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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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achten der Deputation zu diesem Punkte? Ließ wird einstim mig bejahet. Was nun den dritten Vorschlag der Dep. betrifft, nach den Worten: „untadelhaftes Betragen" zu setzen: „Fleiß", so hatte Bürgermeister Reiche-Eisenstuck beantragt, nach letzterem Worte noch zu setzen: „die sich durch Fähigkeiten für den gewähl ten Beruf auszeichnen", und bemerkt jetzt zur Unterstützung die ses Antrags: Bei jungen Studirenden halte er Fleiß und unta- ^delhafleS Betragen nicht für hinreichend, sondern auch wirkliche Fähigkeiten zu dem gewählten Berufe. Vielen gehe diese Eigen schaft gänzlich ab, Md es.gebe xivKtüL!»A6Nia, denen man als Tertianern schon alle Hoffnung absprechen könne, jemals in M e u- sels gelehrtes Deutschland zu gelangens die dennoch aber sich nicht abhalten ließen, -darauf los zu studircn, und am Ende dem Staate zur Last sielen. Staatsminister v. Zezschwitz erinnert an die Schwierig keiten, mit welchen eine Erörterung über die geforderten Fähig keiten verbunden sein werde. , - Der Antrag des Bürgermeisters R e i che - E isen st uck wird hierauf zwar hinreichend unterstützt, -jedoch mit. 16 gegen 13 Stimmen verworfen; . Der Vorschlag der.Deputation wegen Einschaltung des Wortes: „Fleiß" abersindetallgemeine Annahme. Indem der Präsident im Begriff ist, die Frage auf die An- im GekeLeutwurfe ru stellen^ ergreift noch n. Weber das Wort: In Z.7. sei es denStüdlrenden narygemssen, erst nach Ablauf des 22. LedenZjahrss über ihren Eintritt in die Armee oder ihre Stellvertretung zu entscheiden. Es liege dieser Bestimmung die Absicht zu Grunde, daß die Studirenden durch die Mklitarrdienste jin ihren Studien-nicht. unterbrochen werden möchten. Allein zu diesem Zwecke reichx hie- Bestimmung nicht völlig aus. Denn es bezögen manche erst mit dem 20. oder sogar noch spater die Universität. Bei diesen würden nun die Militairdienste gerade in die Universitätsstudien fallen. Es sei nicht rathsam, durch das Gesetz diesen oder jenen zu veranlassen, seine'Schulstudien abzukürzen, um die Üniversitatsstudien vor dem Anfänge des Militairdstnste's beendigen zu können. Die jungen Leute eilten ohnedieß zu früh auf die Universität, und es sei besser, sie. bezögen dieselbe in etwas reifern Jahren- Er trage daher darauf an, daß statt „ des 22. Jahres " das „ des 24. Jah res" gesetzt würde. Auch bei denjenigen, welche die Universität früher bezogen hätten, könne diese längere Frist große Vortheile bringen. Wenn ein junger Mann in so kurzer Zeit eine so große Menge von Wissenschaften gehört und studirt habe, so trete in sei nen Kopf wegen der Manmchfaltigkeit der noch'nicht überall übereinstimmenden Ideen eine gewisse Gährung. Er bedürfe einiger Zeit, um mit sich ins Klare zu kommen und eine bestimmte Richtung und eine gewisse Sicherheit zu erhalten, was dadurch erreicht werde,, daß er die erworbenen Ideen praktisch anzuwen den anfangs. Der Zeitmoment, wo ein junger Mann seine, Universitätsstudien beendigt habe, sei also eben deswegen , weil er da noch keiste bestimmte Richtung habe, ein solcher, wo er durch die längere Unterbrechung leicht umschlagen und zu einem verdorbenen Gelehrten werden könne. Habe er nur erst eine für geschlossen. Hundert », acht und vierzigste öffentliche Ei« tzu.ng der zweiten.Kammer, am20.Nov. 1833. .Fortsetzung der Berathung über den Bericht, dm Gesetzentwurf rücksichtlich der Befreiungen von inbirecten Abgaben Und die anstatt derselben zu gewüh- ' renden Entschädigungen betreffend. , Die Sitzung beginnt um halb 11 Uhr, das Protokoll der letztvorherigen wird verlesen, genehmigt und von den Abgg. Hantzschel (aus Königstein) und v. Friesen mit unter zeichnet. ' . Die Registrande enthielt: 1) Der Abg. Hantzschel (aus Königstein) bittet um Urlaub auf 3 Tage; wird bewilligt. 2) Anderweiter Bericht der 2. Deputation, das königl. Dekret vom 9. Februar 1833 über die Kassenbestände betreffend; zur Tagesordnung in.geheimer Sitzung. Zur heutigen Tagesordnung war die Fortsetzung der Bera thung über den Gesetzentwurf, die Befreiung von indirectenAb gaben u. s. w. betreffend , bestimmt. Man hatte in letzter Sitzung die Schlußberathung über tz.7. ausgesetzt, und man kam demnach in heutiger zu L, unter welchem die Deputation Folgendes bemerkt: Rücksichrlich der - 50 Lhlr. —- —welche dem Domkapitel zu Meißen, in- ' gleichen der 480 - —- 8 Pf., welche dem Domkapitel zu Budissm und den Klöstern Sct. Marienstern und Ma rienthal bestimmte Richtung genommen, so sei das weniger zu fürchten. Uebrigens würde es auch manchem durch die Verlängerung dieser Frist möglich gemacht werden, sich durch Unterricht und auf an dere Weise so viel zu verdienen, daß er einen Stellvertreter be zahlen könne. Dieser Antrag wird ausreichend unterstützt. Staatsminister v. Zezsch wi tz ist der Meinung, da nun mehr dir fragliche Begünstigung sehr ausgedehnt sei, die Sache ganz dem Ermessen der Behörden anheimzustellen, und darum die Bestimmung aufzunehmen: daß übrigens den Recrütirungs- Commissionen nachgelassen bleibe, zu der fraglichen Erklärung in einzelnen Fallen die Frist-bis zu erfülltem 24. Lebensjahre zu verlängern. Prinz Johann befürchtet aus einer derartigen Bestim mung dieBenachtheiligung anderer Elasten. v. Carlowitz: Er habe zwar den Weberschen Antrag un terstützt, neige sich aber nun doch lieber zu dem vermittelnden Vorschlag Sr. Excellenz. Auch v. Weber erklärt sich mit d>.r vom Staatsminister v. Zezschwitz gegebenen Fassung einverstanden, worauf der Prä« fideut die Frage stellt: Ist man gemeint, es dem Ermessen der Behörden zu überlassen, die Z. 7. erwähnte Erklärungsfrist in einzelnen Fällen bis zum erfüllten 24. Lebensjahre zu ver längern? . Welches mit 15 gegen 3 Stimmen bejahet wird.
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