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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 215. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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S244 werden. Es ist auch angeführt, daß sie nur einen Theil als fixe Besoldung, den übrigen Theil aber noch als Schreiblöhne erhalten, um sie zum Fleiße aufzumuntern, und deshalb sind die fixen Gehalte niedriger gestellt worden und deswegen bekom men sie doppelte Schreiblöhne, diese sind aber doch niedriger als die Schreiblöhne überhaupt. Dazu kommt, wie besonders jetzt bei dem Landtage sich zeigt, daß noch Falle eintreten kön nen, wo man noch besondere Copisten braucht^ und also eigne Schreiblöhne nöthig hat. Daß man die 2000 Thlr. specialitcr nicht anführen könne, ist schon bemerkt worden. Wenn der Abg. gefragt hat, ob die Schcuerlöhne nicht erspart werden könnten, insofern dieses Geschäft dem Hausmann übertragen werden, könne, so bemerke ich, daß das Scheuern an und für sich nicht Sache des Hausmanns ist, und kann auch nicht Sache eines angrstellten Dieners sein , weil die Arbeit nicht von ihm, sondern von weiblichen Personen gemacht werden muß. Im übrigen muß ich noch bemerken, daß dieser Mann so beschäftigt ist, daß er für seine Stellung nur einen geringen Gehalt be zieht; er ist Bote und Hausmann zugleich, und es könnte ihm eine größere Obliegenheit nicht aufgelegt werden. Vicepräsident: Es ist bereits bemerkt worden, daß solche Positionen nicht genau nach dem Vcrhältniß angegeben werden können, sondern approximativ angenommen werden müssen; und bei dieser Gelegenheit erinnere ich an einen solchen Ansatz, welcher in dem Gesetze über die Kreisdixectionen vor- komylt, und wo es heißt: 2000 Lhlr. zu Copialien, Canzlei- bedürfnissen;c. Wir haben damals, wie aus dem Protocoll ersichtlich ist, den Beschluß gefaßt, daß das, was bei der Canzlei angesetzt worden, nur approximativ und von der Staats regierung zu erwarten sei, daß sie die möglichste Ersparniß ein- tretcn lasse, und ich glaube, wir könnten diesen Grundsatz auch im Allgemeinen annehmen; wir würden viel Zeit ersparen, und vergeben dem Lande nichts, wenn wir über dergleichen Positio nen weggehen. Abg. Haußner: Ich erlaube mir in Bezug auf den 3. Posten nur etwas bemerklich zu machen, Es scheint mir nämlich, daß der Rath, welcher den Vorsitz führt, von den Geschäften, welche seine Zeit am meisten in Anspruch nehmen, befreit werde, und ich sollte in diesem Betracht glauben, daß die 500 Lhlr. Zulage wegfallen könnten. Ferner erscheinen mir die 300 Lhlr. Gehalt für einen Aufwarter im Mißverhältnis zu stehen; es gicbt nämlich Canzlisten, welche nur 300 Thlr. be kommen , und die doch gemäß ihrem Stande und ihrem Ge schäfte höher gestellt sind, als ein Aufwarter, und sie stehen sich doch im Gehalte mit demselben gleich, Abg/v. Mayer: Was die 500 Thlr. betrifft, so rechtfer tigt sich dieser Satz schon dadurch, daß in asten andern Ministe rien der erste Rath st500 Thlr. erhält, und es scheint auch nicht zu viel zu sein, weil der erste Rath gewöhnlich der älteste ist, und die wichtigsten Geschäfte zu bearbeiten hat, Ich finde ge rade diese Position am allerangemessenstrn, weil eine Gleich will ich nm nur im Allgemeinen eine Bemerkung erlauben. Es ist zwar nicht unmöglich, auf die einzelnen Details einzugehen, was ein Cvpist , ein Registrator, ein Canzlist u. s. w. bekom men soll. Das würde aber eine so allgemeine und langwierige i Diskussion herbeiführen, welche die Kosten kaum lohnen möchte. Jndeß eine Bemerkung drangt sich mir bei Durchgehung der ein zelnen Etats auf. Es zeigt sich nämlich,. daß die Ministerien sehr verschieden dotirt sind, und es findet sich das auffallend bei den Subalternen, obwohl zuweilen auch bei den Obern. Auch bei den Mittelgerichten und Kreisdixectionen tritt eine solche Ver-^ schiedenher't hervor. So hat der erste Registrator im Ministe rium der Justiz 600 Thlr., im Ministerium des Innern 700 Thlr. und man könnte dadurch auf die Idee leiten, daß jeder Minister auf sein Personal Rücksicht genommen hat, was sehr unange nehm wäre, wenn man glauben sollte, es bedenke ein Minister sein Personal besser als der andere. Ich muß noch hinzusetzen, daß ich nicht ernststen kann- wie ein Registrator im Ministerium des Innern mehr oder schwierigere Arbeit haben soll, als bei dem Ministerium der Justiz. Die Registraturgeschäfte sind sich immer gleich, und zu mehrerer Arbeit stellt man mehrere Per sonen am Es wäre daher zu wünschen, daß die Minister sich dahin zu vereinigen bemühten, daß in Zukunft die Ansätze für die Subalternen gleichmäßig ausfielen. Referent: Der Abg. Haußner führt als Grund, warum die 500 Thlr. nicht nöthig seien, an, weil der, welcher den Vorsitz habe, von den übrigen Geschäften entbunden werde. Dieser Grund wäre allerdings zu beachten, wenn es in Wahrheit beruhte; allein jetzt schon ist es nicht so; so viel mir bekannt, ist in dem 2ten Senat des Appellationsgerichts der Dirigent von den Rathsarbei ten nicht befreit, und künftig wird in den Mittelgerichten der Präsi dent ebenfalls mit restriren. Es ist also um so nothwendiger, daß eine Zulage statt findet. Was die Bemerkung des Abg. v. Mayer anlangt, so wird sich aus derBemerkung der Deputation ergeben, daß sie ebenfalls an diese Jnconvenienz gedacht hat, indem sie dm ersten Secrctair beim Justizministerium in Wegfall gebracht wis sen wollte, weil man auch im Ministerium des Innern nur einen Secretair hat; und weil man der Meinung war, es könnten die Geschäfte bei dem Ministerium der Justiz nicht umfänglicher sein, als bei dem des Innern; es wurde jedoch von Seiten des Negie- rungscommiffars die Eröffnung gemacht, daß die Geschäfte bei dem Justizministerium größer seien, weil zugleich Entscheidungs gründe beizufügen waren. Die Deputation hat nun allerdings ihre Meinung nicht als Antrag herausgehoben, sondern der Kam mer überlassen, ob sie diesen Grund wichtig genug halte, um den Gehalt für den ersten Secretair stehen zu lasten. Für die Höhe des Gehalts trat hauptsächlich die Rücksicht hervor, daß in der Regel der Secretair keine Aussicht zum Aufrücken habe. Abg. v. Mayer; Ich bin mit dem Referenten einverstan den; ich bemerke aber, daß die Erinnerung, welche ich machte, nicht die Höhe der Gehalte betrifft, ich sprach auch nicht von Gleichstellung Per Gehalte für alle Ruthe. Das versteht sich von selbst, daß man nicht einen Rath wie den andern bezahlen kann; heil mit den ersten Ministmalrathen der andern Departements s..,,,, . ' ...... ... dadurch hxrgestellt wird. Was die übrigen Puncte betrifft, so r aber dis Subalternen scheinen nur doch in den verschiedenen De Parte-
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