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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 219. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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WußerordentliHe Beilage zuv Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnrrbends, de» 5. April 1834. 'Nachrichten v Zw e ih-un dert un d neun zeh nt e ö ffe N tl r ch e Sitzung der ersten Kammer, am 22. Mär) 1834. " (Beschluß.) Fortsetzung der Berathuyg .über den Bericht der I. Deputation, den Gesetzt entwurf, die Ehen unter Personen evangel. rind kathol. Glaubensbekenntnis ses, und die religiöse Erziehung der von den Mtern solcher verschiedenen Eönfcssionen erzeugten Kinder betreffend. ! . Der könkgl. Eommkssar v H a h n e l: Insofern nun aufdas Materielle des zweiten Satzes eingegangen werden solle, erlaube er sich folgende Bemerkung: Es sek wohl nicht rathsam, das Factum des genossenen oder nicht genossenen Religionsunterrichts in der vorliegenden Frage als Entscheidungsnorm anzunehmen, da dieser Umstand sehr schwierig zu ermitteln , andererseits auch .schwierig zu bestimmen sei, was man hier für einen Religionsun terricht erachten solle, welcher die Entscheidung abgeben könne. Rathsamer werdens sein, eine Altersstufe zu bestimmen, wo sich bei dem Kinde, muchmaßlich schon eine religiöse Ansicht gebildet habe, und in dieser Beziehung erscheine ihm das erfüllte 10, Jahr das angemessenste, von welchem Mer man ja schon scherzweise sage, daß in diesem die Kmverschuye ausgezogrn würden, : Staatsminister D. Mül l er.: Jedenfalls sei es wünschens- werth, hier ein Verhaltmß als entscheidend anzunehmen, wel ches sich durch Einfachheit empfehle, und' als ein solches erscheine Hm das Mer. Die L Kammer Habe das 6te Jahr als den passendsten Zeitpunct erachtet, er halte ihn aber für zu zeitig. Bürgermeister Wehner: Da man meinem Amendement beitreten zu wollen Bedenken, zu finden scheint, so würde ich wünschen, daß man den Beschluß der 2. Kammer-annehmen und das 6. Jahr als den Zeitpunct feststellen möge, nach wel chem ein Confessionswechsel der Kinder nicht mehr zulässig ist. Secr. Hartz: Er schließe sich dem Vorschläge des Bürger meisters Wehner und dem Beschlüsse der 2. Kammer an; denn schon in den untersten Elasten der Schulen finde mancher Unter schied zwischen den verschiedenen Eonfessionen statt; man habe andere Gesänge, andere Gebete; das Kind sei schon bei sei nem Eintritte in die Schule für religiöse Eindrücke empfänglich. Referent: Wolle man es nur auf den religiösen Eindruck ankommen lassen, so werde man noch weiter gehen müssen; da das Kind jenen Eindruck wohl erst durch den häuslichen Unter richt empfange. Da zehnte Jahr-scheine ihm das passendste zu- Hin, indem nicht gerade der erste Eindruck, sondern erst der fortgesetzte Unterricht ein Hinneigen zu der einen oder andern Confessio» begründe. ' / Bürgermeister Hqrtz; Der Unterschied in den Glaubens lehre» trete noch keinesweges beim häuslichen, sondern erst beim Schulunterrichte hervor. M/MMtage. m Potenz: Die Discussio» über Z. 8. belegt dm alten -Satz, haß es nicht wohlgethan sei, Rationen in gesetzliche Be- stknunungen aufzunehmsn; denn nach der Fassung der 2. Kam mer müßte sich die Entscheidung der Zulässigkeit des Vertrags nach dem schon begonnenen oder noch nicht begonnenen Unterricht des Kindes richten,, und auch unsere geehrte Deputation weist m ihrer Fassung auf die religiöse Erziehung hin, wahrend es sich.doch eigentlich nur darum handelt, einen festen, von keinerlei Erörte rungen abhängenden Termin zu haben, wo kein Vertrag mehr ge schlossen werden kann: dieß thut der8. ß. des Gesetzentwurfs. Bei allen frühem Verhandlungen, diese» Gegenstand betreffend, habe ich mich für vollkommene Freiheit bei Abschluß der Verträge aus gesprochen, aber gleichfalls auch für deren Unwiderrustichkeil, Wahrhaft, freue ich mich nun der Duldsamkeit, welche alle Lei diesem Gesetzt» der 1. Kammergefaßten Beschlüsse bekunden, na mentlich der zum 4. §. Dagegen sprechen aber auch nicht abzuleug- neyde,Erfahrungen dafür, daß dem katholischen Clerus eine große Gewalt über das Gemüth seiner Glaubensverw.andten zustcht, ich mgg.es ihm auch,in dem hier einschlagenden Fall nicht verden ken, weil nach..seiner Ueberzeugung er sich einer großen Unterlas sungssünde schuldig mache» würde, und selbst die Geistlichen unserer Confessio» werben, wenn auch in geringerem Grade die sen Einfluß ausüben; .daß hierdurch ehelicher Friede keinesweges befördert wird, sondern der beharrlichste Thekl gegen des Andern Ueberzeugung den Sieg davon tragen muß, liegt am Tage! In je spaterm Alter der Kinder also diese Unwiderrustichkeit ein tritt, je mehr verlängert sich die Periode des Kampfes oder doch der Spannung der Aeltern; dieß bringt mich zu dem Wunsche, der 8; tz. möchte unter Beibehaltung des ersten Theiles der von der 2. Kammer vorgeschlagenen Fassung mit Wegfall der hierzu in Vor schlag gebrachten Worte und Hinzufügung der einfachen Bestim mung, welche der Gesetzentwurf enthalt/ folgendermaßen abge faßt werden: „Dergleichen Vereinigungen können sowohl vor Eingang der Ehe, als während derselben geschlossen, auch mit Beachtung der Z. 7. enthaltenen Vorschriften wieder aufgehoben oder verändert werden , insofern das Kind das 6. Jahr seines Al ters nvch.nicht erfüllt hat.", - Nachdem dieß hinreichende Unterstützung gefunden, laßt Bürgermeister Wehner seinen Antrag wiederum fallen. Dessenungeachtet findet die Fassung des zweiten Theiles des. §. 8. »ach dem Vorschläge der Deputation jedoch unter-Vor behalt der erst später noch zu treffenden Bestimmung über das Altersjahr, auch eines im Sinne der 2. Kammer vielleicht noch zu machenden Zusatzes mit 35 gegen 5 Stimmen An nahme.
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