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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 209. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Gegenstand zu beurtheilen vermöge, so hatte er es für ersprieß licher, wenn die beabsichtigten Maßregeln zusammen und gleich zeitig ergriffen würden, sonst gerathe man in Gefahr, den Zweck zu verfehlen, wenigstens ihn nicht so schnell oder nur theilwekse zu erreichen, ja es könne sogar der Fall rintreten, daß man sich genöthigt sähe, die genommene Maßregel um deswil len zu suspendiren, weil man eben nur eine einseitige einzelne Maßregel ergriffen habe. Daher hatte er es für besser, Alles im Zusammenhangs zu berathen, und erkläre er sich daher für die Aussetzung bis zu dem Landtage von 1836. Staatsminister v.Lindenau: Wenn er auch die Wichtig keit der vorgebrachten Gründe nicht verkenne, so müsse er doch den Antrag des Bürgermeisters Neiche-Eisenstuck unterstützen. Die Absicht der Regierung gehe dahin, keineswegs die Innungen ganz aufzuheben, sondern ihren Zwang nach und nach zu vermindern, und wie schon die von der 1. Kammer ausgehenden Abschnitte der Gewerbeordnung dahin wirkten, - so mache die Verbindung mit andern Landern, wo Gewerbefreiheit herrsche, wegen des Zollver bandes auch für Sachsen eine größere Freiheit durchaus nothwen- dsg, durch die Vereinigung mehrerer Innungen würden gewiß unnöthige Reibungen vermieden, viele Processe, welche noch jetzt anhängig seien, dadurch ihre Endschaft erreichen, und den Stän den eine wichtige Erfahrung für die Erörterungen des nächsten Landtages dargeboten werden. Man mögedaher hinsichtlich des er sten Punktes der 2. Kammer beitreten. Ein Gleiches finde er auch unbedenklich in Betreff des höchst unbedeutenden 2ten Ab schnittes. Anders verhalte es sich aber mit dem dritten Puncte, der dm ganzen dritten Abschnitt umfasse. Ihn noch vorzuneh men halte er für sehr bedenklich, da er seiner Umfänglichkeit wegen den gegenwärtigen Landtag wohl noch mehr kn die Lange ziehen dürfte. . Der Präsident schreitet nun zurFragstellung über die ein zelnen Abschnitte. -Man tritt der 2. Kammer hinsichtlich des Ab schnittes wegen Vereinigung mehrerer Innungen, mit 21 gegen 9 Stimmen; hinsichtlich des Abschnittes wegen Freiheit gewisser Gewerbe aber mit 23 gegen 7 Stimmen bei, und beharret hin sichtlich des dritten Abschnittes einstimmig auf dem Beschlüsse, die Gewerbeordnung im Laufe des gegenwärtigen Landtages nicht mehr vorzunehmen. Was den Wunsch der 1. Kammer, die Gewerbeordnung noch vor Eintritt des nächsten Landtages durch eineZwischendeputation begutachten zu lassen, dem aber die 2. Kammer nicht beigetreten ist, anlangt, so bemerkt I). Deutrich: Der Vorschlag der 1. Kammer erledige sich dadurch, daß man ja die dringendsten Gegenstände nach dem so eben gefaßten Beschluß herausnehmen wolle, und durch den Wunsch, über den Rest erst noch Erfahrungen, besonders hin sichtlich des Erfolges des Anschlusses an den Zollverband zu sammeln. Man tritt nunmehr dem Gutachten der Deputation und mithin dem Beschlüsse der 2. Kammer einstimmig bei. 3. Die Landgemeindeordnung betr. Beschluß der 1. Kammer: Dieselbe weiterer Berathung bei jetzigem Landtage nicht zu unterwerfen. Beschluß der 2. Kammer: Die Landgemeindeordnung nicht in ihrem ganzen Umfange bei gegenwärtigem Landtage zu bera- then, sondern den Lheil auszuheben und zur Berathung zu brin gen , welcher eine angemessene Repräsentation der Landgemeinde anordnet. Gutachten der 1. Deputation der 1. Kammer: Dem nicht beizutreten. Secretair v. Zedtwitz: Was den vorliegenden Gegenstand an langt, so könne er sich doch nicht mit der Deputation einverste hen. Immer habe er den Wunsch gehegt, daß die Landgemeinde ordnung, auf welche nicht blos die Dorfgemeinden, sondern selbst sehr viele kleinere Städte des Landes mit Ungeduld warteten, recht bald vollständig ins Leben treten möchte., Dieß sei leider nicht möglich, vielmehr geböten es die Verhältnisse, daß deren Berathung zur Zeit noch ausgesetzt bleibe. Allein dringend nö* thig scheine es auch ihm, wenigstens dtp von der 2. Kammer her ausgehobenen Abschnitt, welcher die Repräsentation der Landge meinden umfasse, noch auf jetzigem Landtage in Berathung zu ziehen, da hierdurch doch zum Lheil einem der gefühltesten Be- dürfniffe abgeholfen werde. - Prinz Johann: Er müsse sich gerade hier gegen die 2. Kammer erklären, weil er, wie er schon oft ausgesprochen habe, es durchaus für unrathsam halte, einzelne Abschnitte aus dem Gesetze herauszunehmen, welches ein Ganzes bilden solle. Bei dem vorliegenden Gegenstände sei dieß hauptsächlich der Fall, da in jedem einzelnen Capitel Bestimmungen über die Repräsentation zerstreuet lagen. Er gäbe zwar zu, daß sich die Bildung einer Gemeinderepräsentätion hier und da dringend nothwendig mache, allein in vielen Gemeinden, namentlich, in den kleinern, trere diese Nothwendigkeit nicht so heraus, und den Städten, selbst denjenigen, welche die Städteordnung noch nicht angenommen, verblieben ihre Communrepräsentanten. Ihnen sei eben so wie den meisten Dorfschaften mit dem Herausnehmen eines einzelnen Abschnittes nicht gedient. Endlich aber stehe zu befürchten, die Sache werde eine ähnliche Verwirrung Hervorrufen, wie die Be stellung provisorischer Communrepräsentanten zsseinerZcit, als die Städteordnung, die ihre Wirksamkeit zu regeln gehabt habe, noch nicht vorhanden gewesen. v. Carlowitz: Er theile gleiche Ansicht und mache beson ders darauf aufmerksam, daß, während die Städteordnung dazu bestimmt gewesen sei, die städtischen Communen zu emancipiren, hier gerade das Gegentheil geschehe, indem die Einführung einer Repräsentation in den Dorfgemeinden die Einzelnen von der ihnen bisher zugestai«-encn Lheilnahme an den Gemeindeangele genheiten entferne. Also zweifle er sehr, ob gerade dieserAbschnitt den Wünschen Mancher entsprechen werde. Bürgermeister Neiche-Eisenstuck: Es sei ihm sehr schmerzlich, die Gemeindeordnung nicht schon jetzt ins Leben tre ten zu sehen., Indessen gereiche es ihm einigermaßen zur Beruhi gung, daß diesem so wichtigen Lheil der Gesetzgebung wohl eine umfänglichere Berathung zu schenken sein möchte, als jetzt möglich sein möchte. Mit den Stadteordnungen habe man manche Er fahrungen gemacht, und werde sie immittelst sicherlich noch machen, die bei einer Gemeindeordnung sich recht zweckmäßig würden be-
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