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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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und in meinen Augen nicht zweckmäßige betrachten; ich stimme in dieser Beziehung mit dem Äbg. Oberländer überein, daß durch mäßig erhöhte Schutzzölle dieser Industriezweig gegen die Con- currenz des Auslandes geschützt und unterstützt werde. Es ist mir erfreulich gewesen, daß die hohe Staatsregierung sich darüber geäußert hat, indem ich mir sonst eine Anfrage erlaubt hätte. Wenn Seiten des Herrn Ministers indessen geäußert wurde, daß es sehr in Frage käme, ob dieser Zweig der Industrie zu be schützen wäre, und daß demgegenüber aufzustellen wäre, daß die größte Zahl der Arbeiter, und das Publicum, demnach der größte Theil des Inlandes das Product so wohlfeil als möglich erhalten müsse, so muß ich gestehen, daß dies zu viel beweiset, es beweiset gegen jeden Zoll, gegen den ganzen Z o l l v e r e i n, denn j e d e r Z o l l vertheuert das Product für das größere Publicum. Die Frage des Schutzes der eigenen Indu strie greift indessen zu weit in die gegenseitigen Wechselwirkungen und den Tauschhandel ein, so daß ich vor der Hand so beiläufig darauf einzugehen mir nicht erlaube. Bei Gelegenheit, wo die Zollvereinsfrage in Erörterung kommen wird, werde ich indessen mir erlauben, meine Ansichten weiter auszuführen. Staatsminister v. Zeschau: Ein Wort zur Berichtigung. Ich habe nicht gesagt, daß ich den Satz für richtig anerkenne und ihm vollständig huldige, daß man das Eisen von dorsibezie- hen solle, wo es am billigsten sei. Ich will dies ganz auf sich beruhen lassen. Ich habe nur bemerkt, daß bei Auflegung eines Zolles aufRoheisen dies von mehren Seiten geltend gemacht wer den würde. Abg. Oberländer: Nur ein einziges Wort auf das, was der Abg. Clauß in Bezug auf meine Aeußerung gesagt hat. Ich verstehe davon, wie der Schmelzungsproceß in dem Oberer--^ gebirge und wie derselbe in dem Actieneisenwerke in Kainsdorf geschieht, durchaus nichts; aber das verstehe ich, daß, wenn die übrigen Hammerwerke während einer Finanzperiode ein Geschenk von circa 39,000 Thlr. aus Staatskassen bekommen, die Kams dorfer ungleich schlechter gestellt find, mithin kaum mit den übri gen werden Concurrcnz halten können. Wenn, wie beim Mangel bisheriger Nachweise vorauszusetzen ist, die zesiherige Abgabe wohlfeiler Hölzer nicht auf Privatre'chlstiteln beruht, so kann ich in der That keinen Grund für das fernere Fortbestehen dieser Holzpreisermäßigungen erkennen. Ich habe mich aber für dies mal nicht dagegen erklärt; nur wußte ich nicht, wie ich mich meinen Committenten gegenüber verantworten sollte, wenn ich mich solchen Bewilligungen anschlösse, ohne nach dem Grund derselben zu fragen. Secxetair v. Schröder: Ich habe mir nur eine'Anfrage an die hohe Staatsregierung erlauben wollen. Wenn ich mich recht entsinne, so war an einem der früheren Landtage einmal davon die Rede, daß die Förster, die in der früheren Zeit einen soge nannten Diensttaum inne gehabt hätten, diesen künftig verlieren sollten. Es wurde aber damals von der hohen Staatsregierung die Erklärung abgegeben, daß man Rücksicht darauf nehmen würde, diese Diensträume an die Förster, wenn sie dies wünschten, zu verpachten. Nun habe ich mir die Anfrage erlauben wollen, II. 55. ' ' ob denn auch nach dieser Zusicherung verfahren worden ist? Mir- Hat es — so weit der beschränkte Kreis reicht, in welchem ich die Staatsverwaltung habe beobachten können — scheinen wollen, als ob dem nicht allenthalben nachgegangen worden wäre. Mir ist ein sehr prägnanter Fallvorgekomnün, wo ein Förster bei Antritt einer neuen Stelle den Dienstraum bekam, den sein Vorgänger innegehabt hatte, ihn ganz frisch düngte, bestellte und sonst Geld darauf verwendete, gleichwohl aber ihm ein I ah rdarauf derselbe wieder genommen wurde, so daß er einen Nutzen aus seiner Bestel lung nicht ziehen konnte, ihm auch eine Erpachtung desselben nicht gestattet würde. Ich kenne das nähere Verhältniß nicht; aber so viel weiß ich, daß in jener Gegend allgemein darüber ge klagt wurde, daß der ohnehin gering besoldete Mann 50 bis 60 Thaler ohne allen Nutzen in jenes Grundstück verwendet hatte. Das schien mir der Zusicherung der hohen Staatsregierung in Bezug auf die Berücksichtigung der Förster bei Verpachtung der Diensträume zu widersprechen. Staatsminister v. Zeschau: Grundsatz und Regel ist es; es kann aber ein abweichender Fall vorgekommen sein. Auf den bezeichneten speciellen Fall jetzt zu antworten, bin ich nicht im Stande; ich muß übrigens voraussetzen, daß besondere Gründe vorgelegen haben, die. das Verfahren rechtfertigen, wassinge- schlagen worden ist. Secretair v. Schröder: Ueberhaupt glaube ich, daß der betreffende Forstbeamte sich gar nicht beschwert hat, die Sache also nicht an das hohe Finanzministerium gelangt ist. Ich er wähnte diesen Fall nur, weil ich öfter zu bemerken Gelegenheit hatte, daß man im Publicum allerdings ungehalten darüber war, wie mit dem Manne diesfalls umgegangen und daß jene wohl wollende Zusicherung des hohen Ministern nicht zur Anwendung gebracht wurde. Abg. Clauß: Ich wollte mir nur auf eine Aeußeruug des Herrn Ministers zu erwähnen erlauben, daß, wenn man überhaupt Seiten der Hammerwerksbesitzer Hölzer erbittet, dies darin liege, weil man das Brennmaterial nurausStaatsforstenin erfor- derlicherMenge erlangen kann. Was die billigereTaxe für nichtarrs- gewachsenes, geringeres Holz betrifft/so ist mir diese aus den Ver handlungen des letzten Landtags wohl erinnerlich. Aber es han delt sich darum, das Wohlwollen der Regierung—(Staatsminister v. Künneritz tritt ein)—darauf hinzulenken, daß das Deputatholz gleich gut aufbereitet werde, wie die Floßholzklaftern. Wenn dem Deputatholze geringeres Holz beigemischt wird, würde der Erlaß illusorisch werden. Präsident!). Haase: Der HerrSecretairRotheverzichret aufs Wort. Sollte von Niemand weiter über dir erste Position gesprochen werden, so würde nur noch derHerr Referent das Wort zum Schluffe haben. Referent Abg. v. Thiel au: Es liegt ein Antrag nicht vor, und ich habe blos auf die Ansicht, es möchte eine Erhöhung des Zolls auf das Roheisen von den Zollvereinsstaaten beliebt werden, zu 'bemerken, daß ich für meinen Theil mich diesem Wun sche nicht anschließen kann und wünschen muß, die Kammer möge der vom Herrn Staatsminister ausgesprochenen Ansicht huldigen, 3---
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