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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 208. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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wurde; natürlich kann diese Summe zu einem außerordentlichen Falle, wie gegenwärtig ein solcher eingetreten ist, nicht hinrei- chen, in der Folge ist aber wohl anzunehmen, daß diese Summe von 15,000 Thlrn. jährlich, also 45,000 Lhlr. für jeden ordent lichen Landtag, hinreichen wird. Abg. U. R ich ter ( aus Zwickau): Wenn ich zweckmäßig finde, als Normaletat 15,000 Lhlr. anzusetzen, so glaube ich doch, daß auch sirr den nächsten Landtag diese Kosten zu gering find; denn entschieden kostet der gegenwärtige Landtag mehr als 15,000 Lhlr., und ich würde daher darauf antragen, daß noch der extraordinaire Aufwand angesetzt werde, damit das Land erfahre, was der gegenwärtige Landtag kostet. Referent: Das wird das Land am besten erfahren, wenn der Rechenschaftsbericht bei dem nächsten Landtage vorge- lcgt wird. Auch hier erfolgt auf die Frage des Vicepräsidenten: ob die Kammer mit der Position unter IX. einverstanden sei? einstimmig bejahende Antwort. X. Au Bestreitung des Aufwands in allgemei nen Regierungs- und Verwaltungs-Angelegen heiten sind mehr nicht als 2000 Lhlr. auf ein Jahr gefordert worden. — Die Deputation empfiehlt deren Bewilligung, da den Behörden allerdings Mittel zu Gebote stehen müssen, um in außerordentlichen Fällen dringenden Bedürfnissen schleunig ab- Helfen zu können, die Summe selbst auch verhäknißmäßig gering erscheint. ' ' Abg. Axt: Der Hr. Referent scheint uns wohl noch etwas über diese Position mittheilen zu wollen, denn außerdem müßte ich mir eine Mittheilung darüber ausbitten, worin die allge meinen Ressierungs- und Verwaltungsangelegenheiten noch lie gen sollen, da doch die Summen für die einzelnen Departe ments nicht unbedeutend sind; und ich glaube auch, wenn diese Position wirklich einen Nutzen haben soll, so müßte sie weit be deutender sein. Da sie aber so gering ist, und doch schon bei den einzelnen Departements auf diese Angelegenheiten Rücksicht genommen ist, so weiß ich nicht, was damit gemeint sein soll. An zwei Orten so etwas zu bewilligen, halte ich- nicht passend, und würde angemessen halten, daß die Staalsregierung dieß verlagswcise auslege, und bei der nächsten Standeversammlung sage, so oder so viel war für außerordentliche Staatsbedürfnisse nöthig. Referent: Nach der Meinung des Abgeordneten würde .iS also der Eröffnung eines Credits bei der Staatskasse bedürfen, und das scheint wohl am Ende auf dasselbe hinauszulaufen; im Gegentheile möchte es aber noch angemessener sein, wenn eine bestimmte Summe angewiesen wird, die doch nur in außeror dentlichen Fällen verwendet wird. So wie jedes Ministerium seine extraordinaire Ausgabe hat, so wird es auch bei dem Ge- sammtmim'sterium Vorkommen, wie z.B. jetzt die Versendung von Staatsactcn nach Wien, und ich glaube, daß gerade diese Kosten unter diese Position gehören. Solche einzelne Emissio nen stellen sich besonders heraus, und man kann, nicht im vor aus bestimmen, ob solche Falle eintreten, oder nicht; treten sie nicht ein, so wird man die Summe auch nicht erhöhen, ist sie aber gebraucht worden, so wird man sie auch nachweifem Also eine speciellere Auskunft mitzutheilen, bin ich nicht im Stande. Abg. Axt: Ich kann von meiner Ansicht nicht abgehen. Es ist gesagt worden, man müsse einen Credit eröffnen. Aller dings halte ich dieß für zweckmäßiger, als daß man die Summe bewilligt; denn gesetzt, die Summe reicht nicht aus, was soll dann geschehen? Es muß dann doch ein Credit eröffnet wer den, und da ist es doch viel einfacher, wenn man ihn sogleich eröffnet, und daß dann der Verbrauch bei einem solchen außer ordentlichen Staatsbedürfnisse bei der nächsten Ständeversamm lung nachgewiesen wird. Staatsminister v. Ze schau: In so fern der Zweck des Staatsbudjets ist, den bestimmten feststehenden Aufwand für die muthmaßlichen Bedürfnisse auszumitteln, muß diese Summe auf das Budjet gebracht werden. Wollte man das Verfahren ein? schlagen, sich auf den Credit zu beschränken, und nicht die Summe im Speciellen auszusprechen, so könnte in derThat leichterem Mehraufwand dadurch entstehen, als der, welcher im Budjet an gesetzt ist. Deswegen hat man diese Summe ausgedrückt, und man wird der Staatsregierung zutrauen, daß sie dieselbe nicht ausgeben wird, wenn es nicht nöthig erscheint. Abg. Axt: Ich bin ganz damit einverstanden; allein, es kann das Gesammtministerium an diese Summe nicht gebunden fein, wenn die Verwaltungsangelegenheiten eine größere noth- wendig machen. Es handelt sich nur darum, daß nicht mehr ver wendet wird, als nöthig ist, und demnach könnte eine Summe im Allgemeinen bewilligt werden. Abg. Sachßc: Wir sind in der Sache einverstanden; wir wollen der Staatsregierung eine Summe überlassen, und der Ab geordnete will sogar die Summe zugestchen, welche die beantragte übersteigt. Ich sehe also keinen Grund ein, warum wir die 2000 Lhaler nicht stehen lassen wollen. Das Budjet würde sich zwar auf dem Papier um 2000 Lhlr. vermindern, aber nichts dabei gewonnen sein. Abg. Roux: Es wurde früher ein Vergleich zwischen dem Staatshaushalte und dem Haushalte eines jeden Hausvaters angestellt. Nun dieser macht sich gleichfalls einen Plan, er wird auch eine Summe zu außerordentlichen Ausgaben festsetzen, und ist das Jahr um, so wird er sich freuen, wenn er an dieser Summe etwas erspart hat. Eben so wird es beim Staatshaushalte sein; allein bei dem Budjet muß die Summe auch deswegen ausge nommen werden, weil sonst ein Budjet ohne Abschluß sein würde. Abg. aus dem Winkel: Für die Eröffnung eines Credits könnte ich mich nicht erklären, es würde auch nachtheilig für das Rechnungswesen sein, und finde cs überhaupt bedenklich. Ich halte die Summe als sehr gering angegeben, und cs ist die Frage, ob in vielen Fallen damit auszukommen ist; allein das ist Sache der Regierung; diese glaubt, daß sie hinreichcn werde, und also halte ich dafür, daß wir sie unbedenklich bewilligen können; doch setze ich voraus, daß diese Summe auf Berechnung bewilligt, und darüber den künftigen Standen Rechnung abgelegt wird. Viceprasident: Ich schliesse mich dem letzten Sprecher
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