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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 211. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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große Verpflichtung ihm obliege, überlasse ich dem Urtheil eines jeden Einzelnen. — Ob ein ausübender Künstler aber hierzu sich eigne, sei mir erlaubt, in möglichster Kürze zu erörtern.— Der ausübende Künstler ergiebt sich einem System. Er würde dem System, welches er entweder aus eigener Schöpfung oder durch Nachahmung eines andern erwählt, sich nicht hingeben, wenn er es nicht für das vorzüglichste hielte. Ist dieß aber der Fall, so wird er das ergriffene System nicht allein bei seinen Kunstleistun gen, sondern auch bei den Beurtheilungen fremder Kunsterzeug nisse anwenden. Entsteht nun hieraus die gegründete Besorgniß, daß die Bevorzugung des einen, die Hintansetzung des andern Systems die nächste Folge, das Verschwinden' einer freien, der Harmonie der Kunst entgegenlaufenden Betreibung der akademi schen Arbeiten eine fernere Wirkung davon sein würde, daß eist ausübender Künstler Vorstand der Anstalt wäre, so liegt eine größere Besorgniß nicht fern, daß nämlich die Akademie zu einer Schule, die Kunst in ihr^u einem Gewerbe herabsinken könne. — Denn kann und muß gleich dem Künstler ein System gehören, so muß dennoch die Kunst frei bleiben. — Man werfe mirnichtHarte gegen den Stand der Künstler vor; das Genie wird freilich den Vorwurf, welchen ich hier als eine Besorgniß aufgestellt habe, niemals verdienen; aber man erinnere sich daran, daß das Er scheinen eines Genies eine Weltbegebenheil ist, die, wenn sie ein tritt, man anerkennen, auf welche man aber nicht rechnen muß. In der Zeit, da keine Akademieen existirten, lag die obige Besorg niß außer der Möglichkeit; die Schulen der einzelnen Meister gründeten eben so viel einzelne Systeme, und der Jünger der Kunst hatte in der Mannichfaltkgkeit dieser eine Freiheit der Wahl, welche schon durch die Gründung von Akademieen gekürzt worden ist, welche aber dann völlig verschwinden würde, wenn jede Aka demie nur ein System verfolgte, und dieß würde der Fall sein, wrnn an ihre Spitze nur ausübende Künstler gestellt würden. Cs wird dagegen nicht der Fall sein, wenn der Vorstand die Ob liegenheiten erfüllt, die er als solcher über sich' hat. DaS Stu dium der Kunst, das allerdings dem Vorstande einer Akademie Unerläßliche Pflicht sein muß, besteht bei ihm nicht in der Aus übung derselben, wohl aber in dem gewissenhaften Erwerben sol cher Kenntnisse, die ihn zu einem unparteiischen Kunstrichter be fähigen. Man darf nur oberflächlich sich mit diesem Studium befaßt haben, um die Ueberzeugung zu gewinnen,''daß schon die ses allein hinreicht, um die Lebenszeit eines Menschen thätig aus zufüllen. Mag auch der ausübende Künstler auf einer Seite in -er Ausübung der Kunst eine Erleichterung finden, um die Be fähigung zu einem Kunstlichter zu erwerben, so muß auf der an dern Seite, ihn dieselbe Ausübung von dem Studium der Wissen schaften abhalten, die ihm zu jener unentbehrlich sind; ja ich möchte fast glauben, daß auch in Bezug auf ihn selbst das wissen schaftliche Studium in vieler Hinsicht einer freien Ausübung der Kunst widerspreche. Noch zeigt uns die Kunstgeschichte keinen gelehrten Maler, der viel geleistet hätte; wohl aber haben manche gelehrte Kunstkenner einen wohltätigen Einfluß gehabt, wenn sie neben der erforderlichen Gelehrsamkeit die Frische und Wärme zu