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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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168. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 21. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und fiebenzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 12. September 1833. Fortsetzung der Berathung wegen des Gesetzes, die Erfüllung der MMairpflicht betreffend. Die Sitzung wird halb 11 Uhr eröffnet, das Protokoll der Letztvorhergehenden verlesen, genehmigt und durch die Bürger meister Hübler und Bernhard! mit vollzogen. Demnächst äußert Bischof Mauermann den Wunsch, daß der so eben km Druck vertheilte Bericht der dritten Deputation über die Vor stellung der evangelischen Geistlichkeit zu Dresden, die Paritäts verhältnisse der evangelischen und katholischen Kirche in den Erb- landen betreffend, wo möglich morgen auf die Tagesordnung gebracht werden möge, weil <rr in der Kammer von katholischer Seite der Einzige sei, der über den Gegenstand die nöthige Auskunft geben könne, vor der Hand aber im Laufe der näch sten 2 Monate durch unabwendbare Amtsgeschäfte abgehalten werde, den Verhandlungen der Kammer beizuwohnen. Einige der Mitglieder finden den Vorschlag unbedenklich, andere hingegen, namentlich Bürgermeister Wehner, I). Großmann und v. v. Ammon bemerken, daß gerade bei dieser wichtigen wohl zu erwägenden Angelegenheit keine Aus nahme gemacht, sondern die Discussion in Gemäßheit der Land tagsordnung erst dann vorgenommen werden möge, wenn der Bericht wenigstens drei Tage vorher sich in den Händen der Kammermitglieder befinde, wobei sie indessen anerkennen, daß bei der Verhandlung die Gegenwart des Bischofs Maucrmann oder eines Stellvertreters desselben durchaus nothwendig sei. Der Präsident findet es bei der Verschiedenheit der An sichten für nüthig, am Schlüsse der Session über den fraglichen Gegenstand abstimmen zu lassen, und theilt demnächst den In halt eines vom Mitgliede v. Leipziger eingegangenen Schrei bens mit, nach welchem Letzterer anzeigt, daß er morgen einst weilen aus der Kammer austreten und sich baldigst ein anderer Abgeordneter des Hochstifts Meißen «»melden werde. Man geht nunmehr zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über die Militairpsiichtigkeit befindet. Referent ist v. Crusius. v. Crusiusr Derjenige Theil des vorliegenden Bera- thungsgegenstandes, mit welchem man sich in heutiger Sitzung zu beschäftigen haben wird, gehört unbezweifelt zu den aller wichtigsten Grundlagen des Gesetzentwurfes, da meiner völligen Ueberzeugung nach von den Pestimmungen mehrerer oder weni ger Ausnahmen von der Regel der allgemeinen Waffenpflicht der Werth oder Unwerth des ganzen Neerutirungsgesetzes ab hängt. Ich erlaube mir daher vor Allem zu bemerken: Wenn zwar der Staat bei Ausübung seiner Dienstgewalt der rechtlichen Frei heit der Staatsbürger möglichst zu schonen hat, und daher zu gezwungenen Diensten erst dann seine Zuflucht nehmen soll, wenn es an freiwilligen Dienern fehlt, so könnte es doch unmöglich gerechtfertigt werden können, wenn er diesen Zwang nur auf einen Theil der Nation anwenden wollte, so wie er eben so we nig nur einen Theil des Nationalvermögens zu Deckung der Staatsbedürfnisse in Anspruch nehmen darf. — Kann man nun auch nicht verkennen- daß dem Militairdienste nicht alle andern Rücksichten, namentlich die auf Wissenschaften, Künste und bürgerliche Gewerbe aufgeopfert oder untergeordnet werden dürsten, so möchte doch, so lange überhaupt stehende Heere bei behalten werden, die Waffenpflicht als eine höchst persön liche und absolute, und keinesweges, wie neulich von einem geehrten Kammermitgliede behauptet wurde, nur als eine re lative betrachtet werden können, denn da im Kriege eine neue und veränderte Heeresbildung aus andern Elementen nicht mög lich ist, und es in der Natur der Sache liegt, daß das stehende Heer, wie es im Frieden vorgebildet und zusammengesetzt ist, sofort zur Vaterlandsvertheidigung verwandt werden muß, so läßt, sich auch eine successive Anspruchnahme der Waffenpflichtk- gm nach Maßgabe ihrer Entbehrlichkeit nicht ausführen. Ist aber die Militairpflicht eine absolute, so kann eine Clas sification nicht statt finden; wollte man sie aber auch nur als eine relative betrachten, so scheint doch auch dann eine Clas sification nicht möglich zu sein, dasichdieGrößederNach- theile nicht ermitteln läßt, welche dieeine oder die andere Classe der Staatsbürger mehr als die andere durch Aushebung zum Waffendienste erleiden würde, indem hier bei größten Lheils nur individuelle Verhältnisse und Umstande in Betrachtung kommen dürften, letztere aber noch weniger mit Zuverlässigkeit ermessen werden können. Demnach würde in Ermanglung eines gleichen und sichern Maßstabes so wohl die Befreiung als die Zurücksetzung nach bestimmten Clas- sen in einzelnen Fallen sehr häufig zur ungerechtesten Bevorzu gung Einzelner auf Kosten der Andern werden, da für jeden zu- rückgestsllten oder befreiten Mann ein Anderer, dessen indivi duelle Verhältnisse man nicht voraussehen und berechnen kann, eintreten muß. Hier kann und darf man sich also wohl auf keine Weise die augenblicklichen Gefühle des Mitleides bestechen lassen. Welche Principien man auch einer Classification zu Grun de legen wollte/ entweder das Wohl der Familien oder die Be günstigung der Wissenschaften, oder endlich die Beförderung
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