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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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»M KW. Uir'Der-kd'e-tlichl Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 8. LcLober 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und fünfzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 27. September 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der speciellen Berathung über den Gesetzentwurf, die Ver hältnisse der Civilstantsdiener betreffend- 2. — 4. Der Referent verliest nunmehr §.2. des Gesetzentwurfes (s. Nr. 24. d. Bl. S. 137.) Die Deputation der 2. Kammer hatte hierzu folgendes bemerkt: Einverstanden mit dem Gesetzentwurf und dem Beschluß der I. Kammer.in der Hauptsache, halt die Deputation dafür, daß die Secretairs der Amts Hauptleute, wie dieses auch beabsich tigt wird, in das Verhältm'ß der Staatsdiener eintreten möchten, und nicht ferner, wie bisher, Privatexpedicntcn der Amtshaupt- leute blieben, da man in dieser Veränderung des Verhältnisses eine Aussicht dafür wahrnimmt, daß, wenn auch, wie bei den Kreisdirectionen beantragt worden, ihre Stellung pecuniair gün stiger wird, es nicht an geeigneten Männern fehlen werde, die um die Stellen der amtshauptmannschafrlichcn Secretairs sich bewerben würden, Man fand es daher rathsam, daß tz, 2. ü.) die Worte „als: die Expedienten der Amtshauptleute, der Forst meister, der Rentämter" ausfasten mochten, hielt es jedoch für überflüssig, daß in der Schrift wegen der amtshauptmannschaft- lichen Secretairs ein besonderer Antrag darauf gestellt werde, daß sie künftig vom Staate angestcllt und aus den Staatskassen sala- rirt würden. — Zur Verdeutlichung würde es dienen, wenn nach den Worten „öffentlichen Zwecken benutzt" eingeschaltet würde „und verpflichtet," da der Fall wohl eintrctcn kann und auch wirklich statt findet, daß Dienstgehilfen, deren hier Erwähnung geschieht, für den Staat in Pflicht genommen werden, ohne aber dadurch in die Reihen der Staatsdiencr einzutreten. — Eben so würde bei ß. 2. 2.), um Mißverständnissen zu begegnen, cs rath- sam sein, nach den Worten „Administration verbunden ist" bcizufügen „so lange die Pachtung besteht," indem das Gesetz le diglich auf den Fall geht, wenn ein Domainenpachter für die Dauer der Pachtung als zu einer Pachtbedingung sich verbind lich macht, yorbehaltene Jntraden zu verwalten. Zuvörderst wird nun das bereits vorläufig erwähnte Amen dement des Abg. Richter (aus Lengeseld) zu diesem Z. verlesen, nach welchem am Schluffe desselben hinzugefügt, werden soll: „Inwiefern die im gegenwärtigen Gesetze enthaltenen Bestim mungen ganz oder in gewissen Beziehungen auch auf die in die sem ß, aufgenommenen Individuen anwendbar seien? bleibt weiterer Anordnung Vorbehalten; jedenfalls ist die in dem tz. 4. ausgesprochene Unwiderruflichkeit der Richterstellen auch auf die Anstellung der Geistlichen, Professoren, Patrimomalrichter und Advocate» anwendbar." Dieses Amendement findet keine ausreichende Unter stützung. . Bicepräfident v. Haase: Er könne der Meinung der De putation in keinem von beiden Puncten beipflichten. Was das betreffe, was sie hinsichtlich der Secretaire bei den Amtshaupt leuten vorgeschlagen habe, so bemerke er, daß, wenn man diese als Staatsdiener aufnehme, die Zahl der Staatsdiener und so mit auch die Abgaben vermehrt würden. Er finde es auch nicht nothkg, well der Amtshauptmann Bureaukrat sei und die Stel lung dieser Secretaire nicht von der Wichtigkeit, daß man sie des halb in den Staatsdienst aufnehme. Den Zusatz bei 2. anlan gend, so finde er ihn überflüssig, weil schon die Zeit bestimmt sei. Abg. Eisen stuck: Was das Erste -betreffe, so habe die Deputation gar nichts beantragt, was im Gesetz oder in der Schrift ausgenommen werden solle, sondern sie habe nur darauf angetragen, die Secretaire hier als Beispichwegzulaffen, .weil bei dem Gesetzentwürfe über die Organisation der Kreisdirectko- nen gesagt worden fei, daß man die Secretaire der Amtshaupt- leute anders als jetzt zu stellen beabsichtige und sie nicht zu Privat schreibern der Amtshauptleute machen wolle.. Die Deputation habe daher geglaubt, daß bei diesen 2 Gesetzen, wo sie in dem einen als Priyatschreiber der Amtshauptleute aufgesührt würden, wahrend es in dem andern heiße, daß sie nicht Privatschrciher sein sollten, ein Widerspruch sich zeige, der am besten dadurch sich beseitigen lasse, wenn man hier die Exemplification wcglasse. Was das Zweite betreffe, so habe die Fassung des Gesetzentwur fes nicht ganz der Sache entsprechend zu sein geschienen. Es könne nämlich der Fall eintreten, daß Jemand eins Domains pachte, und unabhängig von dieser Pachtung eine Administration habe. Das Gesetz habe nun bloß den Fall vor Augen gehabt, wenn der Domainenpachter bei der Pachtung die Verpflichtung übernehme, von dem Pacht ausgenommene Jntraden mit zu verwalten. Für den erstem Fall habe mau die Fassung des Gesetzes nicht für aus reichend gehalten, ViceprasidsntI). Haase: Bei den Kreisdirectionen sei der Antrag auf bessere Dotirung der Amtshauptleute geschehen; al lein davon sei nicht die Rede gewesen, ihre Secretaire als Staats diener anzusehen. v, Klien: Au diesem 2ten tz, erlaube ich mir unvorgreifs lich Folgendes zu beantragen: 1) daß der von der Isten hohen Kammer abgelehnte Zusatz zu diesem tz.: „ In wie fern die jm gegenwärtigen Gesetze enthaltenen Bestimmungen ganz oder in gewissen Beziehungen auch auf die in diesem tz. ausgenommenen Individuen, namentlich die ordentlichen Professoren an der Universität zu Leipzig, anzuwenden seien? bleibt weiterer An ordnung vorbehalten", den ich jedoch vor der Hand lediglich auf die Professoren der Universität Leipzig bezogen wissen will, wieder in das Gesetz ausgenommen werde. Ich glaube nämlich, man sei es der Wissenschaft, der Slel-
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