bewahren wußten, die einem wahren Kunstkenner niemals fehlen darf. Habe ich hierin die Ansicht ausgesprochen, daß der Vorstand Unserer Kunstakademie meines Dafürhaltens nicht ein Maler, wohl aber ein Kunstkenner sein müsse, so wird man fast unwillkührlich an eine andere Anstalt erinnert werden, die an ihren Vorstand dieselben Forderungen stellen muß, die, wiewohl sie auch den Schutz der Künste zum Zwecke hat, neben unserer Kunstakademie, getrennt von dieser besteht; ich meine die königl. Cabinette und Sammlungen unter einer Generaldirection. —- Einen Grund im Allgemeinen aufzusinden, warum diese Gene raldirection nicht zugleich die der Kunstakademie sein sollte, würde schwerlich möglich sein. — Verbieten über diese Vereinigung vor der Hand bestehrüde Verhältnisse, so kann ich dennoch der Hoff nung mich nicht erwehren, daß sie für die Zukunft zu Stande zu bringen sein könne. Die Erleichterung der beiderseitigen Ge schäfte, die vollkommnere Erreichung der beiderseitigen Zwecke > müßte meines Erachtens die nothwendige Folge davon sein. Ich darf in dieser Hinsicht nur noch daran erinnern, daß diese Ver einigung früher stets bestand, nach dem Jahre 1816 aber aufge hoben und eine besondere Directt'on füsidic Kunstakademie creirt wurde. Wer erinnerte sich nicht gern der Zeit, wo unter der Lei tung des Generaldirectors v. Hagedorn die Kunstsammlungen und Akademieen in einem Flor waren, dessen wir uns noch heute in den Werken eines Dietrich, Oeser, Thiele, Graff, Bause er freuen. — Ich erlaube mir daher, an die verehrte Kammer fol genden besondern Antrag zu stellen: „Es möchte bei der Staats regierung darauf angetragen werden, daß künftig unbeschadet des jetzt bestehenden Verhältnisses es als Regel aufgestelltwÄ'de,' daß die Generaldirection -er königl. Cabinette und Sammlungen mit der der Äunstakademieen im ganzen Lande in einerPerson ver einigt werden möchte." Es betritt nun der zweite Redner, Abg. Run de, die Bühne und äußert: Unter dem zur Beförderung der Künste, Fabriken, Gewerbe, des Handels und der Landwirthschaft ausgeworfenen Aufwand von ungefähr 66000 Thlr., ist als erste Position zur Un terhaltung der Kunstakademie in Dresden, Leipzig und Meißen die Bewilligung einer Summe von jährlich 20000 Thlr. bean tragt worden. Rechnet man hierzu den bereits für die Kunst sammlungen bewilligten Aufwand von jährlich anderen 20000 Thlrn., so zahlt das kleine Land bloß für das Phantom seiner ästhetischen Bildung jährlich eine Summe von 40000 Thlrn., oder den 132sten Theil seiner sämmtlichen Einkünfte. Dieses Opfer würde in einer Zeit des Wohlstandes und Ueberfluffes, im Besitz besonders reicher Domainen und Nahrungsquellen, nach Erledi gung anderer, das Staatsinteresse weit tiefer berührenderAnfor- derungen sich verschmerzen lassen; aber es tritt mit einer Art von Uebermuth der schreienden Wehklage einer ziemlich allgemein em pfundenen Noch, und zugleich als eine Jnconsequenz allen denen . Beschlüssen der Kammer entgegen, in welchen bloß wegen man gelnder Zahlungsmittel weit dringendere Ausgaben bis aufbessere Zeiten verschoben werden mußten. Meine Herren,, ich intentionire durchaus nicht eine vandalische Beseitigung und Verachtung der Künste; ich bin ein zu warmer Freund alles dessen, was selbst ent fernt schon zum Aufschwung der Gewerbe und Industrie beitra gen kann und verkenne in dieser Beziehung keinesweges den wohl- thätigen Einfluß, den die Künste überhaupt, und die Bildung
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