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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 171. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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246. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 21. Decernbyr 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert », ein und siebenzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 12. Dec. 1833. Berathung über das Gesetz wegen der an die allgemeine Staatskasse zu entrichtenden Steuern und Abgaben, Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr, das Protokoll der letzt vorherigen wird verlesen, genehmigt und durch die Mitglieder v. Polenz und v. Erdmannsdorfmit vollzogen. Auf der Negistrande befindet sich neu verzeichnet: 1) Die Aeltesten der Fleischerinnung zu Dresden, Johann Christian Jltzsch und Conf.,, sprechen ihre Wünsche in Hinsicht der Schlachtsteuer aus; ist der mit dem Gesetze wegen dieser Ab gabe beschäftigten 2. Deputation zu übergeben. 2) Protokoll? extract der 2. Kammer vom 7. December, die Petition mehrerer Bewohner Leipzigs in Betreff der Anlegung einer Eisenbahn zwischen Dresden und Leipzig betreffend. Secretair Hartz theilt den Inhalt dieses Prptocollextracts mit, worauf v. Deutrich bemerkt: Die Beschlüsse beider Kammern träfen in der Hauptsache bei diesem Gegenstände zusammen, in dem beide den Gegenstand vor der Hand bis auf weitere Mitthek- lungen der Staatsregierung auf sich beruhen lassen wollten. Hiernach dürft man wohl nur noch dex 2. Kammer über die gleiche Ansicht der 1. Kammer Mittheilung zu machen haben. Diese Ansicht wjrd zu der der Kammer, und es soll hiervon die 2. Kammer mittelst Protocollextrqcts in Kenntniß gesetzt werden. Man geht hierauf zur .Tagesordnung über, auf Melcher sich die Berathung über das Gesetz wegen der an die allgemeine Staatskasse zu entrichtenden Steuern und Abgaben befindet. Referent, v. Deutlich tragt das allerhöchste Decret, so wie den allgemeinen Theil des Deputationsberichtes vor, wie folgt: Das der Deputation zur Begutachtung übergebene höchste Decret vom 9. v, M., durch welches der Entwurf zu einem mit Ablauf der schon in diesem Monat zu Ende gehenden 3jahrigen Wewilligungszeit zu erlassenden provisorischen Steuerausschrei ben den Ständen vorgehegt wird, enthalt die Darstellung der Dringlichkeit der Umstände, welche diese Massregel erheischen, und es gewahren die dem Gesetzentwurf beigefügten Motiven und Berechnungen eine solche klare Uebersicht aller der hier in.Betracht kommenden Verhältnisse, daß die Deputation im Allgemei nen nur noch bemerkt, wie oie 2. Kammer ihre Zustimmung zu Erlassung dieses provisorischen Steuerausschreibens auf das Jahr 1834 ertheilt bat, indem sie die Bewilligung der Abgaben auf die Jahre 1.835 und 183Y erst nach Prüfung des vorgelegten Ausgabebudgets zu bewirken gemeint ist. Die Deputation em pfiehlt der verehrten Kammer, diesem'Beschluß beizutreten. — Wenn jedoch die 2. Kammer diesen Beschluß gefaßt hat: mit Vorbehalt dessen, was sich hinsichtlich der steuerfreien Grund stücke aus den künftigen Berathungen der Kammer «rgebenwcrde, so scheint es dieses Vorbehalts nicht zu bedürfen, da durch das jetzige provisorische Steuerausschreiben der künftigen Beschluß- nahme über die Ausführung des 39. Z. der Verfassungsurkunde ohnedieß nicht vorgegriffen werden kann und auch überdieß die im Gesetzentwürfe §. 2. snb 0. enthaltenen Worte, daß: die bisher bewilligten ntterschaftlichen Beiträge nach dem übli chen Erhebungsfuß so lange aufzubringm, bis durch gesetzliche Bestimmung etwas Anderes festgesetzt wird^ schon diesen Vorbehalt in sich enthalten, Die Deputation halt daher die Hinzufügung dieses Vorbehalts bei der an die Staats regierung zu bringenden Erklärung über die Zustimmung zu die sem provisorischen Steuepausschreiben auf das Jahr 1834 für überflüssig. Der Punkt, ob das Steuerausschreiben blos auf das Jahr 1834,' oder auf die ganze bevorstehende Bewilligungsperkode gerichtet werden solle , bleibt bis nach Durchgehung des Gesetzes ausgesetzt, Pie Erklärung der 2. Kammer aber, den Vorbehalt rc, betreffend, so bemerkt Referent; Aus den in der 2, Kammer aufgenommeneu Protokollen sei nicht klar zu ersehen, oh jener Vorbehalt in die Schrift habe ausgenommen werden sollen, oder ob ihn die Kam mer blos in dem Protokolle niedergelegt zu sehen beabsichtigt habe. Die Deputation halte die Aufnahme dieses Vorbehalts in die Schrift aus den dargelegten Gründen für überflüssig. Bürgermeister Reiche-Gisenstuck: Er halte den Zusatz deshalb für überflüssig, weil der Antrag der 1. Kammer auf so» fertige Besteuerung und Beschleunigung des Beitritts dkk 2. Kammer zu diesem Gesuche dort noch nicht zur Sprache ge kommen , und Beschlußntihme darüber zu erwarten sei. Ehe man darüber Gewißheit habe, könne man dpch wohl über einen späteren , damit so ganz xonnepen, Antrag nichts be schließen. Prinz Johann: Es sei wohl zweckmäßig, sich der 2, Kammer ganz anzuschließen und, dafern sie «s wünschen sollte, auch jn die Aufnahme des Vorbehaltes in die Schrift zu willigen. y, Earlowitz: Diesen Vorbehalt kn die Schrift aufzu nehmen , halte er gar nicht für geeignet, denn aus der Stellung desselben gehe hervor, daß dessen Aufnahme in die Schrift nicht in der Absicht der 2, Kammer gelegen haben könne, da dann noch die Dörte: „im Einverständnisse mit der Regierung" hät ten eingeschaltet werden müssen. Die Frage des Präsidenten; Ist man mit der Ansicht der Deputation einverstanden? wird hierauf mit 21 Stimmen gegen 10 hejahet, und songch soll dieser Vorbehalt nichtin die Schrift ausgenommen werden.
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