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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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aus der Staatskasse; denn, ich wiederhole es, nur von dieser Art öffentlicher Unterstützungen ist hier die Rede. Ich glaube das nicht. Im Gegenthekl darf ich die erleuchteten Manner, welche sich in unserer Versammlung befinden, nur auf die Geschichte auf merksam machen, welche verständlich genug lehrt, daß Kunst, Wissenschaft und Gewerbe, wie auch der Landbau in Landern und Zeiten zur höchsten Ausbildung gebracht wurden, wo sich' Regierungen gar nicht um sie bekümmerten, sie als reine Privat sachen unberührt ließen/ und daß im Gegentheile, als Regierun gen, verleitet durch das Phantom des Vielregierens, Künste, Wissenschaften und Gewerbe mehr und mehr vor ihrForum zogen, und sie endlich sogar mit baaren Staatsmitteln unterstützten, den selben bei weitem mehr Nachtheil als Vortheil erzeigt wurde. Man sagte ferner, nur Fürsten könnten die Kunst unterstützen; ich besorge, man wird auch heute sagen, nur aus fürstlichen Hän den, oder, was gleichviel ist, aus der Staatskasse, können Gewerbe nachhaltig und hinlänglich unterstützt werden. Allein ich verweise auch hier ans das offenbare Zeugniß der Geschichte. Es wäre un gerecht, wenn ich in Abrede stellen wollte, daß eS einzelne Fürsten gegeben hat, welche für Kunst und Gewerbe aus Staatskassen viel gethan haben; ihre Namen stehen im Buche der Geschichte verzeichnet. Die Geschichte lehrt aber auch, mit welchem Unge heuern Aufwande Fürsten Kunst, Wissenschaft und Gewerbe zu unterstützen pflegen, mit einem Aufwande, wobei die Mittel mit dem Zwecke im allzu großen Mißverhältnisse stehen. Ich darf in dieser Hinsicht ja nur auf die Geschichte unseres Landes verweisen. Sind bei uns nicht Millionen für Kunst und Gewerbe vergeudet worden, und wie geringfügig ist der Nutzen, den diese Millionen gestiftet haben? Man verwies auf Italien, auf Münch en und andere Orte. Allerdings sinö in Italien von einzelnen Fürsten und Päpsten unermeßlich große Summen für Kunst verwendet worden; aber welchen Contrast bilden ihre Hauser und Anstalten der Kunst mit dem Zustande des Volks, das in armseligen Hütten auf dem schönsten Boden der Erde in Hunger und Kummer lebt? Hören wir ferner nicht, daß in derselben Residenz, wo ein kunst liebender Fürst Pinako-, Glypto-und andere Kunstthcken gestiftet, und sich dadurch allerdings bei den Kunstmannern einen großen Dank erworben hat, das Volk so verarmt ist, daß sich daselbst Vereine bilden mußten, um die leeren Gebäude besagter Residenz etagenweise'zu verkaufen, weil sich keine Käufer dazu finden? Und sehen wir aus die enormen Staatsschulden, welche in Betrag von fast 12,000 Millionen Thalern auf Europa lasten, wie reichlich würden die europäischen Fürsten Kunst, Wissenschaft und Ge werbe unterstützt haben, wenn diese unbezahlbare Summe dem Verkehr nicht entzogen worden wäre? Man hat aus meiner Behauptung die Consequenz gezogen, als wolle ich, daß der Staat gar nichts für wissenschaftliche und gewerbliche Angelegenheiten thue. Das ist meine Meinung nicht. Allerdings können Regierungen ungemein viel für diese Zwecke thun, nurgegenBewilligungenvon baaren Mitteln aus derStaats- kasse habe ich mich erklärt und erkläre mich noch heute. Viel kön nen sie für Kunst, Wissenschaft und Gewerbe thun, wenn sie 1. alles vermeiden, und mit