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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 217. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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klart, hat folgende Bemerkungen und specielle Erinnerungen der Beurtheilung der Kammer anheim gegeben. Was 1) die Akademie der bildenden Künste zu Dresden und Leipzig nebst der Zeichnenschule zu Meißen anlangt, so umfaßt deren zu . 20,043 Thlr. 12 Gr. jährlich angegebener Bedarf folgende einzelne Abteilungen: die Direktion der Akademie zu Dresden, 3820 Thlr., wovon erhalten: 3300 Thlr. Gehalt, der Generaldirector, 100 - Remuneration der mit dem speciellen Direktorium im Innern beauftragte Professor, 120 - Gehalt der expedirende Secretair und Rechnungs führer, 200 - Gehalt der Aufwarter, 100 - der Generaldirector zu Haltung eines Schreibers, uts. Zweierlei war es, was hierbei zunächst die Aufmerksamkeit der Deputation auf sich zog, einmal ob überhaupt eine General- direction in der bezeichneten Ausdehnung nothwendkg, und dann in wiefern die ausgeworfenen Gehalte mit den Leistungen in rich tigem Verhältnisse stehen. Um hierüber ein Urtheil fallen zu kön nen, bedurfte es zuvörderst einer genauem Kenntniß der innern Einrichtung des Instituts, als durch die mitgetheilten Unterlagen zU erlangen war, die Deputation ist bemüht gewesen, sich solche durch Vernehmung mit dem königl. Herrn Commifsar zu verschaf fen und kann nun hierüber sö viel mittheilen: Der Generaldirec tor steht zwischen dem Ministerium- und dem Institute und hat überhaupt das Beste des letzter» wahrzunehmen, an ihn gelangen alle Gesuche um Anstellungen, Beförderungen, Unterstützungen und Verbesserungen der Anstalt, er hat solche mittelst gutachtli chen Vortrags an die Behörde zu senden, und die darauf ergehen den Verordnungen in Ausführung zu bringe», auch die vorkom menden Einnahmen und nöthigen Ausgaben zu besorgen und zu bestreiten. — Dem Inspektor des Innern, welcher aus der Zahl der angestellten Lehrer erwählt wird, liegt zunächst die Aufsicht über die Clafsen und Lehrstunden ob, er hat die nöthigen Einrich tungen für die verschiedenen Studien zu treffen und Ordnung bei der Akademie zu halten, deshalb auch den Lehrstunden beizuwoh nen und sich immer in Kenntniß von dem Gange des Ganzen zu erhalten, nächstdem die sich meldenden Zöglinge einzuzeichnen und dem Generaldirector das aufzunehmende Verzeichniß zur Be schlußfassung vorzulegen, die Zutrittscheine und die für die Zög linge erforderlichen Attestate auszufertigen, über das Eigenthum und Jnventarium der Akademie Aufsicht zu führen und bildet überhaupt das Organ zwischen dem Generaldirector und der Aka demie.— Der Secretair fertigt die Cvncepte zu Vorträgen, in so weit ihm vom Generaldirector dazu Auftrag ertheilt wird, führt das Protokoll über Verpflichtungen neuer Lehrer und etwa- niDe berathende Conferenzen, beaufsichtigt die akademische Bi bliothek und führt Rechnung über die Kasse der Akademie. — Bei Vergleichung dieser einzelnen Verrichtungen und Erwägung des Umstandes, daß das Ministerium selbst in neuerer Zeit dieser An stalt besondere Aufmerksamkeit widmet, demselben überhaupt so nahe steht und die Geschäfte des Generaldirektors von der Art und dem Belange sind, daß sie füglich theils auf das Ministerium übergehen, theils mit denen des Directors im Innern verbunden werden können, nächstdem auch ein größerer Vortheil für das Gedeihen des Instituts selbst zu erwarten sein möchte, wenn künftig demselben ein Vorstand gegeben wird, der die Kunst zu seinem eigentlichen Studium gemacht, hat es der Deputation nicht weiter zweifelhaft scheinen können, daß die Stelle eines Ge neraldirectors als völlig überflüssig einzuziehen und dem Institute nur ein Vorstand aus der Mitte der Lehrer selbst, wie dieß bei andern Instituten und Lehranstalten der Fall ist, zu geben, somit