, wie in einem dieser Staaten, der in Bezug auf seine Hilfsmittel mit dem unsrigen sich vergleichen möchte, die Entschädigung für die Chefs der Verwaltung beträchtlich höher ausgeworfen ist, als in dem vor liegenden Ausgabebudjet, und wie ferner die Departementsmi nister sich dort in den Directorialgeschäften mehrerer Unterstützung bedienen, als die hochverehrten Manner, die bei uns an der Spitze der öffentlichen Angelegenheiten stehen. Unter solchen Verhältnissen dürfte man selbst zuzugeben haben, daß es sogar im Interesse des Staatsdienstes liegen könne, wenn einer größern Zahl durch Verdienst ausgezeichneter Männer die Beförderung bis in die höchsten Posten der Verwaltung in Aussicht gestellt wird. Nach meiner Ueberzeugung aber habe ich dennoch den An trag des Abg. v, Mayer unterstützen müssen. Es ist wichtig, daß in Betreff des §. 41. der Versassungsurkunde von der ersten constitutionellen Standeverfammlung erklärt werde: wie man sich die Ausführung jenes §. denke. Es ist von mir nicht bezwei felt worden, daß die darin aufgenommene Bestimmung über das Bestehen von sechs Ministerialdepartements nur also gemeint sei, daß diese Abtheilungen gesonderte, unter sich unabhängige Zweige der Staatsverwaltung zusammensassen sollen; nicht aber, daß jedes Departement verfassungsmäßig einen besondern Chef zum Vorstand habe. Daß dieß auch die Meinung in der Ständever sammlung, welche über die Versassungsurkunde zu berathen hatte, gewesen sei, haben mir einflußreiche Mitglieder derselben versichert. Deshalb, um selbst den Regenten einer etwa ver meintlichen Anstellungsverpflichtung zu entheben, erscheint mir als Principfrage der vorliegende auf den Normaletat gerichtete Antrag zeit- und zwcckgemaß, Staatsminl'ster von Zeschau: Das Ministerium würde überhybey sein, was diesen Aütrag betrifft, etwas zu äußern, wenn nicht der Antragsteller selbst bemerkt hätte, daß es sich bloß von einer künftigen Einrichtung handelt; denn sonst würde es den Grundsätzen des Ministeriums zuwider sein, etwas über die sen Gegenstand vorzubringen. .Indessen muß ich auf einen P.unct aufmerksam machen, und das ist gerade der finanzielle, Ich muß bemerken, daß eine Entschließung Sr, Majestät hes Königs und Sr. Sönigl, Hoheit des Prinzen Mitregenten, mehrere Departe ments zusammen zu ziehen, für das Land kaum eine Ersparniß sein würde; deün das würde die Folge haben, daß hoch immer we,njger
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