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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 209. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Referent: Ich muß dagegen bemerken, daß dieß nicht der Fallist. Staatsminister v. Könneritz: Die Besoldung der untertt Rathsstellen bei den Mittelgerichten zu Zwickau und Bautzen betragt 1000 Thlr., während sie bei den Kreisdirectionen 1200 Thlr. beträgt. Bei dem Mittelgerichte zu Dresden war der Ansatz für die älteste Rathsstelle im Entwürfe 1800 Thlr., nach der Deputation 1600 Thlr., für die dritte Rathsstelle 1700, nach der Deputation 1600 Thlr.; die vierte war kn Anschlag gebracht mit 1700 Thlrn., die Deputation hat 1500 Thlr.; die fünfte und sechste mit 1600 Thlrn., die Deputation hat 1500 Thlr., die siebente bis zehnte Rathsstelle sind geblieben, wie sie im Entwürfe waren. Bei dem Mittelgerichte in Leipzig waren die ersten Rathsstellen nach dem Entwürfe 1800 Thlr., die Deputation hat 1600 Thlr., die dritte wär zu 1700 Thlrn., die Deputation hat 1500 Thlr., die vierte war zu 1600, die Deputation hat 1500 Thlr.; die fünfte ist geblieben und eben so die sechste. Bei dem Mittelgerichte zu Zwickau waren nach dem Entwürfe die ältesten Nathsstellen zu 1600 Thlrn., die Deputation hat 1500 Thlr.; die dritte und vierte waren zu 1500 Thlrn., die Deputation hat 1400 Thlr.; die fünfte und sechste sind sich gleich geblieben, aber noch immer geringer ge stellt , als bei den Kreisdirectionen. Was das Mittelgericht zu Budissin anlangt, so war die erste Rathsstelle nach dem Ent würfe 1600 Thlr., die Deputation hat 1500 Thlr.; die zweite, dritte und vierte sind geblieben. Bei dieser Position muß ich noch bemerken, daß, wenn die Deputation die Absicht hätte erreichen , wollen, die Räche beider Behörden gleichzustellen, namentlich für das Miktekgericht in Bautzen mehr angesetzt wer den mußte. Was der Abgeordnete v. Hartmann erwähnt hat, daß die Gehaltszulagen damals aus Rücksicht der hohen Preise gegeben wurden, so möchte das historisch nicht richtig sein. Diese' alten Besoldungen waren seit 1764 gleich geblieben. Langst fühlte man ihre Unzulänglichkeit; 1805 haben die Stande aus freiem Antriebe eine Zulage beantragt, und 1811 gleichfalls aus freiem Antriebe die Besoldungszulagen bewilligt, obwohl die Preise damals nicht höher waren. Daß übrigens noch eine Revision der Scala vorgenommen werden soll, habe ich bereits erklärt, und es würden die niedrigen Rathsstellen besser zu dotiren sein, dagegen von den mittleren etwas genom men, jedoch würden die höheren zu lassen sein. Abg. v. Mayer: Gerade diesen Vorschlag wollte ich auch machen; denn ich bemerke, daß ein Gehalt von 1000 Thlrn. nicht von der Höhe erscheint, daß ein Advocat von Talent und einträglicher Praxis es besonders wünschen möchte, eine solche Anstellung zu erhalten. Ich würde also dafür sein, daß die Gelder, welche erspart werden sollen, den untern Stellen zuge wendet werden. Wenn der Regierung gefallen wollte, vielleicht in nächster Sitzung eine neue Scala vorzulegen, so glaube ich, würde die Kammer mehr geneigt sein, beizustimmen, als es jetzt der Fall ist; denn es kann die Meinung der Kammer nicht sein, daß die ersten Räthe so gut gestellt werden , daß dafür die letzten darben müssen. Staatsminister v. Könneritz: Ich glaube, der Antrag des Abg. v. Mayer stimmt mit der Regierung in so fern überein, als die Regierung dieselbe Absicht hat; aber der Abgeordnete wird sich beruhigen, wenn das Justizministerium erklärt, es wolle eilie Revision in der Art vornehmen. Abg. v. M ayer ist damit einverstanden, wenn abgestimmt wird, wie viel an Besoldungen für die Räthe in der Gejammt» heit bewilligt werden soll. Abg. Sachße: Als das Gutachten von der Deputation abgegeben wurde, war ich schwankend, ob ich nicht ein Sepa ratvotum abgeben sollte; allein als Standesgcnosse nahm ich Anstand; jedoch habe ich mich nun gefreut, daß die Deputation hierbei keinen Anklang gefunden, und erkläre also, daß ich in dieser Hinsicht der Deputation nicht beistimme. Wer weiß, welche Anstrengungen dieser Stand erfordert, wird dem um sd mehr beistimmen, daß man die Gehaltssummen nicht her absetze. Der stellvertretende Secr. Nostitz und Jänckendorfr Es scheint mir doch die Frage einzig und allein die zu sein: ob die Gehalte so sind, daß man glaubt, tüchtige Manner für die Stellen zu bekommen? Hier scheint es mir gar nicht auf eine Vergleichung der Administrativ - und Justizstellen anzukommen; allein nebenbei bemerke ich noch, daß man meiner Ansicht nach eben so große Schwierigkeiten haben wird, tüchtige Män ner in der Administration zu bekommen, als in der Justiz, und sollten sie dort hinreichend gefunden werden, so müssen sie auch hier gefunden werden. Ich halte nicht dafür, daß der Staat eine Branche vor der andern besser dotiren soll; ich will nicht sagen, daß ich mich schon bestimmt habe, der Deputation beizutreten; es ist möglich, daß ich der Regierung beistimme; aber es scheint mir doch an einem richtigen Verhältnisse zu fehlen. Staatsminister v. Könneritz: Eine Vergleichung zwi schen den Rathen der Kreisdirectionen und den der Appellations gerichte anstellen zu wollen, kann nicht in meiner Absicht liegen; nur so viel muß ich bemerken, daß die Mittelgerichte, soviel den Beruf anlangt, keine neuen Behörden sind, und daß man für diese Gehalte die zeitherige Erfahrung benutzen konnte und benutzen mußte. Der Wirkungskreis der Kreisdirectionen, der Beruf ihrer Räthe ist ein ganz neuer. Hier hat man zeitherige Erfahrungen nicht benutzen können. Hier kann man einen Versuch wohl machen, und abwarten, ob die Erfahrung lehrt, daß man tüchtige Männer dafür nicht erlangen kann. Abg. Roux: So sehr ich ein Verehrer der Justizparthei bin, so muß ich doch bemerken, daß man die Verwaltung zu rücksetzen würde, wenn man die Justiz höher als die Verwal tung stellen wollte. Es gehören zu den Kreisdirectionen eben falls juristisch befähigte Personen; sie sind zugleich richterliche Beamte. Es kommen da mitunter schwierigere und bedenkli chere Fälle vor, als man gewöhnlich glaubt. Es wurde be merkt, es kamen bei dem Justizfache mehr Kosten vor, man müsse da auf die Bibliothek mehr verwenden; allein das wird sich erledigen, wenn wir ein Gesetzbuch haben; aber auch die
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