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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 211. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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anmchifchenTyrannei des Faustrechts ein Ziel gesetzt worden, daß die ersten Keime der Kunst bemerkbar wurden, welche bald herrlich empyrblühen sollte. Es spricht auffallend für meinen Satz, daß gerade in den freien Städten, in Nürnberg, Augsburg und andern die Künste am meisten gediehen. Fast anderthalb Jahrhunderte früher waren die niederdeutschen und niederländischen Städte, wie Köln, Brügge, .Lüt tich, Brüssel mit dem Beispiel freier Verfassungen und zu gleich ausgezeichneter Kunstleistungen vorangegangen.--- Eng-, lamd sah unter dem Scepter Elisabeths den Baum seiner Freiheit gedeihen? und blühte zugleich in Wissenschaft und Künsten-; unter dem geborgten Namen der Republik i seufzte: dasselbe Land unter despotischem Drucke Cromwells und entbehrte des Lichts der Künste. Neuerdings aber ist von dem englischen Parlamente auf eine ehrenvolle Art anerkannt worden, daß.der .Schutz Her Künste eine der heiligsten Verpflichtun gen sei, welche den Vertretern eines freien Volkes obliege. Betrachten wir nun die Freiheit näher, welche als ein Ideal uns vorfchwebt, können wir dann einen Augenblick daran ziveifeln, daß es so und nicht anders sein müsse? Gesetzmä ßige Freiheit ist die Seele des constitutionellen Lebens. Kann aber irgend eine Gesetzmäßigkeit, die der Freiheit zur Wiege dienen soll, gedacht werden, ohne Intelligenz? Ist In telligenz denkbar ohne richtige Erkenntmß von Wissenschaft und Kunst. Die Kunst und'ihre Mutter, die Poesie, sind die allei nigen Schlüssel, durch welche uns die Erkenntmß der ewigen Harmonie zwischen dem MaterielIen und Ideellen eröff net werden kann. Ist aber das Streben eines Staatslebens gerade nach jener Harmonie gerichtet, nach einer Freiheit, die auf her einen Seite die materiellen Bedingungen deshalb ver ehrt und anerkennt, damit sie dadurch dem Ideal der höchsten Vervollkommnung sich nähere, und ist dich, das-Streben des wahren constitutionellen Lebens; so ist ja schon damit die Frei- müthigkeit und Aufklärung, die innere Wä-me und Liebe, welche zu dem Gedeihen der Künste erforderlich, untrenn- bar verbunden. Von jener Idealität der Staatsverhältnisse, welche die materiellen Grundlagen abzuleugnen strebt; von jenen Traumen, die das Bestehende deshalb als Recht nicht anerken nen., weil sie es nicht erdacht haben, von den sophistischen Sy stemen , die in einer Reihe von Trugschlüssen-die Artund Weise darstellen , Huf welche die Verhältnisse zu gestalten und zusam menzufügen seien, kann freilich hier nicht die Rede sein; denn gerade aus ihnen entspringt jene Tyrannei, welche die Kunst und Poesie so tödtlich haßt, welche der Kunst es nicht vergeben kann, daß sie die Existenz einer absoluten Gleichheit, die der eben erwähnten falschen Idealität zu Grunde liegen soll, durch das Enthüllen der Poesie der Natur auf eine schlagende Messe widerlegt. Gerade diese Aufschlüsse aber,, diese un bewußten Auffassungen unveränderlicher ewiger Wahrheiten, welche durch Kurist und Poesie allein möglich werden, sind der Grupd,. warum ich ihre Beschützung der verehrten Kammer als eine theure, heilige Pflicht, nie innig genug an's. Herz legen kann. ... I Fragen wir.ferner-zweitens, ob. Akademieen der Hehesi ! und die Wiege H.ex:.w.chrM-KMK.Md-,-,.tzH och n e sie dfe Kunsts nicht gedeihen kö,yne ;- so. wüsten wir uns pur mir siner kurzen Beantwortung begnügen , da uns die völlige Erledigung dieser Frage zu Mit führen würde. ' ,, " , Es waren schöne, glückliche Zeiten für die Kunst, als man. nur von den Schulen einzelner Meister, nichts aber von A'ku- demieen wußte; die Werke der damaligen Zeit überragen in ihrer Vortrefflichkeit, alle späteren, und werden es thun, bis die- Kunst sich der Belebung eines neuen kräftigen Geistes erfreuet. Die Geburt eines Genius ist eine Weltbegebenheit, die nur von,' einem höhern Geiste hervorgerufen,werden kann; sie freilich liegt- nicht in dem Bereich einer Akademie; darauf also kann und soll ihr Streben nicht gerichtet sein. Die Akademieen sind vielmehr das Arsenal, in welchem die materiellen Hilfsmittel von Ge schlecht zu Geschlecht aufbewahrt werden, deren dereinst ein Ge nius sich bedienen soll, um künftige Geschlechter zu beglücken. Sie sind die Verwalter der ideellen Reichthümer und Güter, welche die vor Jahrhunderten thätigen Genieen für ihre Nachkom men gesammelt und als. heiliges Vermächtniß ihnen zurückgelaffen haben. Ass solche sollen sie thätig und hilfreich eingreifen in das Leben der Industrie und der Gewerbe; als solche sind sie. eine UN?. entbehrliche Anstalt für das Fortschreiten der Cultur und Intelli genz, eine Anstalt, deren Streben nicht getrennt werden kann von der Erhaltung und Vermehrung derjenigen Garantie der, Frei heit , die in dem Leben eines wohlgeordneten Staates liegen muß. Sind sie aber das, was sie sein sollen, so kann nach meiner Ueherzeugung der Beitrag, welchen der Staat zu ihrem Fortbe stehen gewahrt, nicht als eine Last, wohl aber als eine-Aus- gäbe, die er zu seinem eigenen Gedeihen und Ruhm zu mach en verbunden ist, angesehen, werden, Mit der Erörterung der vorerwähnten Fragen hangt tzndlich -auch dieBeantwvrtung der dritten in Bezug auf die Genexalz Direktion genau zusammen, Ich erinnere hier qn das, wasü die Deputation in dieser Beziehung gesagt hat. So sehr ich auch überzeugt bin, daß,-.-wie die Deputation sich ausdrückt, - der größere Vortheil für das Gedeihen des Institutes selbst zu erwar ten sein möchte,, wenn künftig demselben ein Vorstand gegeben, würde, der die Kunst zu seinem eigentlichen Studium gemacht hat, so kann ich doch auf der andern Seite mit der Ansicht mich nicht vereinigen, daß ein ausübender Künstler als solcher ein zweck mäßiger Vorstand desselben sei. — Die Generaldirecrion der Kunstakademie, hat die Verpflichtung, mit unparteiischem Urtheile,. ohne Befangenheit oderVorliebe fürdas eine oder andere System, - für das Gedeihen, für das ideelle Fortschreiten der Anstalt zu sorgen. Der Generäldirec.tor soll nicht Lehrer, nicht Verwalter der materiellen oder technischen Theile der Kunst sein. Er ist viel mehr der geistige Vormund des Instituts, auf der einen Seite > gegen.die Anstalt der Repräsentant von demdlrtheiledes.Publi--. cums, auf der andern Seite gegen die Nation der Vertreter der-., Anstalt,in ihrer Gesammtheir; als solchem ist ihm — abgesehen von der Administration —die Bewahrung und die Pflege des-- ideellen Gutes der Anstalt sowohl, wie der Nation anvertraut.,- Wie weit hjerzu das Studium der Kunst erforderlich sei, welche
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