nichts sich befassen, was nicht reine Staatsfache ist; wennsie mithin 2tens sorgfältig das Vielrcgie- ren vermeiden und damit allen Aufwand, den diese unselige Neigung zur Folge hat. Geschieht das, so wird es möglich sein, die Oblastemdes Volks zu erleichtern, und geschieht dieses, so wird derhausliche Wohlstand der Staatsbürger zunehmen, und nimmt dieser zu, so werden sich mehr unv-mehr Personen finden, welche aus ihren Privatmitteln Erzeugnisse der Kunst, Industrie Und Wissenschaft kaufen, ihre Hauser und selbst öffentliche Gebäude und Platze damit schmücken können, wodurch der Kunst und den Gewerben die beste Unterstützung zu Theil wird. Endlich werden auch die Gewerbe eine ganz andere Förderung, als durch baarc Staatsgelder, erhalten; wenn unsere Staatsre gierung Stücksicht nehmen wollte, ein gutes Banksystem zu veran lassen, wodurch die Geldmittel flott werden könnten, welche jetzt gefesselt und für denallgemeinenVerkehr todt und nutzlos vorhan den sind!— Ganz besonders mußte es mir befremdend erscheinen, daß un sere Finanzdeputation einen Grundsatz aufstellt, der für unsere Zeit nicht mehr passend ist. Er wurde vorgelesen und ist in den Worten enthalten: „Sind nun zwar inmittelst zur Forderung der Gewerbe dadurch wichtige Vorschritte geschehen, daß man sich mit mehreren deutschen Staaten zu einem gemeinschaftlichen Zoll- verhande vereinigt, und mittelst desselben nicht nur den Bereich des Inlandes bedeutend erweitert und der Gewerbthätigkeit ein größeres Feld eröffnet, sondern auch zugleich gegen dieConcur- renz des Auslandes einen Schutz gewährt hat." Es ist die bekannte alte Idee, als sei es zweckmäßig, wenn Regierungen Prohibitionen gegen das Ausland errichten, wenn sie durch hohe Zölle den Verkehr des Inlandes mit dem Auslande erschweren und vernichten. Um so befremdender ist diese Ansicht, weil sie offenbar das Zeugniß abgiebt, daß unsere Deputation, . so fleißig sie auch bei ihrem Gutachten gearbeitet hat, nicht auf die Erfahrungen Rücksicht genommen hat, welche zwei Nationen von Europa in Betreff des angeblichen Schutzes der Industrie durch solche beliebte Maßregeln gemacht haben. Großbritannien und Frankreich neigten sich zu dem Prohibitivsystem ein halbes Jahrhundert vor der Epoche, wo auch wir leider eine ähnliche Maßregel angenommen haben. Nun, meine Herren, hören Sie und sehen Sie doch, was in diesen Ländern 'über dieses verderb liche System geschrieben und gesprochen wurde; hören Sie auf die Discusfionen in den Repräsentanten-Hausern jener Länder, sehen Sie, wie man in getreuen Zahlen nachweist, welche uner meßliche Nachtheile dort solche Maßregeln herbeigeführt haben; sehen Sie, wie in Frankreich die einsichtsvollsten Manner sich Mühe geben, die Regierung zu andern-Ansichten zu bringen, hören Sie auf die Vorstellungen, welche die bedeutendsten Han delsstädte jenes Landes ganz kürzlich erst in der Deputirtcnkam- mer dagegen eingereicht haben, und Sie müssen sich durch die umfassenden und klaren Darstellungen dieser Eingaben überzeu gen, welche Nachtheile das Gränzzollwcsen, als Schutzmittel gegen das Ausland, für das Inland überall herbeiführen muß. Sie werden sich überzeugen, daß es auch Uns künftig nur Nach theile, bereiten wird. Das ist es, was ich zur Unterstützung mei nes Antrages Vorbringen wollte. — Der Antrag erhalt keine Un terstützung, und es stellt sodann
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