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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 26. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und neunzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 18. September 1833. (Beschluß.) Berathung über den Bericht der 2. Deput. der 1. Kammer, die Bearbeitung Zeines neuen Grundsteuer-Systems, inglekchen die Aufhebung der bisher bestandenen Realbefreiungen betreffend. Um die allgemeine Berathung zu eröffnen, erlaubt sich der Präsident das Wort, und bemerkt, wie unumgänglich nothwendig es sei, dem vorliegenden Gegenstände die größte Aufmerksamkeit zu widmen, umsomehr, da man in allen an dern Staaten denselben schon oftmals bearbeitet, dennoch aber etwas Vollkommenes nicht erreicht habe. Die Kammer solle daher mit der größten Unbefangenheit bei der Sache zu Werke gehen, und — obgleich er immer die möglichste Beschleunigung der Geschäfte wünsche — sich gerade hierbei die meiste Zeit nehmen. Zunächst komme es darauf an, welchen Zweck man mit der Einführung eines neuen Grundbesteuerungs-Systems verbinde. Früher habe man die Ansicht gehabt, solches nur für die Auf bringung neuer und erhöheter Bedürfnisse zu benutzen, und in solchem Falle erscheine die Sache minder dringend und wichtig, zumal da man hoffen dürfe, durch den Anschluß an ein größeres Zollsystem Ersparnisse bei den Grundsteuern zu erzielen. Gehe man aber in die Sache tiefer ein, erwäge man besonders die Verhältnisse, wie sie sich in der neuern Zeit gestaltet, beabsich tige man zugleich eine verhaltnißmaßige Heranziehung der bis herigen Steuerfreien und eine Steucrrectificatkon überhaupt, so erfordere dieß die Anwendung bedeutender Mittel. Es handele s sich um eine Methode zur möglichst genauen Ermittelung der ! Kräfte des Grundeigentums, und um dieß bei jedem einzelnen Grundstücke zu finden, sei eine Ermittelung der Größe und der Ertragsfähigkeit unerläßlich nothwendig. Wie diese Ermitte lung also bewerkstelligt werden könne, dieß sei Gegenstand der gegenwärtigen Berathung, und es müsse ein in seinen Grund lagen wohl begründetes, höchst einfaches System aufgestellt wer den, wenn es längere Zeit ohne Hauptumarbeitung brauchbar bleiben solle. Die Arbeiten der zuletzt ernannt gewesenen stän dischen Commission hätten zwar noch nicht vollständig zum Ziele geführt, sie seien aber für die Fortsetzung des Geschäfts von dem wesentlichsten Nutzen, man sei auch bereits schon auf sehr erfreu liche Resultate gestoßen. — Wenn endlich früher sowohl zur Entschädigung der Steuerfreien als zur Ausgleichung der bishe rigen Ungleichheiten der Besteuerung die Idee aufgestellt worden sei, das bisher entrichtete Steuerquantum als eine Landrente fortbestehen zu lassen, so habe ihn dieß anfangs sehr angespro chen, allein es müsse von einem solchen Vorschläge ganz abge sehen werden, da man die Grundabgaben ja nicht zu erhöhen nöthig finde, sondern sie vielmehr ermäßigen zu können hoffe. Prinz Johann: Der Herr Präsident scheine den Gegen stand , von dem bei der allgemeinen Berathung zunächst ausge gangen werden müsse, sehr richtig bezeichnet zu haben. Es sei die Frage, ob em neues Grundsteuersystem blos für die extraordi- nairen Bedürfnisse oder bei dem ganzen durch Grundabgaben aufzubringenden Quanto anzuwenden sei. Wenn man nämlich die erste Ansicht ins Auge fasse", so spreche der Umstand dafür, daß die Steuerlast bei Käufen, Erdtheilungen und ähnlichen Geschäften berücksichtigt, sonach in das Eigenthum gegangen sei, und daß die gleichmäßige Anziehung eine Belastung für die bisher niedriger Besteuerten herbeiführe. Dagegen streite für Letzteres tz. 39. der Verfassungsurkunde und der Umstand, daß zwischen den Rechten der bisher gar nicht und der zu niedrig Besteuerten allerdings ein Unterschied sei. Erstere hatten ein historisches Recht für sich, während Letztere nur durch die zufäl lige Mangelhaftigkeit der Steuerumlegung begünstigt seien, und sich eine verhältm'ßmäßige Anziehung jederzeit hatten gefallen lassen müssen, Auch werde die Benutzung des zu findenden neuen Systems dadurch wesentlich empfohlen, daß nur auf die sem Wege eine völlige Gleichstellung mit der Oberlausitz zu be wirken stehe, Staatsminister v. Zeschau: Die Regierung habe in Be rücksichtigung des tz. 39, der Verfassungsurkunde sich keinen an dern Zweck denken können, als den der Anwendung auf den ge summten Betrag, welcher durch die Grundabgaben zu decken sei. Sie habe sich die Frage yorgelegt, ob dieß nicht auf einem leich tern, schnellem und minder kostspieligen Wege, als auf dem von der Deputation vorgeschlagenen zu erringen stehe. Die > weitläuftigsten Erörterungen hätten zu keinem andern Resultate geführt, als daß der Erfolg jedes andern Weges sehr schwierig und unsicher bleibe, und daß sich nicht mindere Schwierigkeiten allenthalben darböten. Dennoch aber habe sich die Regierung darüber nicht bestimmt aussprechen können, allein es stehe wohl zu hoffen, daß Has vorgeschlggene System auf lange Zeit hin reichend sein werde. Das im Jahre 1812 bearbeitete Gesetz habe auf den ersten Augenblick sehr vollständig geschienen und er selbst damals als Desegirter, dem die Abschätzung in einem Distrikte aufgegeben war, beschäftigt gewesen — allein der Er folg habe das Gegentheil bestätigt, und es bewährt, daß man etwas Zuverlässiges, und Vollständiges Herstellen müsse, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, Zeit und Geld zu verlieren. Man möge also Heides nicht scheuen , wenn es sich darum Han-
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