Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 217. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
theils durch dle Beschlüsse der 2. Kammer hier und da alterirt worden sind. — Die Grundideen, von welchen bei dem vorliegen den Gegenstand ausgegangen worden ist, scheinen dem Unter zeichner des.Scparatvotums nämlich folgende zu sein: ^Mög lichste Freiheit der Aeltern -über die Confession, in welcher ihre Kinder unterrichtet werden sollen, durch ausdrückliche oder still schweigende Übereinkunft (letztere tritt nämlich dann ein, wenn die gesetzliche Regel befolgt wird,) zu verfügen. 2) Heilighaltung der einmal getroffenen Verabredung oder Bestimmung. Das strenge Festhalten an diese Grundideen scheint dem Unterzeichner des Separatvotums um so unerläßlicher, je weniger der Staat als solcher bei der. Entscheidung der Frage zu Gunsten vereinen oder der andern Confession interessirt ist, und je wichtiger und heiliger hingegen das Interesse der Aeltern in dieser Angelegen heit ist. Da Niemand Behufs der generellen Discussion das Wort begehrt, so verliest Referent den Eingang des Gesetzes, wozu -er Deputationsbericht lautet: Was diesen Eingang anbetrifft, so hält die Deputation da- fÄr, daß §. 62. des Mandats, die Ausübung der karholisch-geist- ljchen Gerichtsbarkeit in den hiesigen Krekslanden und die Grund sätze zu Regulkrung der gegenseitigen Verhältnisse der katholischen und evangelischen Glaubensgenossen betreffend, vom 19. Febrl 1827 unter den hier als aufgehoben angeführten ZZ. nicht mit zu begreifen sek; sie wünscht daher den Wegfall der Zahl 62. aus dem Contexte aus Gründen, die sie sich bei tz. 4. zu entwickeln er lauben wird. Hierzu wird nichts erinnert, und Referent tragt nun §. 1. des Gesetzes (s. Pens. Nr. 60. d. Bl. S. 450.) vor. Das Deputationsgutachten lautet: . " - a) Es soll die Trauung in der Regel durch einen Pfarrer der Confession des Bräutigams erfolgen. Die 2. Kammer, damit nicht einverstanden, hat gegen die Ansicht ihrer Deputation die zeitherkge Einrichtung beizubehalten gewünscht und das Wort „Bräutigam" mit dem Worte „Braut" vertauscht. Als Gründe hat man angegeben, daß die an die Braut gestellte Zumuthung, dem Bräutigam Behufs der Trauung nachzüreisen, das weibliche Zartgefühl verletze, daß diese Neuerung der Rechtsregel: ubi 8PON8L, ibi voprüa entgegenlaufe, daß die Hochzeit im Hause der Braut ausgerichtet zu werden pflege, und daß im Obererzgebirge, wo es weniger katholische Braute gebe, die Brautleute eine Reise bis nach Zwickau zu unternehmen genöthigt würden; allein alle diese Bedenken sind dem politischen, auch von fremden Ge setzgebungen anerkannten, Grunde, der für die Trauung durch einen Pfarrer der Confession des Bräutigams spricht, gegenüber gehalten, nur von höchst untergeordneter Wichtigkeit. Damit nämlich der Fall nicht so leicht eintrete, daß ein Geistlicher der EinstgNung einer Ehe, bloß weil die aus ihr zu erwartenden Kin der seiner Konfession nicht angehören werden, Schwierigkeiten in den Weg lege, ist es nöthig, daß die Trauung von einem Pfar rer der Confession desjenigen der Brautleute erfolge, dem das Gesetz die Kmder zuspricht. Dieß aber ist in Sachsen der Vater, und so rechtfertigt sich jene Bestimmung vollkommen. Dir De putation beantragt daher die Wiederherstellung des Entwurfs. d) Wenn ferner die 2. Kammer gegen den Schluß deS §. die Worte „von dem Pfarrer des Bräutigams" mit den Worten ver tauscht „von einem Pfarrer der Confession der Braut" oder „des Bräutigams," wie es nach dem Gutachten der Deputation heißen würde, so