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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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-weder einer ultramontanen Richtung beschuldigen können, noch be haupten, daß ich nicht ächt oder nicht vollständig protestantisch wäre; ich werde mich jedenfalls und bei jeder Gelegenheit für Aufrechthaltung der Gesetze, welche das ungestörte Bestehen der verschiedenen Confessionen neben einander zum Zwecke haben, aber auch für möglichste Duldung und gegenseitige Nachsicht verwen den, Ich will nicht loben, was von jener Seite in den Erblan- den hier oderda vorgefallen sein kann; aber ich glaube auch nicht, daß es einer solchen feierlichen sogengnnten Interpellation be durft hätte, sondern daß der Weg der einfachen schriftlichen Be schwerde vollkommen hingereicht haben würde. Indessen will ich darüber den Herrn Antragsteller nicht kritisiren; er ist seinem Gefühle gefolgt, und ich wiederhole es, daß ich gegen seinen An trag auf Erörterung der Sache durch eine Deputation durchaus Nichts einzuwenden habe. Abg. Wieland: Ich habe schon bei einer frühem Gele genheit geäußert, welche Gesinnungen mich gegen die Person Les Herrn Decan Kutschank beleben, ich habe ausdrücklich er klärt, daß ich ihn achte und, soviel mir von ihm bekannt worden ist, zu verehren alle Veranlassung habe. Die heute von mir.ge- thanen Äußerungen würden durchaus verdächtigt werden, wenn man mir beimessen wollte, ich habe ihn verunglimpfen wollen; ich habe vielmehr nur eine Aeußerung von ihm, die in den Land tagsmittheilungen gedruckt steht, zum Gegenstand einer kurzen Widerlegung gemacht. Er hat nämlich gesagt, die katholische Kirche sei in den Kammern fast nicht vertreten, und da habe ich gemeint, nach der Verfaffungsurkunde sei sie vertreten, eben durch einen katholischen Geistlichen; ich habe - eglaubt, daß diese Vertretung ausreichend sei, wenn auf der andern Seite zwei -evangelische Geistliche ausreichen, um das Interesse von andert halb Millionen Protestanten zu vertreten. Der Herr Vicepra- sident erwähnte zwar, daß die Vertretung der kirchlichen In teressen nicht nach einem mathematischen Calcul festgestellt wor den sei, und hat meine Auslegung der Verfassungsurkunde einen Irrwahn genannt. Allem ich finde eine solche Auslegung na türlich und nahliegend. Ich muß noch auf die Aeußerung des Abg. Oberländerzurückkommen, wonach er meint, daß ich poch keine Beweise für meine Lhatsachen beigebracht hatte. Der nöthige Beweis liegt aber für das dritte Factum in der von mir mitgetheilten Druckschrift vor und die Beweismittel sind darin enthalten. Was das erste Factum anlangt, so habe ich mich -auf die Mittheilung eines geistlichen Beamteten bezogen, dessen Glaubwürdigkeit sich nicht bezweifeln läßt, und die dritte De putation wird das Weitere ermitteln. Der Herr Staatsminister meinte, daß, wenn mir ein Geistlicher eine solche Mittheilung gemacht habe, es angemessener gewesen sein würde, wenn ich mich an das Ministerium gewendet hatte. Dagegen erwiedere ich, daß ich als Ständemitglied unabhängig und selbstständig nach jeder Seite hin bin; es muß mir freistehen, welchen Weg ich für meine Angelegenheiten einschlagen will; ich habe aber für das Interesse der Sache besser gefunden, diese Angelegenheit nicht mir dem hohen Ministers zu verhandeln (was auch unangemessen gewesen wäre), sondern,, wie fich's gebührt, m meiner Kammer vorgebracht, der ich angehöre. Uebrigens mag der Ephoriever- weser Hoffmann das, was er mit Mir in dieser Angelegenheit ver kehrt hat, gegen die Regierung vertreten. In Bezug auf das Gesetz von 1836 will ich mich des materiellen Eingehens ent halten; die dritte Deputation wird wissen, was sie im Interesse des Staates, sie wird wissen, was sie- im Interesse der evange lischen Kirche zu thun und zu lassen hat. Abg. Zische: Es ist gegen den.Abg. Wieland direct und indirect die Beschuldigung ausgesprochen worden, daß er ein sehr hochgeachtetes Mitglied jenseitiger Kammer persönlich san gegriffen habe. Ich gehöre unter die Verehrer des HerrnDecans, und ich glaube, daß Alles, was man von ihm weiß, zu seiner Ehre gereicht; bei alle dem aber muß man jedoch zugeben, daß das vorgehen kann, was der Abg. Wieland gerügt hat. Der Herr Decan Kutschank steht in dem Verhältnisse, wie ein Vater zu einer zahlreichen Familie, es kann sehr gut ein Kind irgend Etwas thun, was entschieden gegen den Willen des Vaters ist, der Vater kann es aber nicht eher rügen, als bis er Kenntniß da von erlangt hat. In diesem Falle ist der Herr Decan Kutschank, und es kann ihm nur lieb sein, wenn er von Unzuträglichkeiten Kenntniß bekommt, wie es früher und heute geschehen ist. Mir ist aus der Lausitz versichert worden, daß, wenn sich die Geist lichen nicht in seinem Sinne tolerant bezeigt haben, er es ihnen verwiesen hat, und also wir- er sich in diesemMorfatte nicht ver letzt fühlen, sondern es kann ihm nur lieb sein, um Maßregeln dagegen ergreifen zu können. Abg. v. Thielau: Ich muß dem Abg. Zische einhaltett, daß der Herr Decan Kutschank in den Erblanden Nichts zu sagen hat, also nur über die Geistlichen der Dberlausitz, und demnach stehen alle diese Angelegenheiten, die hier erwähntwor- den sind, nicht unter seiner Jurisdiction, sondern unter der des apostolischen Vicariates zu Dresden, gehen also die Person des Herrn Decan Kutschank nichts an. Abg. Zische: Dann geht auch die Rede des Abg. Wie land den Herrn Decan Kutschank persönlich nichts an. Staatsminister v. Wietersheim: Das Ministermnr hat keine Veranlassung gefunden, eine Person in Frage zu ziehen; damit aber aus seinem Stillschweigen nicht eine ent gegengesetzte Ansicht hergeleitet werde, halte ich es für meine Pflicht, zu erklären, daß ich in den Aeußerungendes geehrten Abg. Wieland keine persönliche Verdächtigung erkannt habe. Ware das der Fall gewesen, so würde sich das Ministerium, und zwar zu allererst, verpflichtet erachtet haben, dasselbe vor zubringen, was andere geehrte Mitglieder in dieser Beziehung, geäußert haben. Es hat ihm aber zu sivahrer und inniger Freude gereicht, daß das hochachtbare Mitglied der katholischen Geistlichkeit in diesem Saale so warme Fürsprecher gefunden hat, deren Versicherungen das Ministeriums auf das vollkom menste bestätigt. Schließlich bemerke ich nur noch, daß dis viel besprochene Aeußerung über die ungenügende Vertretung der katholischen'Kirche Nichts weiter sagen sollte, als daß kein katholischer Geistlicher aus den, Erblanden in der Ständever-
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