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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Abg. Clauß nimmt das Wort, um sich ausdrücklich im Sinne der letzten Sprecher gegen den Antrag des Abg. aus Hainichen zu erklären. Abg. Meisel bemerkt, da der Antrag des Abg. Decker nicht als Amendement betrachtet werde, so könne er nicht umhin, sich zu äußern, und sich dem anzuschließen, was der Staats minister gesprochen habe. Er theile zwar die Ansicht, daß es wünschenswerth sek, wenn man das Budget hatte vorausbera- then können; allein da dieses nicht der Fall sei und dieses in Ursachen liege, welche der Kammer nicht bekannt seien, so ge stehe er, daß feiner Ansicht nach der vorliegende Gegenstand nicht von der Art sei, um da mit Ersparnissen anzufangen. Denn allerdings würde diese die erste Kürzung sein, welche die Standeversammlung macht, und wenn man sie auf einen Stand anwende, der sich nicht in einer solchen glücklichen Lage befände, wie der Abg. geschildert habe, so werde der Abg. wohl keinen Dank für seinen Antrag einernten. Ersparnisse, welche man machen wolle, müßten sich nicht auf einen Stand beschranken, nicht eine Claffe von Staatsbürgern allein belästigen und eine Belästigung würde aus dem Anträge allerdings für die Geistli chen hervorgehen; denn diese seien nicht so gestellt, wie der Ab geordnete angeführt; sie gehörten nicht in die Kategorie der jenigen, welche nichts von Nahrungssorgen wüßten; im Ge- gentherle hatten die meisten mit vielen Nahrungsforgen zu käm pfen und er halte daher nicht für gut, einen solchen Antrag auf Ersparniß zu unterstützen. Es würden sich andere Gelegenhei ten zeigen, wo man Ersparnisse machen könne, namentlich würde es bei Berathung des Budgets daran nicht fehlen. Abg. Eisenstuck: Ich trage aufAbstimmung an! Diele Mitglieder stimmen bei, und es bemerkt noch Staats minister v. Zeschau, daß der Gegenstand für das Budget nicht von so großer Wichtigkeit sei, und zwar aus dem Grunde, weil die Regierung im Nachtrag zum Budget, ganz entsprechend einem Gegenstände, welcher in geheimer Sitzung berathen worden, den Nettoertrag gestellt und dabei die Berechnung auf derartige Ge genstände bezogen habe. — Abg. Sachße: Ich trage auf die Fragstellung über die Un terstützung des Beckerschen Antrags an; ich glaube kaum, daß derselbe unterstützt werden wird! Die Frage wird gestellt und der Antrag wird ausreichend unterstützt. Auf den Antrag des Abg. Roux wird nunmehr gefragt: Will die Kammer, daß die Stelle die Tranksteuerbefrciung ge nießen soll? Dich wird von der Mehrheit mit Ausschluß von 27 Stimmen bejaht. Ferner wird gefragt: Will die Kammer für die Emolumente unter 2. des Deputationsgutachtens (s. o.) stimmen? Es ge schieht dieß einstimmig. Staatsminister v. Zeschau: Es möchte in Erwägung zu ziehen sein, ob der Beschluß wegen der Geistlichen und Schuldie ner auch auf die Cantoreigesellschasten ausgedehnt werden soll? Abg. Haußner: Ich muß erst fragen, was denn dich sind? Seer. Richter: Sie bestehen in den meisten Städten, Abg. Haußner: Ich kenne sie nicht und sie werden wohl in den meisten Städten nicht mehr gefunden werden. Secr. Richter: Die meisten haben besondere Statuten, ! in welchen des in Frage stehenden Benesicii gedacht worden ist. i Es entsteht nun die Frage, ob man diese Summe ohne Wei teres abschneiden könne. Abg. Sachße: Man möchte doch erst wissen, was solhane Cantoreien leisten? Abg. Graichen: Bei der Kirchenmusik sind sie thätig. Abg. Axt: Allerdings sind es Vereine, welche von dem Cantor (Musikdkrector) eines Orts gebildet werden, um die Kirchenmusik auf eine würdigeWeife auszuführen und bei Be erdigungen den Lekchenzug zu begleiten und den Grabgcsang zu leiten. Früher war ihre Lhatigkeit nicht unbedeutend; doch weiß ich nicht, ob sie jetzt ihren Zweck noch erfüllen. I ch kann nicht Auskunft darüber geben; allein, da sie ein würdiges Institut sind, indem sie die Andacht erhöhen und verherrlichen und die Tobten mit ihrem erhebenden Gesänge zur letzten Ruhestätte begleiten, so würde ihnen allerdings die Befreiung zu lassen sein. Präsident: Sie scheinen aber gar nicht mehr zu existiren; warum sollen wir denn da etwas bewilligen? Abg. Axt: Sie bestehen noch, und sind nicht aufgehoben; sondern sind nur an mehrer« Orten schlafen gegangen, wo ihnen nämlich der Cantor (Musikdirector) den belebenden Athem nicht eknzuhauchen verstand. Abg. Roux: Wo eine Cantorei einmal besteht, da kann man ihnen nach meinem Dafürhalten die Befreiung nicht neh men; aber auf die Frage möchte ein Antrag zu richten sein, ob und auf welche Weise Cantoreien zu unterstützen und zu erhalten eien? Abg. Sachße: Man knüpfe die Befreiung an die Bedin gung, daß Cantoreien ihrem frühem Zwecke entsprechen müssen. Nachdem der Referentnoch einige sachgemäße Bemerkun gen über die Cantoreien hinzugefügt, bemerkt der Staatsminister v. Zesch au, daß die Frage einfach so gestellt werden könne, ob die Beschlüsse wegen der Geistlichen und Schuldkener auch auf die Cantoreien ausgedehnt werden sollten? dann könnte in der stän dischen Schrift ausgedrückt werden, daß die Kammer dabei vov- ausgesetzt habe, daß die Cantoreien ihrem Zwecke noch ent- prächen. Die Kammer erklärt sich hiermit allenthalben eknverstan- den. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. T. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redactlon: v. Gretschel.
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