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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 216. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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beruhten, daß Aeltern auf unentgeldlichen Unterricht ihrer Kinder Anspruch machten, denen dieser Anspruch m Hinsicht ihrer Ver hältnisse nicht" einzuräumen sei. Die Armenanstalt bestrebt sich fortwährend, den Kindern armer Aeltern unentgeldlichen Unter richt zu verschaffen. Leider aber sieht sich der Rath öfters veran laßt, gegen Aeltern einzuschreiten, die ihre Kinder vom Schul unterrichte abhalten, deshalb kann man aber die letztem nkcht als Mutlose Kinder aufzählen. - ' - 5. v. Carlowrtz: Ich bin das 2. Mitglied der Deputation gewesen, welches für die Zurücklegung der Schulgesetze bis zuM nächsten Landtage gestimmt hat, und wünsche auch noch jetzt, . die Kammer möge bei ihrem früheren Beschlüsse beharren. ' Als ich bei der früheren Berathung mich zu denen hielt, welche die Zurücklegung der Schulgesetze anriethen, war ich mir vollkom men darüber klar, daß es sich nicht von einem materiellen, sondern von einem Hähern geistigen Interesse handelte. Es be durfte also nicht der Petitionen, nicht der Auslassungen" in öffent lichen Blattern, um mich darüber zu belehren. , Es wurde er wähnt, daß diese Aufsätze nicht immer in der geziemenden Sprache abgefaßt gewesen waren; allem über dergleichen Dinge Mich weg, und glaube überdem, daß man dadurch nur noch reizt, nicht aber überzeugt. DießAlles hat mich indeß kei neswegs überrascht,' denn es liegt am Tage, daß die Zurücklegung eines Gesetzes den Stand, in dessen Interesse es liegt, selbiges bald in Berathung gezogen zu sehen, unangenehm berührt, und hier trifft es zufällig einen, der mit der Feder umzugehen ge wohnt ist. Ich will ihm deshalb aber kerne Vorwürfe machen, denn in dem Ueberblkck des Ganzen liegt die Rechtfertigung des sen , wozu sich die Kammer bewogen fand. Nach diesem Allen muß ich also noch immer auf meiner frühem Ansicht beharren, ja ich bin seitdem in meinen Ansichten nur noch mehr bestärkt worden. Ich Habe nämlich gefunden, daß das sächsische Schulwesen dem anderer Staaten und vorzüglich dem Frank reichs weit voransteht, und zudem ist man ja gern bereit., die nöthigen Geldmittel zu bewilligen. Das vom Hm« v. Groß mann Erwähnte läßt sich mit wenig Wyrren widerlegen. Seine Gründe reduciren sich zum großen Lheil auf die Schulversaum- nisse; über diese existiren aber bereits in Sachsen ernstliche Vor schriften. Reicht aber ein Gesetz zur Abstellung der Schul versäumnisse nicht aus, so ist es ja auch jetzt nichts anderes, als ein Gesetz, was man berathen will, und es scheint, um dem Uebel zu begegnen, hauptsächlich nur darauf anzukommen, die bereits bestehenden Gesetze gehörig zu Handhaben, wozu es einer Berathung der Jammern nicht bedarf« Das,/was die 2, Kam mer ausspricht, kann.ich al le i n nicht für den Ausdrück her öffent lichen Meinung ansehen, indem solche eben so durch die 1. Kam mer repräsentirt wird, Wenn Hr. v. Großmann die Berathung der Schulgesetze für eine. Ehrensache erkennt, so halte ich es selbst für eine solche, den Landtag nicht ohne Noch noch mehr in die Lange zu ziehen , und will man noch die beiden andern von Letzterem erwähnten. Gesetze in Berathung ziehen, sö würde man besser gethan haben, statt über die Abkürzung des Land tages , sogleich über die Gesetze selbst zu berathen. Überhaupt ließen mich die Aeußerungen des Hrn. v. Großmann kn Zwei fel, ob heute die Abkürzung oder Verlängerung des Landtages vorläge. Endlich kann ich nicht zugeben, daß das Umgehen des Schulbesuches in Sachsen so bedeutend sei, als solches der Hr. v. Großmann zu schildern beliebte. Er entnahm sein Bei spiel von fremden Staaten, von Altenburg, allein dieß be weist nichts, denn dort bestehen vielleicht andere Gesetze. Prinz Johann: Schon in formeller Hinsicht wird man 'aüfdie Gesetze wegen der Parochiallasten und der Kirchenvorstande nicht zurückkommen können, weil man in beiden Kammern über deren Aussetzung in der Hauptsache einverstanden ist, und wenn nun Hr. v. Großmann ohne jene beiden Gesetze auch die Schul gesetze nicht mit Erfolg berathen zu sehen glaubt, so gewinnt es den Abschein, als ob er sich im Materiellen mit den frühem Be schlüssen der Kammer einverstehe. — Ich thekle vollkommen dis Ueberzeugung von der Dringlichkeit der Schulgesetze, allem eS wird, wenn es auch nach dem Beschlüsse der I. Kammer gehen sollte, kein bedeutender Verzug entstehen. Nimmt man die Schulgesetze noch vor, so dürfte damit schwerlich vor Michaelis dieses Jahrs zum Abschlüsse zu gelangen sein, und man wird 1^ Jahr später auf denselben Punct gerathen, wenn man sie immittelst von einer gemeinschaftlichen Deputation begutachten lassen will, und man sich vornkmmt, den nächsten Landtag so gleich mit der Berathung dieserGesetze zu beginnen. Der Schrei des Entsetzens, welcher entstanden sein soll, kann mich von meiner frühem Ansicht nicht abbringen, und das ist eben ein Hauptgrund, warum ich wünsche, die Kammer möge auf ihrerr^ früheren Beschlüsse beharren. Ein Nachgeben der Kammer aber vor einem solchen Schrei des Entsetzens im Publicum halte ich unter der Würde derselben. v. Großmann: Was die Schulversäumnksse anlangt, so kann ihnen nur durch Haltung einer strengen Controls vorge beugt werden ; besonders an den größeren Orten wird eine solche Controls unerläßlich nothwendig, in kleinern Orten ist es leich ter, die schulpflichtigen Kinder auszumitteln und zu übersehen. Diebestehenden Gesetze sind hier nicht zureichend; es bedarf eä eines förmlichen Organismus, dieser aber kann nur durch ein neues Schulgesetz begründet werden. Erwägt man, daß durch das neue Gesetz in ganz Sachsen jährlich nur 400Kinder mehr zur Schule gebracht werden, so macht das in 3 Jahren 1200, und ich frage, ob die Kammer es auf ihr Gewissen nehmen will, 1200 Ver wahrloste mehr im Lande aufwachsen zu lassen, da man diesem Unheil mit der Verlängerung des Landtags auf einige Wochen abhelfen könnte? — Man hält das Schulwesen in Sachsen für besser, als es von mir geschildert, allein der geehrte Redner mag nur beweisen, daß einer oder der andere Zug in dem Ge mälde , welches die aus Acten und amtlichen Nachrichten ent nommene, der Kammer vorgelegte Schrift entwirft, auf Un wahrheit beruht. So lange er aber das nicht rhut, kann ich von meiner frühem Behauptung nicht abgehen, und verweise nochmals auf die Schulverbesserungen imHerzogthum Sachsen. Ich leugne nicht , es giebt viele vortreffliche Lehrer', allein diese verlieren sich im Ganzen, und können allem dem Uebel nicht
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