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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 11. Lctober. 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und dreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 3. October 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über ein neues Grundsteuersystem. Refer ent fahrt nunmehr im Vortrage seines Separatvoti also fort: Auch scheint es mir zweckmäßig, Deputaten aus den ver schiedenen Landestheilen auf Kosten der Letztem im Laufe des Ge schäfts zu gestatten, von den bereits erlangten Resultaten der Ab schätzung hier und da, an Ort und Stelle sich zu überzeugen und etwaige Ausstellungen der Hauptcommission mitzutheilen. Prinz Johann bemerkt zuvörderst, wie er sich mit dieser Ansicht nicht vereinigen könne, da" sie bei der praktischen Aus führung die Stellung, in welche dergleichen Deputiere treten sollten, nicht klar mache. Hier stehe die Ausmittelung des Steuerfußes im Einzelnen in Rede, aber nicht handele es sich dämm, Quoten zwischen den einzelnen Kreisen oder Aemtern auszmnitteln. 0. Deutrich: Die hier vorgeschlagene Art der Führung des Geschäfts werde einen großen Zeit-und Kostenaufwand, ja wohl gar Unannehmlichkeiten herbeiführen; denn es könnte wohl sichereignen, daß der Zweck des Antragstellers ganz verfehlt, ja gerade das Gegentheil herbei geführt werden möchte, daß die De putaten das Rationelle des Verfahrens nicht erfaßten, und daher die Abschätzung für unrichtig hielten, obgleich sie ganz richtig sei, dann würden sie, nach Hause zurückgckehrt, ihre Unzufriedenheit gegen Andere äußern und das Vertrauen zu der Sache werde als dann untergraben. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Er sei von der Ansicht ausgegangen, daß eine Gestattung, sich durch eigenes Anschauen überzeugen zu können, nur ein größeres gegen seitiges Vertrauen in allen Landestheilen herbeiführen könne, wenn man sehe, daß'ein gleichmäßiges Verfahren stattsinde; auch könne es für das Geschäft nur nützlich sein, wenn Verglei chungen über Annahmen der Boniteurs bei denjenigen Gegen ständen in verschiedenen Gegenden des Landes angestellt würden, die auf Ermessen beruhten, z. B. über das Klima u. d. m. Habe man eine Controle zwischen einzelnen benachbarten Orten, durch Auslegen der Cataster in den nächsten Gemeinden und Zuziehung benachbarter Gemeindemitglieder bei den Abschätzungen, für rath- sam gehalten, so sei derselbe Beweggrund auch, wie dort für ein zelne Orte, hier für ganze Landestheile vorhanden, wenn auch hier und da, und nicht durchgängig. Oberstlieutmant v. Welck: Wenn der Antrag Referen- tens das öffentliche Vertrauen zu erwecken beabsichtige, so halte sr es für höchst mißlich, ihn geradezu zu verwerfen, indem es den Anschein nehmen könne, als ob man das, was des Volkes Vertrauen beleben könne, verdrängen wolle. Deshalb sei er für dessen Annahme, jedoch in der Maße, daß es nicht blos jedem Landestheile, sondern auch jedem Orte gestattet bleibe, Deputirte abzusenden, und daß diese ihre etwaigen Bedenken nicht der Hauptcommission, sondern zunächst nur dem Boni teur ihrer Flur anzuzeigen hatten, welcher sich dann dießfalls an die Hauptcommission wenden müsse. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Dieser Antrag, die Befugniß auf alle einzelne Orte auszudehnen, scheine ihm allerdings zu weit zu gehen. Er seiner Seits habe nur im Sinne gehabt, daß vielleicht ein Beauftragter der Kreisstände einmal die verschiedenen Punkte des Landes, wo abgeschätzt werde, im Laufe des Geschäfts bereisen könnte, wenn die betref fende Kreiskasse die Ausgabe erlaube. Der Präsident stellt hierauf die Frage: Findet der An trag wegen Zulassung von Deputaten anderer Landestheile Ge nehmigung ? Dieß wird mit 17 gegen 8 Stimmen verneint. Referent fährt im Verlesen des Deputationsberichts fort: Sollte übrigens dieses Geschäft in der beantragten Weise zur Ausführung gelangen, so erlaubt sich die Deputation den Vorschlag, daß die Leitung des Ganzen unter Oberaufsicht des FinanzministeriieinerHauptcommission zu übertragen sein dürfte, welche vielleicht aus 3 königl. Commissarien und 2 stän dischen Deputaten zusammen zusctzen sein würde. Letztere könn ten aus den beiden Kammern gewählt werden, müßten übrigens aber geeignet sein, sich dem Geschäfte selbst mit'thatiger Theil- nahme und unausgesetzt zu widmen. Die Zuordnung derselben würde übrigens den Standen nach Z. 114. der Verfassungsurkun de mit königlicher Genehmigung zustehen. ' Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck bemerkt, man sei dazu durch die bisherige Zusammensetzung einer Commis sion bei Abschätzung der 5 Probequadratmellen veranlaßt worden, jedoch lege er auf diesen Vorschlag für seine Person kein großes Gewicht, besonders da die ständischen Mitglieder sich, wie auch in der Deputation Seiten des Finanzministerii bemerklich gemacht worden fei, diesem Geschäfte unausgesetzt und vollständig zu widmen hätten, wenn der Geschäftsgang nicht gehemmt werden solle, und es darauf ankomme, ob sich dazu geeignete, ihre übrigen Geschäfte hintenansetzen könnende Personen aufsinden lassen würden. Staatsminister v. Ze sch au: Er wolle sich für jetzt gar nicht darüber äußern, ob die Regierung einen solchen Antrag genehmigen werde, indeß müsse er sich doch die Bemerkung er lauben, daß er den Antrag selbst der ständischen Wirksamkeit für nachtheilig halte, da eine Theilnahme an der Verwaltung die Controle nothwendkg schwäche. Der ß. 114. der Verfaß-
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