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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 166. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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239. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 13. December 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und sechs und sechzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 4. Dec. 1833. (Beschluß.) Schluß der specicllen Berathung über den Gesetzentwurf wegen Erfüllung der - Militairpflicht. Zu Z. 84, erinnert Prinz Johann: Die im tz. erwähnten Mannschaften würden wohl auch eine genehmigende Erklärung des Amtshauptmanns nöthig haben, da sie sich leicht in Dienst verhältnissen, oder noch unter väterlicher Gewalt oder in andern ihnen bei diesem Schritte hindernd cntgegentretenden Verhältnis sen befinden könnten. Staatsmkmster v. Zezschwrtz: Dieser Zweck werde sich am besten erreichen lassen, wenn man den vorliegenden §. ganz und aus dem Z. 83. die Worte: „unter und bis mit 20 Jahren, die sich noch bei keiner Recrutirung gestellt haben, und" in Weg fall bringe. Hiermit ist man allgemein einverstanden, und die Frage: Wünscht man einen Antrag dieser Art in die Schrift ausgenom men zu sehen? wird einstimmig bejahet. Bei tz. 96. wird von der Deputation bemerkt: Für Falle, wo die Aushebung vor dem gesetzlich bestimmten Lage erfolgen sollte, möchte eine Bestimmung nöthig werden, wie hiervon die erforderliche Kunde an die Beteiligten gelangen soll. — Weit wünschenswerter und angemessener erscheint es aber, daß unbe dingt bis zu einem bestimmten Tage der Aufenthalt im Auslande verstattet und Falls ausnahmsweise die Aushebung früher ein träte, für den Abwesenden geloost würde. Staatsminister v. Zezschwitz: In Bezug auf das De- putatiönsgutachten müsse er bemerken, daß eine Recrulirung nichtfrüher vorgenommen werden könne, als das Gesetz bestimme, höchstens lasse sich dieß rechtfertigen, wenn der Einziehung auch auf dem Fuße die Einübung der Mannschaften folgen müsse. In diesem Falle könne der längere Aufenthalt im Auslands nicht gestattet sein, und überhaupt der Recrutirungsbehvrde alle Mittel zur Einziehung der Mannschaften dargeboten werden möchten. Referent: Hierdurch dürfte wohl die Bemerkung der Deputation ihre Erledigung gefunden haben. Die Frage: Tritt man der von der Deputation gemachten -Bemerkung bei? wird hierauf mit 31 gegen 3 Stimmen ver neint. Bischof Mau ermann: Er müsse nur noch darauf auf merksam machen, daß die in Prag studkrenden Katholiken schlech terdings die Universität außer der Ferienzeit nicht verlassen dürf ten , denn sie würden entgegengesetzten Falles entweder nicht fortstudiren dürfen oder gar nicht zu den Studien zugelassen werden. Er sähe sich nur dadurch beruhigt, daß es den Stu direnden nachgelassen bleibe, erst nach erfülltem 25. Lebens jahre ihrer Militairpflicht Genüge zu leisten. Graf v. Hohenthal: Er sehe sich veranlaßt, seinen schon früher zu tz. 70. des Gesetzes gemachten Antrag, daß junge Leute zu der Zeit, wo sie ihrer Militairpflicht nachzukommen hatten, nicht ohne Vorwissen des Amtshauptmanns oder einer sonstigen Behörde Pässe in das Ausland erhielten, Hier zu wie derholen. Bürgermeister Gottschald: Man könne wohl erwarten, daß die Paßbehörden nur in geeigneten Fallen Passe in das Aus land ertheilen würden. Auch müsse man berücksichtigen, daß gerade dadurch, wenn jungen militairpflichtigen aber dienstlosen Leuten die Erlaubmß zu Reisen ins Ausland erth eilt werde, die Last der Commune sehr erleichtert werden müsse, ' v. Deutlich: Es scheine ihm unerläßlich, überhaupt den Militairpflichtigen zu gestatten, bis kurz vor dem Anmel dungstermine im Auslande sich aufhalten zu dürfen. Wenn die Militairpflichtigen schon im Januar von der Wanderschaft oder von Handelsreisen zurüäkehren, oder sich aus ihren sonsti gen Verhältnissen im Auslande, als Diener, Gesellen, Lehr linge oder auf Bkldungsanstalten, herausreißen müßten, so würden eine Menge junge Leute ganz nutzlos 10 Monate lang im Inlands consinirt werden, die weder Beschäftigung noch Anstel lung noch Unterkommen hätten. Er habe in seinen Amtsver haltnissen die Erfahrung mehrmal gemacht, daß er solchen jun gen Leuten, die keineAeltern und Verwandten gehabt hatten, und kein Unterkommen hatten finden können, auf Kosten der Com mune habe Unterkommen verschaffen müssen. Diese Erfahrung sei auch in andern Orten gemacht worden, und er habe als Mit glied der Militakrcommission sehr laute und begründete Klagen über diese Einrichtung zu vernehmen gehabt, da nicht alle Com- munen im Stande wären, diese Bedauernswürdigen unter zu bringen, die dann zum Betteln oder Dagabondiren gezwungen wären. Wenn man ihm entgegne, daß sonst die Anmeldung nicht gehörig vor sich gehen werde, so müsse er erwiedern, daß der, welcher sich stellen wolle, auch dann stelle, wenn ihm gestattet sei, bis zum Anmeldungstermine in seinen Verhält nisse zu bleiben, daß auch die wahrend 10 Monaten confinirten Mannschaften sich entfernen könnten, daß man doch nicht aus Vorsorge einer Menge junger Leute einen so großen Nachtheil zuzufügen berechtigt sei, und daß den Ungehorsamen die gesetz liche Strafe drohe. Er trage darauf an, daß den Obrigkeiten gestattet werde, den Militairpflichtigen Passe und Wanderbü cher bis zu dem Anfänge des Monats zu ertheilen, wo die An-
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