auch der Aufwand für einen Secretair und Copistm in Wegfall zu bringen, und-- die wenige Ausgabe für Copialken von dem Vorstände durch eine ohnehin eintretende mäßige Erhö hung der jetzigen Remuneration für das Direktorium im Innern mit zu bestreiten sei. Weil indessen darin eine Harte gegen den jetzigen Generaldirector gefunden werden möchte, 'wollte man so fort auf Ausführung dieser Veränderung dringen, so hat die De putation geglaubt, daß damit bis zu eintretender Erledigung die ser Stelle Anstand zu nehmen und das Postulat an 3820 Thlr. unter den transitorischen Zuschüssen zu bewilligen fei, denn wollte man auch den im Verhältnisse zu den Leistungen in auffallendem Mißverhältnisse stehenden, in Wahrheit enormen Gehalt des Ge neraldirektors auf seine ursprüngliche Höhe von 1000 Thlr. zu rückführen, den übrigen Theil dagegen an 2300Thlr., welchen der jetzige Generaldirector nicht, als solcher^ sondern als früherer Hofmarschall, und Direktor, des Theaters noch bezieht, aus die sem Etat in Wegfall bringen, so würde er auf einem andern wie der erscheinen 'müssen und die Staatskasse vor der Hand nichts gewinnen. L. Die Lehr- und Bildungsanstalten, und zwar: I. die Akademie zu Dresden mit 8226 Thlr. Dieselbe besteht aus der in drei Clafsen getheilten Zeichnen - und Maler - Akademie mit fünf ordentlichen und zwei außerordentlichen Professoren in den beiden obern Clafsen und vier Zeichnenmeistern und einem Lehrer im Bossiren und Modelli ren in der untersten Claffe, wovon der erste Zeichnenmeister die specielle Aufsicht über die Claffe mit zu führen hat, ingleichen einer Bauschule mit zwei Professoren, (worunter der eine zugleich als Vorsteher angestellt ist) und einem Zeichnenmeister. — Die Zahl der Schüler in allen drei Clqssen her Zeichnen - und Maler- Akademie kann ohngefährzu 150 Individuen angenommen wer den, sie mindert und erhöht sich nach der Jahreszeit. Für den Unterricht selbst wird von den Schülern etwas nicht entrichtet. Dieser letztere Umstand sowohl, als die Frage, ob die Zahl der Lehrer zu der der Schüler in einem richtigen Verhältm'ß stehe, und welcher Plan die Akademie überhaupt umfasse, haben die Depu tation insbesondere beschäftiget und sie hat sich zunächst nicht ver schweigen können, daß es keinesweges in der Verpflichtung des Staates liegen dürste, einen völlig unentgeldlichen Unterricht er- theilen zu lassen. Wohl mag es in den Bereich seiner Verpflich tungen gehören, Künste und Wissenschaften zu befördern, dazu geeignete Anstalten ins Leben treten zu lassen, und jedem im Staate die Gelegenheit zu verschaffen, darin sich bilden und nach dem Maße seiner Fähigkeiten und erlangten Vorkenntniffe, so weites die innere Einrichtung gestattet, Aufnahme finden zu können, nicht aber kann derselbe die Obliegenheit haben, diesen Unterricht Jedem frei und die Gelegenheit zur Ausbildung ohne alle Entschädigung zu verschaffen, man findet diese Einrichtung fast bei keiner wissenschaftlichen Anstalt und es dürfte auch bei der Kunstakademie solche fortbestehen zu lassen kein Grund vorhanden, vielmehr zu wünschen sein, daß künftig ein an dieAnstalt zu zah lendes billiges Honorar eingeführt und nur Unbemittelten ferner freier Unterricht ertheilt werde. — Wollte man ferner die Zahl der Lehrer mit der an andern Unterrichts - und Bildungsanstalten und der Schülerzahl vergleichen, so könnte vielleicht eine Minde rung sich Herausstellen, erwägt man aber, daß dieKunst zu einem fortgesetzten Privatstudium mehr Zeit in Anspruch nimmt, daß mit den wissenschaftlichen Forschungen auch praktische Beschäfti gungen zu verbinden sind, daß deshalb in gewissen Zeiträumen Ruhepuncte eintreten müssen, und hie Lehrer der Akademie in der ihnen obliegenden Ertheilung des Unterrichts nach der jetzigen Form zum Theil wechseln, so wird es begreiflich, daß eine gerin-
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