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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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1210 Feuer auskomme. Nun sei es nicht anders möglich, als daß eine Vergütungen könnte ich übrigens nicht stimmen, pflichte weit lie» der dem Gesetzentwürfe bei. Der Abg. aus dem Winkel erklärt sich gegen das De« putationsgutachten, giebt den Mangel an Controls als Haupt« Ursache an, warum so viel Mißbrauch statt gefunden habe, und ist der Ueberzcugung, daß, sobald pecuniäre Rücksichten eintre- ten würden, fernere Gemeinden und besonders Gränznachbaren weniger schnell zu Hilfe eilen würden. Auch gegen den Vor schlag, daß sich die Gemeinden in einem Distritte Zu dem Zwe cke der Feuergerathschaftsvergütung vereinigen sollten, erklärt er sich, indem ein Disirict vor dem andern mehr dem Feuer ausge setzt sei, und für einen solchen Distritt sehr hart sein würde, wenn diese Leute das Feuergerathe selbst unter sich auszubringen hätten. Der Präsident ist ganz dieser Ansicht, und bemerkt, daß die Nichtentschadigung des Feucrgeräthes nach der Erfahrung, welche er gemacht habe, die nachthciligsten Folgen haben würde. Der königl. Commissar v. Wietersheim drückt die Hoff- ! hier cintreten laßt, wie er auch gewünscht hatte, daß man dieses auch bei Vergütung der Brandschaden hätte Platz greifen lassen. DieAbgg. Runde und Vockesind dergegentheiligcnAn sicht; Ersterer führt besonders den Umstand an, daß eine Spritze oft auf einen dem Feuer sehr exponirtcn Platz gebracht werden müsse, um wirken zu können. Bisher sei das willig geschehen, da man die Gewißheit gehabt, daß sie, wenn sie auch Schaden leide, vergütet werden würde; würde diese Vergütung aber weg fallen; so würde an einen solchen Pnnct keine Spritze hinzubrin gen sein. j Der k. Commissar T). M erb ach wünscht, daß, wenn auch 69. weggcnommen werde, doch der §. 70. stehen bleiben möge. Vorzüglich scheine ihm Nir. 3. in demselben Aufmerksamkeit zu verdienen. Eine sehr interessante Manipulation in Bezug auf ! die Spritzen sei diese, daß die Communen die Reparaturen an möge; und hält die von der Deputation angegebenen Gründe ! für überwiegend. Der Abg. Sachße stimmt gleichfalls für das Deputations sehr beschädiget wird, und bedeutende Kosten verursacht, nur zu Machten, indem er sich von Einführung der Feuer-Eommissa- schmerzlich müßte auf diese Weise eine unschuldige, vielleicht so- t «en wenigen Erfolg in dieser Hinsicht verspricht, und mehr Nuz- gar eine ausländische Gemeinde ihre helfende Bereitwilligkeit M von der Bestimmung erwartet, daß man das Localinteressc Aufwand nicht. Wenn künftig durch policeiliche Maßregeln, durch auswärtige Revisoren, durch örtliche Committecn streng darauf gesehen wird, daß das Feuergeräth immer in vollständi gem guten Stand ist , daß die Spritzen nicht wandelbar sind, nicht einfrieren, gehörig eingeschmiert werden, wenn man sie fleißig probirt und Nachsicht, wenn man die Feuerleitern und die Feuerhaken nicht vertrocknen, wenn man die Feuercimer nicht vermorschen laßt, wenn man die, denen die Aussicht auf das Geräthe obliegt, verantwortlich mache, wenn man die Wege im ordentlichen Stande erhalt, wenn man endlich die Spritzen leute gehörig einübt, daß sie nicht durch übereiltes und unbeson nenes Drücken die Spritze verderben, so werden auch die Be schädigungen an Feuergeräthen weniger werden. - Der Abg. Lehmann bemerkt aber: Daß der Schade, welcher bei dem Löschen am Feuergerathe entsteht, nicht aus der Wrandversicherungskaffe vergütet werden soll, möchte ich wohl beistimmen, da nicht zu läugnen ist, daß zeither bei dieser Ein richtung Mißbrauche statt gefunden haben. Jedoch finde ich es aber sehr bedenklich, wenn die verunglückten Spritzen wenigstens ? nung aus, daß durch die beantragten Vorsichtsmaßregeln die hierbei nicht eine Ausnahme machen sollten, denn nicht allein Mißbrauche sich vermindern würden, bemerkt aber zugleich, daß böser Wille, sondern auch unvorhergesehene natürliche und un- man nicht zu sanguinische Hoffnungen in dieser Hinsicht hegen vermeidliche Zufälle führen Unglück herbei. Einer H. Kammer gebe ich nur zu bedenken, wie so leicht ei ne Spritze durch hereingebrachtes unreines Wasser mit Steinen empfinden. Ich fürchte daher, daß bei entstehendem Feuer mit dem Hin zueilen in den benachbarten Ort weit mehr gezögert, mithin die erste so nöthige Hilfe mangeln werde. Selbst die die Löschanstalt leitende Behörde würde in ihren Anordnungen dadurch behindert, mit manchem Widerwillen zu kämpfen haben, ja die dort so nöthige Eintracht dadurch viel mehr gestört werden; denn die physischen Kräfte sind dort die vorherrschenden, und so ist es dann kein Wunder, wenn die schon jetzt dabei öfters ereigneten Zank- und Schlägereien sich wiederholen, hier, wo alle Elemente sich vereinigt finden, und mit erhitzten Köpfen Nachtheile, jedes nach seiner Art, von ihren Gemeinden zu entfernen wahnen, indem das Aufbringen der Kosten bei jetzt herrschender Armuth gewiß schwierig ist. Es w».d- dadurch w-mg-r dann g-I-schl. mehr ab-r -mg-nff-n M,, v°„chmm l!cß°u, saud-m »bwa-t«-», dis -la Feuer auskomme. Nun sei es nicht anders möglich, als daß eine Gefahrvollere Rettungsversuche würden gewiß eher unter- s^che Spritze durch den Gebrauch bei dem Brmrde noch vollends bleiben, und so der Kasse ein weit größerer Nachtheil erwachsen, ruim'rt werde, und so komme es, daß auch die Schäden, welche Sollte das Deputationsgutachten bei der H. Kammer doch Ein-i die Cvmmun zu rcpariren habe, von der Brandkassc getra- gang finden, und der Gesetzentwurf mit den Vorschlägen zur gen werden müßten. Diesem werde nun im §. 70. unter Nr. 3. Verhütung der Mißbräuche nicht angenommen werden, so er- gründlich abgeholfen. Bei diesem Z. werde auch noch die Frage laube ich mir, bei Einer H. Kammer ohnmaßgeblich darauf an- entstehen können, ob nicht ein Unterschied zwischen den Feuerge- zutragen, daß im Deputationsgutachten nach den Worten:! rächen selbst zu machen sei, namentlich zwischen Spritzen und an- „ru'cht vergütet," die Worte: „mit Ausnahme der dabei verun-! derm Feuergeräthe. Spritzen könnten für manche Commune glückten Spritzen/' hmzugefügt werden möchte. Für Bezirks-«große Opfer herbeisschren, kleines Feuergeräthe dagegen werde
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