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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 207. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Kammer.diefeHosiklon.'bewl'lligt oder nicht;' denn wenn sie auch die Kammer bewilligt, -fo'wdrden diese 4000 Lhlr.- doch erspart^ werden. Abg. v. d. Planitz: Dem möchte ich., auch beisttDnen.;' wenn übrigens em Minister auf dem Etat steht,' so muß,er Such den Gehalt bekommen, und es ist Pflicht des Staates, den Ge- halt auszuzahlen. Referent: Der Hr? Staatßminister haben bereits er-, klart, daß 4000 ThlrpvonHM nicht bezogen werden, und wenn die Person sich ändert, so würde nach dem Normaletat ein sol cher eMDrorhentlicher Minister nicht mehr eintretcn können. Es istÄlfö immer dasselbe Verhältniß, ob wir darüber abstimmen oder nicht. . ' Vicepräsideyt: Ich stimme der Ansicht bei, daß es eines Beschlusses nicht bedürfe. Abg.- v. 'M a y er: Dem steht düs einzige Bedenken entge gen, daß in Betracht des 4. Punktes -es Decretes noch nicht ausgemacht ist, ob diese 4000 Lhlr. nicht zu etwas anderem ver wendet werden können.- Staatsmim'ster v. Zeschau: Ich glaube, dieser Gegen stand wird sich erledigen, wenn von der Deputation Bericht dar über erstattet wird. Um aber das Bedenkest des Abg. v. Mayer zu beseitigen,- kann ich die Erklärung abgeben, daß dieseErspa- rungjcdenfalls dem Aerar erhalten wird. Damit findet sich Abg. V..Maper beruhigt, und es stellt Vicdpräsident die Frage: Wird die Summe von 23,227 Lhlr. 23 Gr. mit der angenommenen Modisication ge- nemngt? Sie wird gegen 2 Stimmen bejaht. ' Unter der Rubrik 4.. wird ferner erwähnt: HI. Der der- malige Bedarf.für die Kabinets-Canzlei. ' . - Dieser ist zu 2400 Lhlr. jährlich angegeben, und dem Nor maletat-gleich/ ' er besteht in:. -1200 Thlr. Gehalt des Sscretalr, . LOO - - Remuneration demselben für Beaufsichtigung der Acten« repositur des vormaligen geheimen Cabinets-rc. 200 - Lohn für einen Boten, LOO - Beitrag zu den Expeditionsbedürfnissen. utr. und es hak die Deputation, indem sie dessen Bewilligung der Kammer empfiehlt, nur darauf anzutragen für nöthig erachtet, daß künftig bei eintretender Erledigung der Stelle des Secretakr die Remuneration an 200 Thlr. in Wegfall gebracht und die Beaufsichtigung der gedachten Actenrepositur rc. unter dem kei- nesweges geringen Gehalte von 1200 Thlr. mit begriffen, nicht weniger auf Verminderung des Beitrags zu den Expeditionsbe dürfnissen Bedacht genommen werden möge, da diese Canzlei mit der des Hausministcriums vereinigt ist und daher solcher, wenn man ihn mit dem für das geheime und Cabinrtsarchiv zusammen hält, ziemlich hoch erscheint. Staatsminister v. Könner-itz: Ich muß hier einen Jrr- Hum berichtigen; die 200 Thlr. Remuneration des Secretairs für Beaufsichtigung der Actenrepositur des vormaligen geheimen Cabinets bekommt ein Canzleiverwandter des Ministeriums des Innern, weil dieser früher zugleich Kabinetsarchivar war. Referent: Dann würden diese 200 Lhlr. auf den Etat des Ministeriums des Innern zu bringen fein. ' Staatsminister vl Kottnea'itzr^DM würde passend er scheinen.' Abg. Ll. Richter (aus Zwickau): Ich erlaube mir die Frage, ob dieser.Bedarf unter III. nothwerchig sei, und ob nicht ! die.Geschäfte der Kabinetscanzlei von der Castzlfi dksGtsamMK Ministeriums besorgt werden könnten? , R e f-e r e n t ,: Bei der Kabinetscanzlei bestehen die Geschäfte darin, daß alle Gesuche, welche unmittelbar an Se. Majestät den König und Se. königl. Hoheit den Prinzen Mitregenten ge langen , dort eingereicht werden sollen,. die Resolution dorthin wieder zurückgcht und von da expcdirt wird. In sofern würde es also nöthig sein, sie bestehen zu lassen ; zu dem, da sie nur aus 2 Personen besteht. Abg. H au ßn er; Es ist unter V. der jetzige Bedarf für dqs geheime und Kabinetsarchiv angegeben, hier unter III. ab«r. der dermalige Bedarf für die Kabinetscanzlei. - Den Ort aber, wo das Geschriebene eingeht und aufbewahrt wich , nennt man Archiv, und es scheint mir also, daß unter V. der Punct unter lll. zu bringen sei. .' Referent: Das wäre wohl nicht möglich, zu vereini gen ; denn die Kabinetscanzlei ist nicht mit andern Canzleien zu vergleichen; denn damit wird der Abgeordnete einverstanden sein, daß der Archivar sich nicht mit. Canzleigeschäften befassen kann, und es würde seine Thätigkeit als Archivar sehr gelähmt und der Sache nur geschadet werden. Staatsminister v. Könneritz: Den geehrten Abgeordne ten hat nur die Gleichheit des Namens zu diesem Anträge ge bracht; allein die Kabinetscanzlei ist ganz etwas anderes. Nach der Verfassungsurkunde kann jeder Unterthan sich unmit telbar .an Se. Majestät den König und Se. königl. Hvhert den Prinzen Mitregentin wenden; es können namentlich auch Be schwerden über die Ministerien an Se. Majestät gebracht we6- den, und um nun dieses alles avsz'uscheiden, an welches De partement sie gelangen, und um Antwort darüber zu ertheilen, dazu war ein Canzleibureau nothwendig, wenn man nicht will/ daß die Garderobiers der hohen Herrschaften dieses besorgen. Es ist eine Person nöthig, welche die Vorträge an Se. Majestät den König und Se. königl. Hoheit den Prinzen Mitregenten zu er statten und die Ausfertigungen zu sammeln hat, und dann ist eine Personnöthig, welche diese Gegenstände abholt und an die Mini sterien bringt. Eine solche Canzlei konnte man unmöglich einem Staatsbeamten übergeben, sie muß auch natürlich sich immer in der Nahe des Monarchen befinden. Wenn von dem geheimen Kabi- netsarchivedie Redeist, sosind damitdiese Geschäfte nicht gemeint, sondern man versteht darunter das neueste Staatsarchiv, welches früher am Hofe aufbewahrt wurde. Es ist für die Staatsver waltung von großer Wichtigkeit, und hängt Mit der KsHnets- canzlei gar nicht zusammen. Der Vicepräsident: Will die Kammer dM Anträge der Deputation gemäß die Position unter III. mit 1900 Lhlrn. bewilligen, und daß die 200 Thlr. Remuneration auf das Mr- msterium des Innern übergehen? Sie wird gegen 1 Stimme bejahet.
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