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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 220. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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ßen gefallenen Theil der Lausitz eine katholische Pfarrei befinde, unter der nur Protestanten standen. Bürgermeister Hartz: Er habe seinen früher:: Antrag nur Unter der Voraussetzung gestellt, daß das vorliegende Gesetz auch auf die Oberlausitz Anwendung leide. In wie weit dieß gesche hen könne, darüber erlaube er sich kein Urtheil. Staatsminister v. Müller: Die von dem Herrn Bischof aufgeworfene Frage sei von der Art, daß er sich jetzt darüber und hinsichtlich der. deshalb gemachten Äußerungen specieller Entgeg nung enthalten zu müssen glaube. Der Präsident schreitet nunmehr nach Abgang der königl. Bevollmächtigten zur Abstimmung über das vorliegende Gesetz! durch Namensaufruf, wobei sich 32 Mitglieder mit Ja, 3 hingegen mit Nein erklären. Die letztem waren: Prinz Jo hann, v. Carlowitz und Bischof Mauermann. Man geht zum zweiten Gegenstände der heutigen Tages ordnung über. Er betrifft den Vortrag über einige Zwischen bei den Kammern hinsichtlich des Schlachtsteuergcsetzes noch obwal tende Differenzpuncte. v. Polenz tragt letztere der Kammer mündlich vor, und es wird das Gutachten der Deputation in seinem ganzen Umfange, ohne daß eine Gegenerinnerung statt- sindet, einstimmig genehmigt. ! Der Präsident hebt hierauf die Sitzung gegen 2 Uhr auf. i Zweihundert und dreizehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am M Marz 1834. Vortrag der von der Deputation vorgcschlagmcn Fassung des Z. 12- des Go- j werb - und Personalsteuergesetzes. — Fortsetzung der Berathung über das ! Budjet des Staatsapfwandes. — O. Departement des Innern. ! Die Sitzung beginnt gegen 10 Uhr mit Verlesen des Pro tokolls der vorhergehenden, welches genehmigt und von den Abgg. Nostitz und Janckendorf und Mosig mit un terzeichnet wird. Auf der Registrande stand als neu eingegangen e I 1) Der allgemeine Bericht der 2. Deputation, vom 22. März 1834, über das höchste Decret vom 27. Jan. 1833, das Budjet betreffend; Beschluß: zum Druck und auf die Tages ordnung. 2) Der Abg. Puttrich bittet unterm 24. März 1834 um Urlaub vom 30. Marz bis mit 12. April d. I.; wird be-! willigt. Abg. Sachße besteigt als Referent die Rednerböhne, und! nachdem er eine erläuternde Uebersicht der frühem Berathung S über die tztz. 12. und l3. des Gewerb- und Personalsteuergese-i tzes gegeben hatte, verliest er die von der Deputation vorgeschla- gene Fassung des tz. 12., welche lautet: PI2. Sechste Unterabtheilung. Branntweinbren-l ncr und Bierbrauer. 1. Diejenigen, welche das Branntwein- ! brennen und Bierbrauen als Gewerbe betreiben, sind deßhalb von der Gewerbsteuer frei. 2. Branntweinbrenner und Brauer, welche selbst ausschenken, sind in der vierten Unterabtheilung (mit Ausnahme des §. tz. unter 3. gedachten Falles) der Gewerbsteuer unterworfen. 3. Destillateurs, welche, ohne selbst Brannt weinbrennereien im Gange zu erhalten, sich mit der Verfeinerung von Branntweine beschäftigen, werden als solche, wenn sie selbst ausschenken, in der vierten Unterabtheilung, außerdem in der Zwölften Unterabtheilung zur Gewerbsteuer gezogen. I Z8 . Dieser Z. 12. enthalt hiernach das vom tz. 13, Beibehaltene und tritt an die Stelle des wegfallenden 12ten und I3ten tz, des Gesetzentwurfs?c. Die Kammer beschließt, sich sogleich über diesen Gegenstand in Berathung einzulaffen, und es schlägt Abg, Ro ux, um eine weitere Discussion entbehrlich zu ma chen, vor, die ganze Bestimmung über Branntweinbrennereien und Bierbrauereien wegzulassen. Referent entgegnet, daß er nicht wisse, warum diese Be stimmung weggclassen werden soll, nachdem doch beschlossen wor den sei, daß die Branntweinbrennereien und Bierbrauereien keine Gewerbsteuer zu entrichten hatten; auch der Herr Staatsminister habe gewünscht, daß diese Bestimmung ausgenommen werden möchte. Staatsminister v- Ze sch au äußert nun, wie bei der Discus sion die Fassung dergedachten §§. ausgesetzt worden, und die Regie rung sich Vorbehalten habe, einen desfallstgen Vorschlag zu machen, Das sei auch geschehen, und es erscheine wünschenswert!), vieBe- stimmung auszusprechen, weil außerdem dem Gesetzentwürfe der Vorwurf gemacht werden könne, als enthalte er eine Lücke. Abg.Roux führt darauf an, daß ein Gesetz nicht auszu sprechen habe, wer nicht Steuern geben solle, sondern vielmehr wer eine Steuer zu entrichten habe. Auch im Kammerbeschlusse sei nicht ausgesprochen worden, daß von den Brauereien und Branntweinbrennereien keine Eewerbsteuer entrichtet werden soll, sondern man habe die Frage bloß dahin gerichtet, ob diese Wegblei ben und bei dem 5ten Punkte die Redaction der Deputation an heim gegeben werden solle, Man habe sie nur vor der Hand nicht zur Genserbsteuer zuziehen wollen, und im Falle man diese Worte nicht ganz ausfallm lasse, würde er Vorschlägen, noch die Worte hinzuzusetzen: „wenn Schank damit verbunden ist," Referent hält diese Einschaltung für durchaus unpassend und bemerkt, daß er in der That nicht wisse, wie er sich diese' Ausstellung an der Fassung erklären solle; denn sie sek der Sache so angemessen, daß er nicht emsshe, was der Zusatz heiße; er sei nur eine Wiederholung dessen, was irr den nachste henden Bestimmungen enthalten sei. Abg. von Kiesenwetter macht hierauf bemerklich, daß der Antrag des Abg. Roux vorerst zur Unterstützung zu bringen sei, ehe darüber debattirt werden könne, und fügt hinzu, daß die Kammer beschlossen habe, es sollten die Branntweinbrenne reien und Bierbrauereien keine Gewerbsteuer geben, unv inso fern die Deputation dieß in der Fassung des tz. ausgedrückt, habe sie den Beschluß der Kammer erfüllt und die Fassung recht fertige sich also dadurch. Viceprgsident richtet nun die Frage an die Kammer: ob sie der Fassung der Deputation in Bezug auf den ersten Satz des tz. 12. die Zustimmung ertheile? sie wird mit Ausschluß 1 Stimme, dagegen die Drage: Tritt sie dem zweiten Gatz des tz. 12» nach der vorgeschlagmen Fassung der Deputation bei? einstimmig bejaht, und da Abg. Roux aufseineg gestell ten Antrag nicht weiter zurückgeht, wird sofort auf Annahme des tz. 12. in der von der Deputation beantragten Fassung eine Frage gestellt und dieselbe einstimmig bejaht.
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