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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 217. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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tion der Ansicht der Regierung gewesen, und hoffe er, daß die 2. Kammer, bei nochmaliger Erwägung der für den Gesetz entwurf sprechenden Gründe, ihren Beschluß noch andern werde. Staatsmim'ster v. Könneritz: Der Gesetzentwurf, glaube er, hindere Niemanden daran, sich vom Pfarrer seiner Braut trauen'hu lassen; denn das . Gesetz spreche deutlich aus, daß gegen Entrichtung der Stolgebühren -feder von dem am Orte der Braut befindlichen Parochus seine Trauung vornehmen lassen könne.' — Ferner finde Hr. v. Großmann eine Verletzung der Parität darin, wenn dem einen Thcile mehr Trauungen zufie len, als dem andern; die Deputation hingegen halte es für eine Verletzung, wenn den Geistlichen der einen Confession Ge legenheit verschafft werde, zum Nachtheile der andern zu wirken, und dieser Grund dünke ihm überwiegender, als der des Hm. v. -Großmann. Wenn übrigens Hr. D. Großmann durch das Gesetz den Abschluß von Verträgen erschwert glaube, so bringe dieß keinen Nachtheil; denn Verträge seien auf keine Weise ge boren , oder sonst besonders begünstigt. v. Weber: Nachdem die Regel angenommen worden ist, daß die Kinder, wenn nichts anderes festgesetzt wird, in der Confession des Vaters erzogen werden sollen, kann der Paro chus deswegen leichter auf den Bräutigam als auf die Braut 'Ewirken, weil davon Niemand etwas zu erfahren braucht, als der Bräutigam selbst. Er nimmt ihm das Versprechen ab, daß er keinen Vertrag schließen wolle. Ein solches Versprechen wird leicht und in aller Stille gegeben.' Wenn aber der Parochus der Braut zumuthet, daß sie darauf dringen soll, daß. die be stehende Regel abgeandert werde, und daß sie also mit dem Bräutigam einen günstigen Vertrag schließe, so kann das nicht geschehen, ohne daß der Bräutigam etwas davon erfährt, zu mal wenn der Pfarrer die Trauung verweigern wollte. Der königl. Commissar !). Hänel: Wenn der geehrte Sprecher vor ihm sich dahin geäußert habe, daß man nicht ohne Noth von einem alten Gebrauche des Volkes abgehen dürfe, so gebe er dieß zwar ebenfalls zu, allein die Gründe dieser Maßregel rechtfertigten sich sehr-wohl. Gemischte Ehen seien an sich ein . singulaires Verhälmiß, und wenn durch besondere Umstande hier bei öftersAusnahmen nöthig würden, so sei dieß hauptsachlich.hier der Fall. EinerJnconsequcnz aber könne man die Regierung nicht zeihen. — Fasse man den Gesichtspunkt der Parität ins Auge, so .müsse auch er darauf aufmerksam machen, daß es ja nach derBe- stimmung des Gesetzes dem Brautpaare unverwehrt bleibe, sich von dem Parochns der Brautoder des Bräutigams trauen zu las sen, und daß auch der protestantische Theil dann im Vortheile ste he, wenn sich die katholische Braut vom Pfarrer des Bräutigams trauen lasse. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Wohl erkenne er an, daß mehrere nicht verwerfliche Gründe für und wider angeführt worden. Wenn aber der Hauptgrund, der für die Trauung durch den Pfarrer in der Confession des Bräutigams angeführt worden, darin bestehe, daß dir Trauung von einem Pfarrer der Confession desjenigen der Brautleute erfolge, dem das Gesetz die Kinder zu ¬ spreche, so werde ohnedieß bei der Zulassung der Vortrage dieser Grund keine Anwendung leiden, und das Princip schwankend werden. Man habe zwar auf der Ministerbank gesagt, es werde sehr häufig durch Uebereinkunft'ber dem Pfarrer der Braut die Trauung geschehen, allein wenn man voraussehe,' daß die Aus nahme zur Regel und die Regel zur Ausnahme gemacht werden werde, so sei es doch angemessener, gleich anfangs keine Bestim mung im Gesetz zu treffen, die man im voraus als selten, der Be folgung unterliegend glaubt. Dagegen sei die Trauung bei dem Geistlichen desBräutigams ein Verstoß Fegen einebei fast allen Völ kern übliche uralte und wohlbegründete Volkssitte. Schon bei den Römern mögedieserGebrauchgeherrschthaben, denn sie hatten gesagt: nxorew guöero, nicht aber im Gegcntheil: waritum lln- cers. An die Trauung knüpfe sich im Hause der Braut gewöhn lich ein Familienfest, welches durch die Theilnahme der Verwand ten erhöhet werde. In den'an Böhmen granzenden Landesthei- len fei gewöhnlich der Bräutigam ein Fremdling, die Braut die einheimische; sei es nicht daher sehr störend in die Feier dieser wich tigen Lebensperiode eingreifend, wenn die Braut mit ihrer ganzen Sippschaft eine Wallfahrt nach Zwickau anstellen, und am Ende auch dort fern von der Heimath die Hochzeit gefeiert werden sollte? Was von der Sittlichkeit gesagt worden sei, so müsse er dem auch beistimmen, daß solche sich dabei sehr exponirt sehen, und sehr häu fig die o«n8LLN8io ütkcksmi der heneülvtioni sLLLrllotsli voraus eilen möchte, und wenn auch solches in andern Fallen auch häufige passire, so sei es doch Pflicht des Gesetzgebers, nicht Gelegenheit zu dergleichen Exccffcn, die zu vermeiden seien, darzubieten. BürgermeisterHübler: Wenn ich mich, bei der uns vor liegenden Frage, der Ansicht der zweiten Kammer anschließe, so geschieht dieß nicht aus der Besorgniß, .als würde durch den Ge setzentwurf die Parität der protestantischen Kirche verletzt. Ich thcile diese Besorgniß nicht, am wenigstens in dem Umfange, wie sie von einigen der geehrten Sprecher vor mir geäußert worden, glaube auch nicht, daß man von dem Gesetzgeber, der über beiden gleichberechtigten Kirchen steht, eine Abwägung der Sondcr-Jn- teressen,'dieser oder jener Kirche in der Art zu fordern berechtigt ist, wie dieß mehrere der Sprecher von mir zu fordern scheinen. Aber eben weil ich jene Besorgnisse nicht theile, muß ich Beden ken tragen, eine uralte Observanz, die seit 25 Jahren zur gesetzli-' chen Bestimmung erhoben worden, und auch künftig bei den , Ehen aller Confessionen als Gesetzes-Norm gelten wird, die Be stimmung, rrbi 8PON8L, ilü voxula, bei den gemischten Ehen zwischen Protestanten und Katholiken zu verlassen; ich muß dieß umsomehr, da der dafür angeführte, auf eine bloße Besorgniß basirte einzige Grund, meiner Ueberzeugung nach, doch nur sehr untergeordneter Art ist. Denn nach dem alten Sprüchworte: tzm-srzne praesrimitur 1EN8, vermag ich mich der Voraussetzung keineswegs anzuschließen, daß der Pfarrer der Braut der Trau- ! ung in der Regel Schwierigkeiten in den Weg legen dürfte. Ich habe vielmehr das gme Vertrauen zu der protestantischen wie zu der katholischen Geistlichkeit,, daß sie sich dem, was die Gesetze des Landes vorschreiben, pflichtgemäß fügen werde. Bischof Mauermann: Letztere'Voraussetzung könne er nicht so unbedingt anerkennen, da auch die Gesetze Bestimmun-
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