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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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24S. Uußerordentlkche Beilage zur Eeipztger Zeitung. Dresden, Freitqgs, den 20. Decernhep 48S3. Nachrichten vom Landtage. Hundert und Zwei sind sechzigste öffentliche Sjtzsing der 2, Kamwe'r, Lssc».,183S, " " 7 (Beschluß.). .7 . ' . 7 . ,777 - Schluß der Werathung und Abstimmung über das Gesetz , die Bewerb- und Personalsteucr betreffend. — Werathung des Berichts der 1/Deputqtion, über das Dccxct, 'die Erleichterung hex MloWcativn der Lehne und einiger auf das Lehnrecht sich beziehenden Bestimmungen, " 7 Abg, Meisel: Info fern darunter verstanden werde, daß, wenn z, B, ein Kaufmann ein Geschäft nixdergelegt hätte, der 50 Thlr, gegeben, und das Durchschnittsquantum auf 20Thlr. gehe, die .50 Thlr, wieder verthcilt werden müßten, so lasse sich nicht viel dagegen sagen; allein, wenn auch das gemeine sei, so fände er doch den Satz undeutlich; würde übrigeres etwas ins -Pwtocoll darüber kommen, so hätte er nichts dagegen, wenn der Satz stehen bleibe. - . Referent schlägt vor, statt der Worte: „dessen Zndivi- dualquanti" zu setzen: „der JnVividualquantorum." Staatsminister v, Zeschau: Er glaube allerdings, daß dieser Vorschlag der Undeutlichkeit abhelfen werde, Er wolle die Sache durch ein Beispiel erläutern. Angenommen, es be fänden sich in einer Stadt 24 Kaufleute, von denen jeder im Durchschnitte 24 Thlr. bezahlen müsse. Die Gesammtfumme werde nun in Rücksicht auf den Gcwerbsbctrisb der verschiedenen Kaufleute auf die einzelnen "rcpartirt, und es bezahle einer viel leicht 10, ein anderer 48 Thlr. Scheide nun einer zu 25 Thlr. aus, so werde sich das Gesamnstquantum um diese Summe vermindern, und cs müßten diese 25 Thlr. von den übrigen übertragen werden. ' , Abg. Schwabe findet zwar die Sache durch diesen Vor schlag deutlicher, halt aber doch den Zwischensatz .für über flüssig.' ' ' '' ' " " .' Nachdem Referent noch diese Ansicht bestritten HM, stellt das //7 - Prasidiüm die Fragen: Soll der Mittelsatz im tz. 60. Wegfällen? Sie,wird mit41 Stimmen verneint. >— Soll statt Jndividualquantk gesetzt werden: „der Jndkvidualquan- torum?" Wird einstimmig bejahet, und der tz. in der Maße angenommen. Die tztz. 61. bis 65, einschließlich werden sofort ang enom? men. Wei tz. 66. stellt der Abg. Axt den Antrag, daß gesetzt werde: „wenigstens zu Anfang der durch dieses Gesetz zu begrün denden Abgabeneinrichtung beizulegen". Dreß erhalt aber nicht die ausreichende Unterstützung, und es tritt die Kammer sofort dem Deputationsgutachten einstim mig bei. , Auch wird der §. in der Fassung angenommen. ß. 67^wird sofort angenommen, , Bei Z. 68, läßt Referent seinen im Deputationsgutach ten vorgebrachten Antrag fallen, da in Z. 53, der Satz stehen ge blieben ist, auf dessen Wegfall dieser Antrag stattgefunden hat. Der §, erhält hierauf die Zustimmung der Kammer, und . zu 4, des Deputationsgutachtens bemerkt Staatsmim'ster v, Ze sch au, daß,, nachdem Z. 5. sich geändert habe, diesem Puncte auch eine andere dem Beschlüsse entsprechende Fassung zu geben sei, womit die Kammer .einverstanden ist, Die ZZ. 69., 70. und 71- werden einstimmig ange nommen, Zn Bezug auf den Antrag der Deputation, daß dieser Ta rif der künftigen StandeversaMmlung zur Begutachtung vorge- legt werde,, äußert Staatsminkster v.Zeschau, daß csunnö- thig sei, diesen Antrag zu stellen, es werde im Gesetze gesagt, daß man nur einstweilen diese Sätze bestimme, und die Erfah rung werde ergeben, ob es nicht nöthig sei, einen veränderten Tarif vorzulegen. Auf jeden Fall werde sich die Regierung bei der nächsten Ständeversammlung darüber äußern. Die Kammer tritt jedoch dem Anträge bei. Abg. Axt stellt noch die Frage, ob das Verzeichnis der großen, Mittlern und kleinern Städte auch zu der Absicht vorge legt sei, um es zu prüfen, indem unter die kleinen Städte solche ausgenommen seien, welche unter die Mittlern gehörten. Staatsminister v. Zeschau entgegnet, daß er von der An sicht ausgegangen sei, daß durch Annahme des §. 2. auch dieser Geg-nstand abgethan worden; denn man habe bei allen andern ߧ,, wo eine Beklage beigcfügt sei, diese durchgegangen, das sei aber hier nicht geschehen, und die Negierung habe die Ueberein- stimmung der Kammer mit diesem Verzeichnisse voraus setzen müs sen. Er erinnere, daß dieses Verzeichnis mit dem früher bei Berathung des neuen Steuersystems unterlegenen in der Haupt sache dasselbe sei; und es ließen sich wohl keine erheblichen Beden ken .dagegen machen. Immer fei es schwierig, hier eine Classifi cation streng durchzuführxn. Abg, Axt: Er wisse nicht, ob sich die Kammer bei dem for mellen Bedenken, als ob man sich durch Annahme des §. 2. prä- judicirt hatte, bestimmen lassen wolle, von seinem Anträge abzu gehen, Er wolle darauf aufmerksam machen, daß unter den klei nen Städten 5 aufgeführt seien, welche an Einwohnerzahl und Wohlstand sich mit zu den mittler» Städten zahlen könnten, nämlich Oschatz, Mitweyde, Frankenberg, Reichenbach und Zschopau. / Der Präsident stellt die Frage: Ob auf diesen Antrag in der Schrift Rücksicht genommen werden soll? Sie wird mit 35
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