Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
157. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, -en 9. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und neunte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 3. September 1833. Fortsetzung der Beratung über Sen Vertrag, die Obertauffßer Particu- lar-Bcrfassung betreffend. §§. 17. — 20. Die Sitzung wird halb 11 Uhr eröffnet, das Protokoll der letztvorherigen verlesen, genehmigt, und durch Amtshauptmann v. Welk und Fürst Reuß mit vollzogen. Auf der Negrstrande ist neu eingegangen: 1) Protocollextract der 2. Kammer vom 27. August, den Antrag des Abg. Eisenstuck wegen Revision der Dfsiciers - Pa tente betreffend; an die 3. Deputation. 2) Desgl. vom 8. bis 16. August, das königl. Decret wegen der Kreisdirectionen be treffend ; an die 1. Deputation. 3) Desgl. vom 29. ejusll., die Schrift wegen Veräußerung vom Staatsguts betreffend; diese Schrift war in der 2. Kammer genehmigt worden, jedoch mit der Bemerkung, ihr noch eine Aeußerung wegen der in Forsten inneliegenden Wiesen zu inseriren. v. Deutlich findet dieß unbedenklich, da es überhaupt ungewiß geschienen habe, inwiefern jene, Zunächst von der 1. Kammer ausgegangene Aeußerung in die Schrift habe ausge nommen werden sollen. Der Präsident wird daher ersucht, dis Schrift nach deren in Gemäßheit her "Bemerkung der 2. Kam mer erfolgten Vervollständigung abgehen zu lassen. Man geht zur Tagesordnung über- auf welcher sich die Berathung über den Vertrag, die Oberlausitzer Partrcülarver- fassung betreffend, befindet. Referent, v. Deutlich tragt, dem Kammerbeschlusse! gemäß, nach welchem tztz. 16. — 20. in Gemeinschaft zu Lera- then sind, noch die tztz.17. 18. 19. 20. in Vereinigung vor. Sie lauten also: Z. 17. (6. Beitragsverhaltniß). „Sobald alle Abgaben gleich gestellt sind, findet mit alleiniger Ausnahme des Beitrags zur Staatsschuldenkasse (Z. 37.38.) kein Quotalverhältniß zwischen beiden Landestheilen mehr statt.— Da es aber bis dahin an einem zuverlässigen, von beiden Theilen als richtig anzuerkennenden Maßftabe für die Beitrage zur Staatskasse fehlt, so ist man da hin übereingekommen, inzwischen das gegenwärtige faktisch be stehende und zum Theil auf Vertrag beruhende Verhältniß der Leistungendes einenLandestheileszu denen des andern fortdauern zu lassen. — In der Oberlausitz werden zur Zeit geringere indi rekte Steuern erhoben, als in den alten Erblanden, wogegen diese Provinz einen verhältnißmäßig großem Theil ihrer Leistun gen durch Personalabgaben aufbringt. Hiernach muß durch die Gleichstellung der einen oder andern dieser Abgaben das bisherige Beitragsverhaltniß beider Landestheile verändert werden, und da Seiten der Oberlausitz angenornmen wird, daß Vie daselbst eingeführten direkten Beiträge zum Staatsbedürfnisse nur in Be tracht des geringem Ertrags der indirekten Abgaben zu ihrer der- maligen Höhe hätten ansteigen können, so hat'man sich, um der Oberlausitz bei eintretender Erhöhung der indirekten Abgaben ei nige Entschädigung zu gewähren, dahin vereinigt, daß ihr gegen Vermehrung der mdirecten Steuern eine verhaltnißmäßige Er leichterung an dem der Staatskasse zu gewährenden Gesammtbe- trage ihrer Personalabgaben in der Z. 18. angegebenen Maße zü Theil werden soll." §. 18. (7. Fortdauer der indirekten und Personal-Abgaben jeden Landestheils bis zu deren Gleichstellung). „Es kommen nämlich die Fleischsteuer, der Mahlgroschen und das Geleite in der Oberlausitz nicht vor, auch wird daselbst die Tranksteuer vom Biere nach einem geringem Satze erhoben. Der'Ertrag dieser vier Abgaben, unter welchen jedoch die Tranksteuer vom Biere nur nach den, den Satz der Oberlausitz übersteigenden, fünf Zwölftheilen ihres Betrags anzuschlagen ist, steht, in Verbin dung mit der erblandischen Personensteuer, den in der Oberlausitz vorkommenden Personalabgaben, an Personen - und Schutz- Steuer, Kopf-, Hausmanns-und Gewerb-Steuer nebst dem Zusatze zu letzterer, auch der Policei-Milizabgabe, insoweit sie nicht vom Grundeigenthume zu entrichten ist, dergestalt gegen über, daß der Gesammtbetrag der angegebenen Abgaben jeden Landestheils in gleichem Verhältnisse steigt und fallt. Hierbei wird der genau auszumittelnde Ertrag dieser Abgaben, wie solche im Jahre 1831 hatten eingehen sollen, vergleichsweise als unab änderliche Norm angenommen, und es bedingt daher nicht eine zufällige, sondern nur eine in Folge veränderter Einrichtungen in den alten Erblanden entstehende Verminderung oder Erhöhung eine entsprechende Ermäßigung oder Vermehrung für die Ober lausitz. — Da aber gedachte Personalabgaben auch in der Ober lausitz nicht gleichmäßig, sondern in deren einzelnen Steuerbezir- km auf verschiedene Weise und nach verschiedenen Sätzen erhoben werden, so ist deren Gesammtbetrag als ein Fixum zu betrachten, und es kann die Ermäßigung nicht durch den Erlaß oder die Ver minderung einzelner Abgaben erfolgen, sondern sie muß in einer bestimmten Verminderung jenes Fixums ausgesprochen werden, welche den fünf Steuerbezirken der Provinz nach Maßgabe ihres Beitrags zu demselben zu Gute kommt. — Dieß geschieht auf folgende Weise. Wenn zuvörderst ausgemittelt ist, wie viel die obengenannten besondern Abgaben der alten Erblande und die Personal-Abgaben der Oberlausitz im Jahre 1831 hätten gewah ren sollen, so stellt sich hierdurch das Beitragsverhaltniß fest, und wenn nun mit den besondern Abgaben der alten Erblande eine Veränderung eintritt, welche eine Vermehrung oder Verminde rung ihres Gesammtertrags, z.B. um 10 Procent, erwarten läßt, so vermehrt oder vermindert sich das von der Oberlausitz anstatt ihrer Personal-Abgaben zu gewahrende Fixum ebenfalls um 10 Procent. — Die in der Oberlausitz eingehenden Personalabgaben sind zur antheiligen Deckung dieses Fixums und der sonst zur Staatskasse zu gewährenden Summen bestimmt. Sie werden, da sie unmittelbar zur Staatskasse eingehen, (§. 25.) den betref fenden Steuerbezirken der Oberlausitz gut geschrieben, und bei der vor jeher neuen Bewilligung vorzunehmenden Berechnung (tz. 23.) mit berücksichtigt.— Da übrigens durch diese Einrich tung eine verhaltnißmäßige Gleichheit der Leistungen beider Lan- I destheile hergestellt ist, so kann auch keine der jetzt'nur in den alten ! Erblanden bestehenden indirekten und Personalabgaben ganz oder
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder