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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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aber doch einen wesentlichen Bestandteil meiner Rechtfertigung aus. Es sei mir also vergönnt, die zweite anzuführen. Die Geschichte ist kurz und einfach. Ein evangelischer Geistlicher meiner Heimath sollte eine gemischte Ehe einsegnen. DerBräu- Ligam war katholisch, die Braut evangelisch. Er bekommt von dem zuständigen katholischen Pater das gewöhnliche Jntegritäts- zeugniß. Im Couvert befand sich ein besonderes Schreiben für den katholischen Bräutigam. Der evangelische Geistliche wird ersucht, dieses Schreibendem Bräutigam zu übergeben, weil der Bräutigamin der Nähe des evangelischen Geistlichen wöhnt, der katholische aber mehre Meilen weit entfernt. Dieses Schreiben hatte die Form eines bloßen Zettels, war nicht ver siegelt, auch nicht couvertirr. Daher nahm der evangelische Geistliche keinen Anstand, es zu lesen, bevor er's abgab. Auf diesem Zettel stand unter Andern die Stelle: N.bf. wird ermahnt, ja seinem alleinseligmachenden römisch-katholischen Glauben treu zu bleiben. Es enthielt aber der Inhalt des Zettels auch noch den Sinn, daß der katholische Bräutigam darauf hinwirken solle, daß die evangelische Braut sich ebenfalls dieser allein seligmachenden Kirchs zuwende. Diesen Zettel, bemerken Sie wohl, meine Herren, soll der evangelische Geistliche dem katholischen Bräutigam zustellen. Die Geschichte ist zu Ende. Meine Herren! Ich könnte die allerbittersten Bemerkun gen an diese kleine Erzählung knüpfen, ich will mich aber ihrer enthalten, um den Beweis der Mäßigung zu geben. Will die Staatsregierung nähere Kenntniß davon nehmen, so habe ich Nichts dagegen, halte mich aber nicht für verpflichtet, ihr Namen und Personen anzuzeigen. Nach der Landtagsordnung kann ich ihr nicht das Recht einräumen, solches von mir zu fordern. Will aber die Staatsregierung sich näher unterrichten, so darf sie sich nur an die Superintendur zu Marienberg wenden, wo sie das Nähere erfahren kann. Auch verschiedene andere Indiskretionen desselben katholischen Geistlichen gegen denselben evangelischen Geistlichen kann sie dort erfahren, wenn sie es wünschen sollte. Ich hätte noch ein Wort über das dritte Factum zu sagen, fürchte aber, die Kammer zu lange zu behelligen, da noch eine wichtige Berathungsangelegenheit vorliegt. Auch habe ich zu meiner Recht fertigung so viel gesprochen, daß den dritten Fall anzuführen, nicht nöthig scheint. Ich möchte es auch nur in dem Falle thuft, wenn die Kammer mir hierzu ausdrückliche Erlaubniß gibt, und ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Frage an die Kammer zu richten: vb ich den dritten Fall noch'vortragen soll. Präsident v. Haase: Will die Kammer sich auch noch den dritten Fall vortragen lassen? — Einstimm igIa. Abg. v. v. Mayer bittet ums Wort. Abg. Wieland: Es ist bei Jakowitz in Leipzig ein kleines Büchelchen erschienen mit der Überschrift: „geistliche Reden." Auf dem Titelblatt befindet sich noch die Stelle: „zum Besten der katholischen Missionen im Königreich Sachsen." Diese Stelle hat mir sehr bedenklich und anstößig erscheinen müssen; denn, meine Herren! was sind katholische Missionen? Sie wis sen gewiß Alle, daß es in Deutschland und Frankreich eine Pro paganda gibt, welche auch ihre Missionen hat, eine Propaganda, welche darauf ausgeht, den Protestantismus zu bekämpfen, und die evangelische Kirche, wo sie es vermag, zu beeinträchtigen, und in den protestantischen Ländern das Papstthum zur Geltung zu bringen und auszubreiten. Soll ich etwa annehmen, daß das Wort: „katholische Missionen" in dieser Bedeutung zu nehmen sei? Mission hat zwar noch einen anderen Sinn. Es bedeutet im allgemeinen kirchengeschichtlichen Sinn Anstalten zur Ausbreitung des Christenthums in fremden Ländern, bei heidnischen und nicht christlichen Völkern. Ich kann aber kaum glauben, daß dieser Sinn hier zu verstehen sei. Unmöglich kann ich glauben, daß man uns, das protestantische Volk Sachsens, mit solchen nicht christlichen Völkern s! pari stellen wolle. In jedem Fall ist die Sache von Wichtigkeit (und jedenfalls aber sehe ich jene Bezeichnung auch für eine kirchliche Anmaßung an); ich habe an die hohe Staatsregierung die Frage zu richten, ob ihr und was ihr von diesen katholischen Missionen bekannt sei, und welche Bedeutung das Wort haben solle. Ich nehme aber auch noch Anstoß an einigen Stellen, die sich in die ser Schrift vorfinden. Da wird von den römisch-katholischen Glaubensgenossen, die da und dort im Lande zerstreut sind, ge sagt, sie wären (nach ihrerkirchlichen Gemeinschaft) von mannich- fachen Drangsalen niedergebmgt, nicht selten unter dm größten Versuchungen ihrer Kirche treu geblieben und entbehrten den Trost der christlichen Gemeinschaft. Ich muß fragen, was das Ausland von der sächsischen Staatsregierung und dem sächsischen Wölke denken soll, wenn die Schrift dort gelesen wird. Die ka tholischen Glaubensgenossen sollten sich unter uns nicht in christ licher Gemeinschaft befinden? Sind wir Protestanten nicht auch Christen? Bor einiger Zeit wurde in meiner Stadt ein Katholik begraben, der M Jahr und länger dort gewohnt hatte und seinem Glauben unangefochten treu geblieben war. Er ging alle Jahre nach Böhmen, um dort seinen Gott in seiner Weise zu dienen, er besuchte aber auch unsere gottesdienstlichen Ver sammlungen. Er wurde begraben, und die halbe Stadt beglei tete seine Leiche. Mit allen Glocken wurde geläutet. Der Geistliche sprach den Segen, und hielt eine kräftige Lobrede auf den Mann, ich glaube nach dem Text: unter allerlei Volk, wer Gott fürchtet rc. Man sagt: die katholischen Glaubensgenossen seien nicht selten unter den größten Versuchungen ihrer Kirche treu geblieben! Ich frage, duldet unsere Staatsregierung bei unserer protestantischen Kirche das Proselytenmachen? wird man in unserm Lande wegen seines religiösen Glaubens angefochten Md beunruhigt? Man sagt: die Katholiken in unserm Lande seien nach ihrer kirchlichen Gemeinschaft von mannichfachen Drang salen niedergebeugt! Ich kann nicht begreifen, wie dieses zu verstehen sei. Duldet denn unsere Staatsregierung die Unter drückung des katholischen Glaubens? Müssen denn die Katho liken ihres Glaubens halber das Land meiden,, gleich dm Zlltzr- thalem? Nimmt man denn den Katholiken ihre Kirchen und Berhäuser, wie anderwärts den Protestanten ihre Kirchen zu Hunderten entrissen worden sind? Zwingt man stwa die Ka tholiken, unsere Bußtage mit zu feiern, wie anderwärts die Pro testanten gezwungen werden, der Monstranz göttliche Verehrung
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