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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. 83. Dresden, den 17. Juni 1843. Ein und achtzigste öffentliche Sitzung am 12. Juni 1843. Inhalt: Verpflichtung des stellv. Abg. Müller (aus Gablenz). — Bor trag aus der Registrande. — Entschuldigungen und Uc- laubsertheilungen. — Vortrag und Genehmigung der stän disch en Schrift auf die Petition dec israelitischen Ge meinde zu Dresden. — Desgleichen der ständischen Schrift auf die Petition des Rittergutsbesitzers Martin, die Herbeischaffung eines billigen Futtersalzes betr. — Berathung des Berichts der zweiten Deputation, einige Differenz punkte zwischen den Beschlüssen der I. und II. Kammer, hin sichtlich der Verwaltung des Universitätsver mögens betr. — Wahl eines stellv. Mitgliedes zurersten Deputation. —Berathung des Berichts der vierten De putation über zwanzig die Jagd betreffende Petitionen. — Die Sitzung beginnt H1I Uhr, in Anwesenheit des Herrn Staatsministers v. Wietersheim, sowie von 66 Mitgliedern, durch Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung, welches von der Kammer genehmigt und von den Abgg. v. d. Planitz und v. d. Beek mit vollzogen wird. Präsident I>. Haase: Ich habe Ihnen anzuzeigen, meine Herren, daß der einberufene Stellvertreter des Abg. Khümer, Herr Karl August Müller, Freigutsbesitzer und Richter zu Gab lenz, sich bei dem Direktorium der Kammer angemeldet und legi- timirt hat; derselbe wird eben in die Kammer eingeführt werden. (Die Einführung und Eidesleistung desselben erfolgt.) Präsident v. Haase: Wir gehen nun über zu dem Vortrag der Hauptregistrande. 1. (Nr. 806.) Den 9-Juni. Petition der Kaufmannschaft zu Strehla, Kenner A Comp. und Genossen, die Gebrechen der Elbschifffahrt betreffend. Stellv. Abg. Gehe: Diese Petition ist von mir eingereicht worden und spricht auch überall meine Ueberzeugung aus; was ich darüber zu sagen habe, verschiebe ich bis zu dem Zeitpunkte, wo der Bericht der ersten und zweiten Deputation, welche über zahlreiche ähnliche Petitionen berathen, vorliegen wird. Nachdem indeß so viele Petitionen von angesehenen Handelscorporationen des Landes über diesen Gegenstand eingegangen sind, möchte ich mir gestatten, einen kurzen Nachweis zu geben von der Wichtig keit der Sache, insofern diese nicht ein Privatjntereffe, sondern ein n. 83. sächsisches Landesinteresse und zugleich auch ein deutsches Bun desstaatsinteresse betrifft. Die deutsche Bundesacte scheint in Beziehung auf die mehren deutschen Staaten gemeinschaftlichen deutschen Ströme irrig und zum Nachtheile der im Innern lie genden Staaten interpretirt zu werden. Es wird dieses nach theilige Verhaltniß auch von den Zollvereknsstaaten untereinander angewendet; es entspringt aus dem Grundsatz, daß Kransito- schifffahrt höher mit Flußzoll zu belegen sek, als die inländische einheimische Schifffahrt, und zwar um so viel höher, daß die Dif ferenz dazu führt, daß ein Stapel oder ein Zwangsvorschlag besser rentirt. Nun hat die wiener Congreßacte bekanntlich das Sta pelrecht der einzelnen Städte abgeschafft und gegen einander auf gehoben, die Flußschifffahrt freigegeben und nach gleichförmigen billigen Normen geregelt. Dessenungeachtet finden sich Surro gatstapelrechte wieder vor. Um dieses klar zu machen, erlaube ich mir ein Beispiel anzuführen, und entnehme dieses von unserm deutschen Hauptstrome, dem Rhein. Der Kransport einer Kahn ladung aus Holland über Emmerich eingehend und die ganze preußische Flußstrecke bis Coblenz zurücklegend, zahlt auf diese circa 40 Meilen betragende Flußstrccke keinen Zoll, wenn sie in Coblenz, also in Preußen zur Ausladung kommt; wenn sie jedoch einige Meilen weiter fahren will, um im hessischen oder nassau ischen Gebiete auszuladen, — zu löschen — so hat sie einen preu ßischen Flußzoll zu entrichten, je nach Höhe der Ladungsquan- titat von 500 —1000 Ehlr. auf eine einzige solche Ladung. Die natürliche Folge chavon ist, daß die Empfänger der Güter in Hessen oder Nassau gezwungen sind, ihre Maaren in Coblenz ausladen zu lassen und von da auf der Axe zu beziehen. Das ist also ein Stapelrecht und die Folge davon eine Hemmung des Flußverkehrs. Eine Beeinträchtigung der freien Schifffahrt im Innern zu Gunsten des preußischen Handels und der preußischen Chausseen. — Die Ströme, diese Adern des Völkerverkehrs, er scheinen für den Gebrauch im Innern unterbunden. — In dem selben Verhältnis sind wir in Sachsen mit der Elbe; wenn wir unsere Güter von Hamburg z, B. nach Dresden führen wollen, so zahlen wir keinen preußischen Zoll, wenn wir dieselben in Preu ßen um - oder ausladen lassen. Wenn wir jedoch Mühlberg überschreiten, so zahlen wir nach der Höhe des Güterquantums einen Flußzoll von 2 — 400Khlr. auf eine solche Ladung. Hier durch haben sich Halle, Magdeburg und Cottbus ein Stapelrecht erworben ausUnkosten Sachsens. Aus den erstem beiden Städten sind die künstlichen Häfen geworden für Leipzig und einen großen Kheil Sachsens, und wieder auf der andern Seite Cottbus für un sere sächsische Oberlausitz. Wenn diese Elbzovungleichheit ent-
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