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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 217. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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jeden Antrag auf Herbeischaffung von Stenographen für über flüssig , weil er bewandten Umstanden nach zu nichts führen könne. Ob ein Antrag in der vom Hrn. v. Carlowitz modisi- cirten Maße irgend einen Erfolg haben werde, wolle er dahin gestellt sein lassen. Aber abgesehen von der großen Schwierig keit der Bestimmung, welche Verhandlungen bei der einen oder bei der andern Kammer als die wichtigem die Hilfe des Steno graphen jedesmal in Anspruch zu nehmen haben, scheine auch ihm die Verwendung eines Stenographen für beide Kammern practisch unausführbar. v. P o le n z: Einverstanden sei er zwar mit dem ersten Theile des v. Carlswitzischen Antrags, die Negierung zu ersu chen, auch in der 1. Kammer einen Stenographen anzustrllen; was jedoch den zweiten Theil anlange, durch den bei der 2. Kammer angestellten Stenographen wechselsweise die diessei tigen Verhandlungen mit aufzeichnen zu lassen, so könne er sich solchem nicht anschlicßen, weil es sehr zu bezweifeln sei, ob die Kräfte eines Mannes her Anforderung genügten; worüber er selbst nur.ein richtiges Urtheil abzugeben vermöge; auch möchte bei dem größten Theile der zu verhandelnden Gegenstände ein so in die Augen fallendes Verhaltniß,. oh sie schwierig oder nicht schwierig seien, kaum hervortreten. . Bürgermeister Wehner: Ich muß darauf aufmerksam machen, daß dem jungen Manne, welcher die Verhandlungen in unserer Kammer aufnimmt, es doch in der That nicht einer lei sein kann, sich nach so langer Zeit auf einmal — und wenn es auch nur bei einzelnen Sitzungen geschehen sollte — in die 2. Kammer versetzt zg sehen, wo er weder mit der Localitat, noch mit dem Personal, noch mit den Stimmen' der Kammer mitglieder bekannt ist; denn da er die Verhandlungen mit an gestrengter Aufmerksamkeit, ohne sich umsehen zu können, auf merken soll, so kommt, was einleuchtend ist, auf diese .Bekannt schaft viel an, und es würde sehr verzeihlich sein, wenn dann die Mittheilungen nicht richtig wären. — Wenn man übrigens glaubt, daß cs einem Stenographen nicht möglich sek, 6 Stun den und langer hintereinander seine Zeichen hinzuschreiben, so sollte ich doch meinen, daß es ihm immer noch leichter, als das wörtliche Nachschreiben sein müsse, wo der Nachschreiber die gqnzen Verhandlungen im Zusammenhänge stets behalten muß, damit er sie dann völlig ausgearbeitet zum Druck zu befördern im Staupe ist, Hierauf wird der Anfrag der Deputation, sich der Erklärung der 2, Kammer anzuschließcn, mit 19 gegen 13 Stimmen abge, lehnt; und die Frager Will man die Stgatsregierung ersuchen, noch einen zweiten Stenographen anzustellen,. damit Einer für jede Kammer verwendet werde, oder, sofern dieß nicht ausführbar. sei, den bereits porhandenen Stenographen nicht bloß für die. 2. Kammer zu verwenden, sondern ihn in Fällen , wo in der 2. Kammer minder wichtige, .in der-1. aberwichtigereGegenstande vorlägen, auch in letzterer, fungirewzu lassen? wird nnrMgegen 9 Stimmen bej ahet, — Hinsichtlich des Vorschlags der 2. Kam mer, die bei Vorlesung der Protocolle zu beantwMden Berichti ¬ gungen rc. betreffend, erklärt man sich mit der Deputation ein stimmig einverstanden. Referent liest hierauf in der Ueberstcht weiter, wie folgt: 6. Zeit und Dauer der Kammersitzungen. Zu den stattgefundenen drei Beschlüssen bemerkt das Gut achten der 1. Deputation der 1. Kammer: Sache jeder Kammer für sich. - Hierüber Beschluß der 1. Kammer: s) Vorlegung eines Ge setzes über Aufhebung des §. 19. des Mandats wider die Selbst wache vom 2. Juli 1712, b) Decret wegen Abnahme der Steuer hauptrechnungen auf die Jahre 1828,1829,1830 vom 25. Mai 1833, sä a) das vorzulegende Gesetz und ast b) das Decret, bei jetzigem Landtage noch zu berathen. ' Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat sich hierüber nicht erklärt, . Gutachten der I.Deputatiowder l. Kammer; Anzunehmen, daß die 2. Kammer beigetreteu sei, Der Präsident: Wenn jetzt bei dex mindern Dringlich keit der Geschäfte die Sitzungen bisweilen erst um 9 Uhr begonnen hätten, so behalte er sich doch ausdrücklich vor, den wegen früheren Beginnens der Sitzungen diesseits gefaßten Beschluß bei sich ver mehrenden Arbeiten wiederum in volle Wirksamkeit treten, so wie nötigenfalls mehrere Sitzungen eintreten zu lassen. Im Uebrigen ist man bej diesen Punctm mit der Ansicht der Deputation allgemein einverstanden. Man gelangt nun zum zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, nämlich zuM Berichte der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, die Ehen unter Personen evangelischen und katholischen Glaubensbekenntnisses, und die religiöse Erziehung her von Acltern solcher verschiedener Konfessionen erzeugten Kin der betreffend. Referent v, Carlowitz verliest das allerhöchste Decret (s.' dasselbe, so wie die Verhandlungen der 2. Kammer darüber in Nr, 56. d, Bl-), und den Eingang des Berichts, wie folgt: Die 1. Kammer hat hei nochmaliger Erwägung das Gmnb- princkp des Gesetzentwurfs, die Ehen unter Personen evangeli schen und katholischen Glaubensbekenntnisses und die religiöse Erziehung der von Acltern solcher verschiedener Confessionen er zeugten Kinder betreffend, angenommen, hat sich dafür, daß die Kinder in der Regel in her Confession dcS Vaters zu erziehen seien,, daß jedoch durch Vertrage yon dieser Reges abgcwichen werden könne, exklärt, und erwartet nach nunmehr erfolgter Bereinigung mit der 2. Kammer den Hauptbencht ihrer Deputation über das Gesetz selbst in seinen Einzelheiten. Zn jenen gefaßten Beschlüs sen liegt bereits das Anerkenntniß, daß cs eines Gesetzes über diesen Gegenstand bedürfe., Dreß enth-bhdie De putation einer weitern Mttheilung Per für dis.Erlassung eines .Gesetzes über diesen Gegenständ sprechenden Gründe und so kann sie sofort auf die einzelnen D. und zunächst auf den Eingang des Gesetzes übergehen. Ein Wtglj.ed der Deputation ist jedoch nur in so weit mit den folgenden Ansichten der übrigen Mitglieder einverstanden, als es nicht in dem beigefügten Separatvofo unter G seine abweichende Ansicht niedergelegt hat. . . Hiermit verbindet Referent dis Verlesung des Einganges des S'eparatvoti Sr. königl. Hoheit Pes Prinzen Johann, welcher also lautet: - Die abweichenden Ansichten des Prinzen Jphann gehen hauptsächlich aus der Ueberzeugung hervor, daß die Pnneipien, über welch? beide Kammern mit der Regierung einig sind, theils in dem Entwürfe selbst nicht allenthalben conftquent durchgeführt,
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