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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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338. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 8. April 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und dreizehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 26. März 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Budjet des Staatsaufwandes. — o. Departement des Innern. (Fortsetzung des Deputationsgutachtens.) Nach diesen Be merkungen würde statt der für gewerbliche Zwecke und Anstalten geforderten 25,350Thlr. die Summe von 24,100 Lhlr. mit . 2,800Thlr. zu Prämien und Preisuirvutuen, 10,000 - zu allgemeiner Beförderung der Industrie und ' technischen Zwecken, 500 - für den Jndustrieverein zu Chemnitz, 100 - für die Gewerbe - Ausstellungen, 4,000 - für die technische Bildungs - Anstalt zu Dresden, 3,000 - zu Unterstützung der Local - Industrieschulen und Beförderung des technischen Unterrichts in den Sonntagsschulen, 2,000 - zu Unterstützung des technischen Unterrichts in den Erzgebirgischen Klöppel-, Weber- und Strohflechtschulen, 1,500 - Beitrag zur Handelslehranstalt zu Leipzig, 200 - Insgemein, Ut8. zu bewilligen sein. Die oben erwähnte, der Deputation von dem Königl. Com- missar bei Durchgehung dieses Etats nachträglich gemachte Mit theilung lautet, wie folgt: „Der zweiten Position von 3000 Lhlr. zu Beförderung ge werblicher Unternehmungen sei in dem Etat die Bemerkung bei gefügt, daß zu demselben Zwecke der in Vorschüssen ausstehende Fonds der vormaligen Prämienkasse dergestalt bestimmt worden, daß die darauf einzuziehenden Capitale wieder zu andern vor schußweise» Unterstützungen angewendet werden könnten, wah rend von den gedachten 3000 Lhlr. theils der durch Jnexigibilität entstehende Verlust an Capitalien des Vorschußfonds zu decken, theils Unterstützungen durch Zinsenheihilfen zu bestreiten wären; die früher für gewerbliche Unternehmungen gegebenen Vorschüsse hatten allerdings den Erfolg gehabt, daß von einenl'Gesammtbe- trage der ausstehenden Vorschüsse von ohngesähr 56,000 Lhlr. nur auf die Zurückerstattung von etwa 25,000 Lhlr. gerechnet, werden könne, und es würde daher, um alle hierunter entstehende Verluste durch das Jahresquantum der obigen 3000 Lhlr. zu de cken, zur zuschußweisen Unterstützung gewerblicher Unternehmun gen für eine lange Zeit irgend etwas nicht übrig bleiben, es habe daher zweckmäßiger geschienen, statt der fernem Benutzung der bei der Prämienkasse ausgestandenen Vorschüsse, diese Kassenan gelegenheit durch Abschreibung der uneinbringlichen Vorschüsse und Einziehung der übrigen zur Staatskasse aufs Reine zu brin gen, und dagegen zu neuen Vorschüssen eine bestimmte Summe von 20,000 Lhlr. auf das Budjet auszuwerfen, die jedoch nicht die Natur einer durch ihre Verwendung sich absorbirendenBewil ligungspost, sondern vermöge der jederzeit zu bewirkenden Wie dererstattung der nur als Vorschuß entnommenen Gelder die Eigenschaft eines offenen Staatscredits haben solle, und wobei nur noch überdieß zu Deckung der im Laufe der Zeit entstehenden Jnexigibilitäten auf einen Verlustdeckungsfonds von 1000 Lhlr. jährlich Bedacht zu nehmen, und diese Summe auf das Budjet nachträglich zu bringen sein würde. — Ein Theil der Deputa tion ist auch der gutachtlichen Ansicht, daß dieses nachträgliche Postulat der Kammer zur Bewilligung zu empfehlen sei, ein ande rer findet dagegen die bereits zu diesem Zwecke zur Disposition der Regierung gestellte Summe von 10,000 Lhlr. jährlich und die darunter begriffene Erhöhung dieses Dispositionsfonds um jährlich 4000 Lhlr. hinreichend, und nimmt dabei Bezug auf das, was hierüber vorstehend schon angeführt worden. Abg. MRichter (aus Zwickau) beantragt den Wegfall der für die Industrie und die Gewerbe geforderten und von der Deputa tion zur Annahme empfohlenen Summen. Er führt zur Unter stützung diesesAntrags folgendes an: Es mag allerdings befrem dend erscheinen, daß ich mir erlaubt habe, diesen Antrag zu stel len ; indessen glaube ich, ihn mit demselben staatswirthschaftlichm Grundsätze rechtfertigen zu können, den ich mir bei Bewilligung der Position fürUnterstützung der Kunst anzuführen erlaubt habe. Die beginnendeDiscuffi'onübergewerblicheUnterstützungen dürfte nichts als eine Fortsetzung von dem sein, was wir früher über die Bewilligungen für Kunst gesprochen haben; denn Kunst, Wis senschaft und Gewerbe, selbst die Landwirthschaft stehen in so naher Verbindung, sind so mit einander verwebt, daß man sie in staatswirthschaftlicher Hinsicht ganz nach einem und demselben Principe behandeln muß. Die Kunst ist gleichfalls ein Ge werbe, denn sie wird meist gewerbsmäßig betrieben; unddiemei- sten Gewerbe sind so hoch gestiegen, daß sie jetzt kunstmäßig be trieben werden, und das zwar in neuester Zeit ohne Zuthun des Staates. Ja man kann sagen , daß viele Gewerbe in Landern zu hoher Blüthe kamen, deren Regierungen dieselben eher hinder ten als förderten. Eben so ist es mit der Wissenschaft, und aus diesem Grunde bin ich der Meinung, daß auch das, was wir unter dem Namen gewerbliche Zwecke hier verzeichnet finden, nur als Privatsache, nicht als unmittelbare Staatssache beurtheilt werden kann; deshalb stelle ich denn auch meinen Antrag, daß für diese Angelegenheit baare Mittel aus der Staatskasse — denn nur davon ist die Rede — nicht bewilligt werden möchten. Ich erlaube mir, auf einige Einwendungen einzugehen, die man dieser Ansicht in den letzteren Sitzungen entgegengestellt hat: Man sagte damals, die Kunst müsse zu Grabe gehen, wenn sie nicht vom Staate unterstützt werde. Ich muß besorgen, daß man mir auch heute sage, die Gewerbe müssen zu Grabe gehen, wenn sie der Staat nicht unterstützt, nämlich mit baarem Gelde
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