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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 208. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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über die Frage, ob die Consistorien fernerhin fortbestehen sollen, für durchaus nöthig; denn sonst bleibt der Regierung ein Zweifel über die Grundlage des erbetenen Planes der Kirchenverfassung überhaupt, weil sie die Gesinnung der einen Kammer ohne die der andern kennen würde, Die zu bildende Centralbehörde setzt ihrem Begriffe nach Mittelbehörden voraus, welche sich nur in den Consistorien finden, und die Beibehaltung der letztem bringt nicht nur in der Umgestaltung, die sie in Folge des beschlossenen Wegfalls der Ehesachen litten, keinen Schaden, sondern gewährt volle Sicherheit, wie für deren größere Thätigkeit, für die ihnen allein zur Aufgabe gestellten kirchlichen Zwecke, so für die Mög lichkeit künftiger durchgreifender Verbefferung der protestantischen Kirchenverfassung. — Die Consistori'en smd eine der aller ältesten Einrichtungen, Sie sind nach dem Muster des eonsistorü xrin- cixisgkbilder, waren früher eine berathende Behörde des Bischofs, wurden später in der protestantischen Kirche eine zugleich richtende und verwaltende Behörde. Positiven Schaden haben sie nicht gestiftet, im Gegentheil manchen Nutzen. Verbessere man die Consistoria, ohne sfe gänzlich aufzuheben. Ich glaube, abgeschenvonderOherlgusiß, behaupten zu kön nen, daß es kein Land ohne Konsistorien giebt. Die Lausitz aber war nie ein rein protestantisches Land, wie einst Sachsen, wo di? ConsistöMverfassung hätte gedeihen können, So lange 'sie der Krone Böhmen gehörte, war die protestantische Kirche in der Lausitz nur eine geduldete, unh als sie an Sachsen überging, eine gebundenez durch denTrgditionsreceß war man gehindert, etwas zu ändern/— Das Fortbestehen der Consistorien ist aber auch der Parität gemäß, uuy ich muß dem Herrn Bürgermeister Rejche- Eisenstuck vollkommen beipflichten, wenn er meint, das Volk werde vor dem bloßen Ausdrucker „Aufhebung der Consistorien" erschrecken. Die Consistorialverfassung giebt eine sichere Garan tie für die Selbstständigkeit her Kirche, welche der vorgeschlagene Kirchenrath schon darum nicht gewähren kann, weil er gar nichts zu beschließen hat, ja nicht einmal gefragt werden muß. Ich wist gar nicht auf die frühem Erfahrungen zurückgehen, alleinfür Beibehaltung zweier Consistorien muß ich darum stimmen, weil das Consistorium zu Leipzig stets eine unabhängige Stellung be hauptet und der Kirche sich freimüthiger angenommen, als andere, stebrigens aber verträgt sich die Consistorialverfassung überhaupt mit jeher Fortbildung der Kirchenverfassung, z. B. mit Syno den, Kirchenvorstanden, und kann, einmal aufgehoben, nie wieder hergestellt werden. Nach allem Diesen wünsche ich die Beibehaltung der Consistorialverfassung entschieden zu sehen; allenfalls könnte man darüber, ob auch äußere und innere Kir- chenangclegenheiten nicht getreynt werden sollten, besonders ab? stimmen. ' (Böschlaß folgt.) v. Carlowiß: Die Standcversammlung werde zwar der Regierung das Befugniß, die Behörden zu organischen, nicht übsprechen wollen, hinsichtlich der Abschaffung der Consistorial verfassung hätten aber beide-Kammern durch einen übereinstim menden Beschluß ihre Zustimmung für nothwendig erachtet. v. Deutlich; Es könne zwar nicht in Zweifel gezogen werden, daß der Negierung das Recht zustehe, die Behörden allein zu organischen; indeß habe sie sowohl früher, als in der neuem Zeit das Gutachten der Stände über jede neue Organisation ver nommen. Zn den Fallen aber, wo zu einer neuen Organisation auch neue Geldmittel erforderlich waren, nähme dieses Gutachten den Character der ständischen