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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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M 170. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 24. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und achtzehnte öffentliche Sitzung der der ersten Kammer, am 13. September 1833. (Beschluß.) Schlußberathung wegen des Gesetzes, die Erfüllung der Militairpflicht betreffend. — Bericht der 4. Deput. der 1. Kammer über die von Joh..Christ. verehel. Pomp in Wermsdorf cingereichte Beschwerde. Man verbreitet sich demnächst über den zweiten Antrag, welcher die Verweisung der Necrutirungsangelegenheiten an das Ministerium des Innern betrifft. Referent O. Crusius stellt die Ansicht auf, daß, so lange die ausgehobene Mannschaft noch nicht dem Militair ein- vcrleibt sei, die betreffenden Geschäfte wohl unstreitig zum Res sort des Ministeril des Innern gehören, wie man dieß auch in allen constitutkonellen Staaten anerkannt habe; nur in Wür- temberg seien Delegirte der Ministerien des Krieges und des In nern unter dem Namen eines Ober-Recrutirungsrathes gemein schaftlich daniit beauftragt. Sraatsministrr v. Zezschwitz theilt zwar im Allgemeinen diese Ansicht, wie dieß auch in den Motiven geschehen sek, hält es aber vor Allem für nothwendig, unnöthige Weitläufigkeiten zu vermeiden, welche am meisten dadurch hervorgerufen würden, wenn durch Zuweisung eines Geschäfts an verschiedene Ministe rien die Communicationen unter ihnen vervielfältigt, und dadurch auch noch überdem das Geschäft selbst verzögert werde. Nachdem aber die Kammer den Gesetzentwurf, der fast alle Exemtionen ab werfe, und außer den auf Vertragen beruhenden, nur den leicht zu ermittelnden Befreiungsgrund, das Ernähren hilfsbedürftiger Familien, stehen lasse, schiene die Mitwirkung des Minister» des Innern um so entbehrlicher, da der zweite Punct, die Auswerfung der Mannfchaftsquoten anlangend, ein reines Rechnungsexempel sei, und die snl» 3. aufgeführte Stellvertretung, nachdem deren objective Freiheit abgcworfen sei, einzig und allein zu dem Ressort des Kriegsministerii gehören werde, wie dieß auch, selbst bei Vor aussetzung des entgegenstehenden Princkps, von der Deputation anerkannt worden sei. Uebrigens sei bereits bei der Berathung über das Gesetz der Administrativ-Justiz die Zweckmäßigkeit des Vorsitzes einer solchen Commission durch einen Minister von der Kammer anerkannt worden, und bemerke er nur noch, daß eine Ober-Necrutirungsbehörde, wenn sie ganz allein stehen solle, einer besonder« Canzlei, Archivs und Locals benöthigt sei, wodurch zu gleich erhöhte Kosten erwachsen und abermals eine neue Behörde entstehen würde, welche an die Kreisdirectkonen zu verfügen habe. Man wendet sich nun zum Isten Anträge der Deputation, die Aufnahme der Bestimmungen über die Bildung der Behör den in das Gesetz betreffend. v. Carlowitz: Er könne sich mit dem Vorschläge der De putation nicht vereinigen, denn er halte ihn nicht für nöthig, da die Regierung die Verordnung nicht ohne Noch ändern werde, was auch schon deren Vorlegung bewahre. Der Vor schlag erscheine ihm aber auch nicht rat hsam, noch der Gesetz gebung förderlich, da der Natur der Sache nach Behörden eher der Veränderung unterliegen könnten, als Gesetze. Es scheine ihm keinesweges angemessen, in ein Gesetz zugleich mit Bestim mungen über die Organisation der Behörden aufzunehmen. Hier aber erscheine ihm die Sache um so bedenklicher, da man nicht wissen könne, ob die Bildung der mittleren und unteren Behörden noch in der beabsichtigten Maße erfolgen und ob sie den gehegten Erwartungen am Ende entsprechen werde. Uebri- gcns thekle er auch die Meinung, daß der Gegenstand jedenfalls zu begutachten sein werde. Referent v. Crusius bemerkt zur Vertheidigung des De putationsgutachtens, daß zwar auch er das größte Vertrauen in die Maßregeln der Regierung setze, jedoch wünschen müsse, d'e in der Bildung der Behörden liegenden Garantien unter allen Wechselfällen gesichert zu sehen. Das vorliegende Gesetz umfasse die ganze künftige Heeresbildung, müsse sich demnach auch über die zu organisirenden Militairbehörden zugleich mit erstrecken. Bürgermeister Wehner: Ihm erscheine es ziemlich gleich- giltig, wo die in Frage stehenden Bestimmungen ausgenommen würden, und müsse er sich ganz für die von der Deputation vor geschlagene Abänderung erklären. Fürst v. Schönburg: Es handle sich um die wichtige Frage, ob die Bildung der Verwaltungsbehörden durch das Gesetz oder durch Verordnung erfolgen solle. Bei den Kreis- directionen liege den Ständen blos ein Plan vor, und man würde bei conseguenter Verfolgung des Vorschlags der Deputa tion auch hier auf ein Gesetz antragen müssen. Prinz Johann: Er zweifle keineswegs, daß die Orga nisation der Verwaltungsbehörden lediglich Sache der Negierung sei, da man aber das Princip selbst in Frage stelle, so nehme er seinen vorhin gemachten Antrag zurück. v. Posern schließt sich dem erstem Ausspruch an, da es klar sei, daß der, welcher die Verantwortung habe, auch seine Organe müsse bilden können. Bürgermeister Ritterstädt hingegen wünscht eine so wichtige eingreifende Bestimmung lieber in das Gesetz ausgenom men zu sehen, um dadurch das Vertrauen des Volks desto mehr zu befestigen; Aehnliches sei auch bereits bei der Ablösungscom mission und den Administrativjustizbchörden geschehen.
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