empfiehlt die Deputation der Kammer diese Verände rung zur Annahme, da es sich hier nur darum handelt, daß die Trauung von irgend einem Pfarrerder Confession des Bräu tigams geschehe. Aus gleichen Gründen würden indeß auch wei ter oben die Worte „oder von dem Pfarrer der Braut" in die Worte „oder von einem Pfarrer der Confession der Braut" um zuwandeln sein. v. Großmann: Der Zweck des vorliegenden Gesetzes ist doch hauptsächlich darauf gerichtet, die Grundsätze der Pari tät vollständig zu realisiren; allein durch die Bestimmung, daß vis Trauung in der Regel bei dein Pfarrer des Bräutigams statt finden soll, halte ich diesen Zweck für gänzlich verfehlt. Denn es liegt in der Natur der Sache, daß bei den gemischten Ehen in der Mehrzahl der Mann der katholische Lheil ist; denn der Zuwachs der katholischen Kirche in Sachsen find vornehmlich Fremde. Allein in die Fremde wandert in der Regel nur der ManU, nicht das Mädchen. In der Fremde dienende Katho likinnen sind wenigstens nur seltene Ausnahmen gegen die Menge wandernder und in Sachsen sich niederlassender Handwerker. Im Erzgebirgischen ist diese Präsumtion in der Regel zur Wirk lichkeitgeworden, wie denn allein in Annaberg 52 katholische Ehe männer mit protestantischen Frauen leben. Dazu kommt, daß nicht die Braut den Bräutigam sucht und auf die Heirath geht, sondern dieser die Braut. Dem nach Alleinherrschaft strebenden Principe des Katholicismus liegt natürlich Alles an der Gewin nung des Mannes, und wenn nun nach der Disposition deö. Gesetzes die meisten Trauungen gemischter Ehen zuerst bei den katholischen Geistlichen angebracht werden, wenn sich sogar die protestantischen Bräute in der Regel vor ihm mit stellen müssen, wie es auch kommen muß, wenn nicht Aeltern oder Vormünder deren Stelle vertreten, so ist es klar, daß ein Vertrag zwischen Eheleuten verschiedener Confession in der Regel nicht statt finden, wenigstens nie zu Gunsten des protestantischen Theiles ausfallen kann, und dadurch der Hierarchie Thür und Thor geöffnet wird. Denn daß sie die Gelegenheit, wo Verlobte gemischter Confes- st'on ihr gesetzlich zugewiesen werden, nicht unbenutzt lassen wird, um in ihrem Interesse auf sie einzuwirken^. ist sonnenklar. Ich würde diese Bedenken nicht aufstellen, wenn die katholische Kirche den Grundsätzen der unsrigen folgte, nämlich den Grund sätzen der Freiheit. Ich hoffe daher, daß sich die verehrte Kammer dem die Parität herstellenden Beschlüsse der 2. Kammer anschließe, und den uralten Grundsatz: „ubi sponsr», id! co- puls " nicht wird von seiner Stelle verrücken lassen. Bischof Mauermann: Der katholischen Kirche kann es ganz einerlei sein, ob man diesen Gesetzentwurf annimmt, oder der 2. Kammer beitritt, allein nicht einerlei kann es ihr sein, wenn ihr hier in der Kammer immer der Vorwurf gemacht wird, als störe sie die Parität. Prüft man die Mittheilungen des stati stischen Vereines, so ersieht man daraus, daß auf dem Lande, wo sich keine katholischen Schulen befinden, 4526 Katholiken in gemischter Ehe leben, und die Erfahrung beweist, daß der geringste Theil der in diesen Ehen erzeugten Kinder, und höch stens nur 10 bis 12 in der katholischen Religion erzogen werden. Dieß glaube ich, reicht hin, um meine Kirche vör jedem Vor wurfe zu bewahren. 0. Großmann: Mein Mißtrauen rechtfertigt sich 1) durch das in der katholischen Kirche geltende Dogma. Jeder katholische Geistliche, welcher über die Frage: ob die aus ge mischter Ehe erzeugten Kinder in seiner Religion erzogen werden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder