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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 215. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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XI. Der Etat des Justizministeriums und des sen unmittelbare Dependenzen. — Der dermaligeBe darf wird zu ' 28,440 Thlr. angegeben und so berechnet: 5000 Thlr. Gehalt für die Person des Ministers, 6000 - ' - - - drei Ministerialräthe, ü 2000 Thlr. 500 - Zulage für denjenigen Rath, welcher in Behinde- , rungsfällen den Vorsitz führt, 4000 - Gehalt an zwei Rache für die Gesetzgebung, 1200 - - für den lsten) D 1000 - - - - 2ten)^"^' 1100 - - - zwei Registratoren, ü 600 Thlr. und 500 Thlr. excl, einer lantieme für den 2ten Registrator als Sporteleinnehmer, 1300 - Gehalt für vier Canzlisten, s 400 Thlr. und 300! Thlr. excl. eines Antheils an den Schreibge bühren, 300 - Gehalt für 1 Aufwarter, 240 - - - 1 -Hausmann, zugleich Bote und ' Stubenheizer, 1000 - Gehalt für 1 rechtskundigen Sportelstscal, 600 - - ? 1 Rechnungssecretair, 1600 - ? - 4 Calculatoren, ü 500 Thlr., 400 Thlr. und 300 Thlr., 600 - Gehalt für 1 Revisor der Sportelkassen und des Sportelwesens bei den königl. Untergerichten, 4000 - für Canzleibedürfnisse u. sonstigen,Aufwand, als: uts. . 2000Thlr, Schreibelöhne, Schreibe-u. Packmaterialien,Beleuchtung, Buchbinderlöhne, Scheuer löhne, Porto rc, ' 600 - Dispositionsfonds zu Reisen, Anschaffung von Büchern rc. 1000 - dergl. für die Gesetzgebung u. zu Remunerationen für wich tige Arbeiten, 400 - Feuerungsaufwand. utr. Der künftige Normaletat vermindert sich auf 23,090 Thlr., es tritt also eine Ersparniß von 5350 Thlr. ein, welche dadurch erlangt wird, daß künftig 4000 Thlr. für 2 Räche zur Gesetzgebung, 350 - von den Gehalten der vier . Canzlisten, und 4000 - Dispositionsquantum für die Gesetzgebung, wieder in Wegfall kommen. Uts. Die Deputation bemerkt hierzu: Die ersten fünf Besoldungssatze sind denen bei den übrigen Ministerien gleich und haben der Deputation zu keiner Erinne rung Anlaß gegeben. Die Ausgabe von 4000 Thlr. für zwei für die Gesetzgebung bestimmte Räthe nebst 1000 Thlr, Disposüipns- quantum zu gleichem Zwecke, scheinen um so dringender, je deut licher sich der Wunsch in der Hammer nach einem Civil- und Cri- mlnalgesetzbuche,. so wie einer Proceßordnung ausgesprochen hat, und je weniger dazu das jetzt vorhandene Personal ausrei chen kann. Eben so wenig dürfte dabei ein Dispositiynsaüan- tum zu Remunerationen für literarische, ins Fach der Gesetzge bung einschlagende Arbeiten, womit man in- und ausländische Gelehrte zu beauftragen genöthigt werden wird, zu entbehren und ! die Regierung bei einem so wichtigen Gegenstands zn.sehr.zu be?:! schranken sein. Dagegen, hat die Deput. für ausführbar geachtet, dm Gehalt für den ersten Sccretair von 1200 Thlr. in Wegfall zu bringen, weil solcher zur Zeit nicht nöthig, wo die Geschäfte nicht weniger umfänglich und dringend gewesen, als sie künftig sein wer- oen und bei der gewiß in gleichem Grade beschäftigten Canzlci des Ministeriums des Innern ebenfalls nur ein Secretair mir 1000 Thlr. in Ansatz gekommen und ausreichend befunden worden, ist jedoch von ihrer Ansicht wieder zurückgegangen, nachdem ihr von Seiten des Herrn Justizminister die Versicherung gegeben wor den, daß ein zweiter Secretair nicht zu entbehren und eine Ver gleichung mit dem Ministerium des Innern hier nicht anwendbar sei, we l bei letztem; die Geschäfte büreaucratisch betrieben wür den, in'dem Justizministerium aber ein collegialischer Geschäfts gang statt finde, wodurch die Arbeiten der Sccretarien vermehrt würden, endlich auch durch Bildung der Mittelappellationsge- richte die Nothwendigkeir zu Anstellung eines zweiten Secretair noch deutlicher hervortreten werde. — Auf die Anstellung eines hesondern Revisor für das Sportelwesen bei den Königlichen Un tergerichten scheint die beabsichtigte Organisation der Unter gerichte überhaupt nicht ohne Einfluß zu bleiben, und deshalb dürfte es rathsam sein, damit noch dis zur nächsten Budjetperiode anzustehen, womit man auch von Seiten der Regierung sichern verstanden erklärt hat. — Hiernach würde an diesem Etat die Summe von 600 Thlr. zu kürzen, und derselbe mit 22,490 Thlr. und 5,350 - transitorischem Zuschüsse/ 27,840 Thlr. zu bewilligen sein. Abg. a. d. Winkel: Gegen die einzelnen Positionen würde ich keine Erinnerung zu machen haben; allein im Gan zen finde ich etwas, was mir nicht so recht passen will. Da nämlich die einzelnen Positionen ausgeführt sind, so hätte ich ! gewünscht, daß überall, wo Tantiemen angegeben sind, sie ungefähr nach Zahlen ausgesprochen worden waren. Ich gebe zu, daß sie nicht genau ausgesprochen werden können, aber wir soll man übersehen können, ob der Gehalt jener Männer, welche Tantiemen erhalten, angemessen sei, im Verhältnisse zu dem, welcher nicht Tantiemen erhalt. Es ist ja angegeben, wie viel Sporteln im Ganzen eingehen, und da hätte ich ge wünscht, daß die Tantiemen mit angegeben würden. Abg. v. Hartmann: Indem ich dieser Ansicht vollkom men beitrete, so bemerke ich zugleich, daß ich mir über die Summe von 2000 Thlrn. Schreibelöhne, Schreibe - und Pack- materialicn u. s. w. einige Aufklärung erbitte. Es ist diese Summe zwar nicht so bedeutend, aber sic kommt öfter vor, und man hat sie doch deswegen vorgelegt, damit sie geprüft werden soll. Abg, Ad ler: Ich habe diese Erinnerung schon bei Bera- thung des Aufwandes für das Gesammtministxeium gemacht, und es wurde dagegen erklärt, daß sie ja verrechnet würde. Da würde ich nun wünschen, daß jeder Gegenstand ganz speciell ausgenommen würde. Referent: Die Tantiemen, welche zur Sprache gekom men sind, betragen bei den Registratoren 3 und xesp. 2 Procent, der sich demnach ergebende Betrag läßt sich aber zur Zeit noch' nicht gspau bestimmen. Di.e Sporteln lassen sich noch nicht aus eine bestimmte-Summe stellen, sie sind in einem Jahre mehr, in dem andern weniger, und bedarf es dazu erst der Erfahrung, um i darauf eine Durchschnittsberechnung gründen zu können. Was
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