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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 220. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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M 337. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 7. April 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 24. Marz 1834. (Beschluß.) Schluß der Berathuug und Abstimmung über den Gesetzentwurf, die Ehen unter Personen evangelischen und katholischen Glaubensbekenntnisses, und die religiöse Erziehung der von den Aeltern solcher verschiedenen Confesflonen ! erzeugten Kinder betreffend. — Bortrag über einige zwischen beiden Kam mern hinsichtlich des Schlachtsteuergcsetzes noch obwaltenden Differenz- puncte. Da hierauf von mehreren Seiten der Wunsch laut wird, die durch den Antrag des Secr. Hartz bezweckte Bestimmung mit in das Gesetz ausgenommen zu sehen, so schlägt letzterer Behufs der Ausnahme in das Gesetz folgende Fassung vor: Die §. 60. des Mandats vom 19. Febr. 1827 den katholischen Aeltern ertheilte Ermächtigung, ihre Kinder in der protestantischen Ortsschule unterrichten zu lassen, ist auch auf gemischte Ehen, deren Kinder im katholischen Glauben erzogen werden sollen, anzuwenden; je doch in der Art, daß selbst der Religionsunterricht nicht ausge nommen zu werden braucht. Staatsminister v. Müller: Durch eine Bestimmung der Art werde eine wesentliche Disparität zwischen rein katholischen und gemischten Ehen cintreten; auch fei der Gegenstand über haupt allgemeiner Natur. Für zweckmäßiger halte er es, den Gegenstand bis zur Berathung über das Gesetz wegen der Volks schulen ausgesetzt sein zu lassen, wo er ohnehin zur Sprache kom men müsse. Fürst v.Schönburg: Durch eine Bestimmung der frag lichen Art werde man noch einen dritten Termin für den Confes- sionswechsel sestsetzen, da hiernach ein solcher bis zum 14. Fahre erlaubt sein würde. Sollte dieß der Fall sein, so dürfe man bis dahin wenigstens die Unterscheidungslehren noch nicht vortragen lassen. Bischof Mauermann: Zur Beruhigung des Sprechers könne er versichern, daß dieß von katholischer Seite bis dahin ohnedieß nicht geschehen werde. Secr. Hartz: Da man nicht geneigt zu sein scheine, seine zuletzt vorgeschlagene Fassung in das Gesetz aufzunehmen, so wünsche er wenigstens seinen frühern Antrag in die Schrift ge bracht zu sehen. v. Deutlich: Er schlage noch vor, den Eingang des tz. den gefaßten Beschlüssen gemäß dahin abzuändern: „In den Fällen, von welchen" rc., da es nun nicht mehr „in allen Fällen" heißen könne, und dadurch, daß man die Zwischenworte weg lasse, der Sinn des §. bezeichnender werde. — Dieser Vorschlag wird hinreichend unterstützt. Hierauf wird das Gutachten der Deputation unter Punct b., ferner die nach dem Vorschläge der letztem noch einzurücken den Ci täte Ztz. 10.11. und 16 b., drittens die von 0. D eutri ch vorgeschlagene Abänderung, so wie endlich auch der vom Bürger meister Hartz zur Aufnahme in die Schrift gestellte Antrag ein stimmig genehmigt. Die Discussion wendet sich nun zu dem vom Prinzen Jo hann in seinem Separatvoto zu 17. in Vorschlag gebrachten Schlußsatz genannten Paragraphens. Prinz I o h a n n bemerkt zurUnterstützung seines Vorschlags: Er glaube nicht nöthig zu haben , die für seinen Vorschlag spre chenden Gründe naher aus einander zu setzen, da er sie schon im Separatvoto überzeugend genug niedergelegt habe. Eine ähn liche Bestimmung, wie er beabsichtige, bestehe auch bereits nach dem preußischen Landrechte; er halte es überhaupt der Gewissens freiheit zuwiderlaufend, wenn Jemand, wie Z. 1. des Mandats vom 20. Febr. 1827 vorschreibe, zumUebertritt zur andern gewis sermaßen genöthigt werden könne. Referent: Das Separatvotum lasse die sogenannten an- IMS tliserLtionis völlig unberücksichtiget, was bei Kindern ge mischter Ehen, auf welche beiderlei Aeltern Einfluß äußerten, um so bedenklicher falle; überhaupt scheine der fragliche Gegenstand einer zu allgemeinen Natur zu sein, .als daß er in das vorliegende Gesetz gehören könne. Staatsminister v. Müller: Er theile gleiche Bedenklich keiten , wie der Sprecher vor ihm. Sehr verschieden von dem Separatvorschlage sei die betreffende Bestimmung des preuß. Landrechts, u. gerade habe man sich neuerdings in andern Staaten veranlaßt gefunden, den Termin für die fragliche Entscheidung weiter hinauszuschiehen. Ueberhaupt sei die vorliegende Frage allgemeiner Art, und von so großer Wichtigkeit, daß es wohl rathfamer sein möchte, hier noch nicht darüber eine Entschlie ßung zu fassen, sondern, wenn man sie einmal zur Entschei dung zu bringen wünsche, die Negierung in der Schrift um nä here Erwägung des Gegenstandes zu ersuchen. Abg- v. Po fern: Ich sehe mich veranlaßt, dem Separat - Vorschläge Sr. Königs. Hoheit beizustimmen, denn soll die in unserer protestantischen Kirche so feierliche Handlung der Consir- mation keine leere Formalität sein, sollen die jungen Christen, welche an diesem Tage vor Gott feierlich ihr Glaubens-Bekennt-- niß ablegcn, und dasselbe bis an das Lebensende treulich zu hal ten versprechen, nichtals gezwungene Freiwillige erscheinen, so darf kein menschliches Gesetz die Freiheit ihres Willens binden, so muß es ihnen unbenommen sein, frei ihre innere Ueberzeugung auszusprechen, sie müssen sich bewußt sein, statt des in der Regel freudigen Ja, auch ein Nein aussprechen zu dürfen, jedoch setze ich voraus, daß in letzterem Falle ein erneuter Confirmandenun-
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