Zustimmung an, da die Stände nach Z. 102. der Verfassungsurkunde allerdings berechtiget waren, die Bewilligungen von Geldmitteln an solche Bedingungen zu knüpfen, die das Wesen oder die Verwendung derselben betrafen« Hier trete übrigens noch der besondere Wstanh em, daß sich die Kammern einstimmig überzeugt hielten, wie auch, abgesehen von dieser Bestimmung der Verfassungsurkunde, ihnen das Recht der Zustimmung zur Seite stehe. Niemand küMe und werde aber dem Hm. Cultminister in dieser Angelegenheit irgend einen Vor wurf machen wollen , da der Gang der Sache durch die pon der 2. Kammer, oynerachtet aller Vorstellungen des Hm, Ministers, beantragte Aufhebung der Consistorialverfassung gänzlich per- ändert worden sei, Im Gegentheil erkenne e§ gewiß jedes Mit glied der Kammer dankbar an, daß der Herr Cultminister wäh rend der ganzen Verhandlungen über diesen Gegenstand auf die Gefahren aufmerksam gemacht habe, welche für die protestantische Kö--che entstehen könnten, wenn je ein Minister des Custus, bei der derinaligen Stellung dieses Ministern, eine einseitige Richtung verfolge. Aus allen Äußerungen des Hm- Cultministers gehe ja unverkennbar sein Bestreben, der Wunsch klar und deutlich her vor, die Freiheit und Selbstständigkeit der evangelischen Kirche zu sichern. Anderer Seits könne man es aber auch wohl den Stan den nicht verargen, wenn sie in dieser hochwichtigen Angelegenheit, wobei sie nun einmal ihre Zustimmung für erforderlich hielten, die Erklärung abgäben, daß sie über §. 8. des vorliegenden Planes sich nicht vereinigest könnten, und sie durch die mündliche mini sterielle Mittheilung über Pie Stellung und den Wirkungskreis der in Vorschlag gebrachten collegialischen kirchlichen Oberbehörde unter dxr in dem Ministerin des Cultus zu einer klaren und zwei? felsfreien Anschauung nicht gelangt wären, die Regierung zu ersuchen, sich veranlaßt fänden, ihnen einen umfassenden, aus führlichen Plast darüber schriftlich vorzulegen. ' v. Großmann: Zch fühle mich aufgefordert, dem Hm. Cuttminister rnxinen innigsten Dank für die gemachten Mitthei lungen hieMt abzustüttest. Wenn irgend wo gefehlt sein sollte, so kann es höchstens in dem Feuer der Debatte der 2. Kammer geschehen sein, indenz sie bei der Berathung über Z. 8. des Planes der KreisdireetionendieFrage wegen hrsBestehens der Consistorien mit in Pie BeraMNg zog, und weiter gegangen, als der Gesetz entwurf es .besagte. Ware hieß nicht geschehen, und läge jener Beschluß nicht vor, so könpte mäst auch hier völlig davon absehen; allein wie jetzt die Sachen stehen, so halte ich eine Abstimmung Druck ukd Papier vonB.H. Lsu b.ner in Dresden, ' Berichtigung zu Nr. 326. d. Bl. S. ,3218. Sp. 1. Nach Vorle sung des Protocolls und bevor noch das auf der Registrande neu Pin« gegangene vorgetrqgen würden, verlangt der Abg, p. Mayer das Wort und äußext: Ngch der gestrige.-. Mittheilung des Herrn Ssaatsministexs b. Zezschwitz und dem so eben vorgelesenen Protocolle hat der Herr Staatsmk» nister von Lindenau bei her im Laufe des porigen Jahres erfolgten Verände rung im Ministers des Jnnexn, den ferneren Bezug des vollen Ministerigj» Gehalts an StMLHlr. adgellhnt und in seinem gegenwärtigen Wirkungs kreise nur 100Ü Thlr. anzunehMst erklärt. Da nun dieser glänzende Beweis von Liberalität und edlev Resignation, ° wodurch dem Lande jährlich eine Er» sparsiiß von 4000 Lhlr- züfällt, wohl ein lalites Anerkenntnis) verdient, und die zweite Kammer sich als Vertreterin des Volks betrachten darf/ aus düst sen freier Wahl sic hervorgcga'ngen ist; so trage ich' darauf än, daß dM Herrn Staatsminkster von Lknd'enäu der Da'nk'der Kan^mcr stlsd hxs Land esvotiret m^rtzs. - - "> """" VerantwortlicheRedacti-n; p. Hretschxl.
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