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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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lausitz ist der gewöhnliche Ausdruck. Ich möchte Sachsen nicht der Oberlausitz gegenübergcstellt sehen! Dabei erlaube ich mir noch dieBemerkung, daß die Paritätzwischen derOberlausitz und den Erblanden zwar nicht überall durchzuführen thunlich, daß es aber wünschenswerth ist, sie in den Fällen herzustellen, in wel chen es thunlich ist. Viele Stimmen haben sich dafür erklärt, daß man den Pfarrern und Schullehrern die in Rede stehende Erleichterung angedeihen lassen möge, weil sie bei ihren wichtigen und oft schwierigen Berufsgeschäften verhältnißmäßig gering dotirt sind. Ich stimme daher dem Deputationsgutachten bei. Abg. Häntzschel: Wenn der geehrte Abgeordnete mit dieser Aeußerung etwa mich gemeint haben sollte, so muß ich mich dagegen verwahren, denn ich habe ausdrücklich die „Erb- lande" im Gegensatz zur Oberlausitz genannt. Abg. v. Zezschwitz: Ich habe nicht den geehrten Abge ordneten, der eben sprach, sondern den geehrten Abg. Oberländer gemeint, welchem dieser Ausdruck wahrscheinlich nur unwill kürlich entschlüpft ist. Abg. Oberländer: Ich hätte sagen sollen: Erblande. Abg. Schwabe: Kaum haben wir geglaubt, daß die Exemtionen ihr Ende erreicht haben, so sehen wir sie von Neuem auftauchen. Das Staatsministerium hat die Unstatt haftigkeit dieser Ausnahme anerkannt, da es einen Gesetzentwurf der Kammer zur Berathung vorgelegt, welcher sich des Beifalls der Kammer und des ganzen Volkes zu erfreuen gehabt hat. Nun sollen wir im Widerspruch mit uns selbst ihn schon wieder zurücknehmen! Daß das Staatsministerium sich der Macht selbst begeben hat, in jenem kleinern Eheste des Landes das Bessere einzuführen, ist nur zu bedauern; aber das darf uns in dem größer» Eheste des Landes doch nicht wieder rückwärts drängen, und als Rückschritt wird es wohl im ganzen Lande angesehen werden. Ich gebe zu, daß dann eine Ungleichheit zwischen den Geistlichen in den Erblanden und der Oberlausitz stattsindet; allein diese Ungleichheit kann den großem Ehest des Landes nicht veranlassen, auf das Bessere zu verzichten. Es ist zwar mehrfach gesprochen worden von der geringen Dotation der Geistlichen und Schullehrer. Ich will das nicht in Abrede stellen; ich glaube aber, es müssen andere Mittel angewendet, aber keineswegs eine Ausnahme darauf begründet werden. Ich bekenne, daß ich bei meiner Abstimmung nicht, für das Rück wärtsschreiten stimmen, sondern die tz. des Gesetzentwurfs und das Deputationsgutachtcn ablehnen werde. Abg. Zische: Die Ablehnung des Wunsches, mit der Oberlausitz in Parität zu kommen, lasse ich auf sich beruhen. Man hat bedenklich gefunden, die Geistlichen und Schuldiener von den Parochiallasten zu eximiren, aber früher nicht für be denklich gehalten, sie von gewissen Ehrenrechten durch die Land gemeindeordnung zu eximiren. Hat man damals kein Bedenken gefunden, so kann man es auch jetzt nicht bedenklich finden, sie von der neuaufgelegten Last wieder zu entbinden. Abg. Schwabe: Dis Exemtion, welche der Sprecher angeführt hat, ist nicht eine Benachtheiligung der Geistlichen,- sondern eine Begünstigung derselben, wegen befürchteter Collisr'o- nen mit ihrer amtlichen Würde. Abg. Zische: Es kommt darauf an, wie man die Sache auffaßt! Staatsminister v. Wietersheim: Die Gründe, welche der Herr Secretair als Zweifelsgründe gegen die Staatsregie rung und das Deputationsgutachten, und andere Sprecher als Entscheidungsgründe aufgestellt haben, sind nicht unwichtig und der Staatsregierung nicht entgangen; allein man hat allerdings auf eine Gleichstellung mit der Oberlausttz ein entscheidendes Ge wicht legen müssen. Es ist zwar bemerklich gemacht worden, daß diese Parität in mehren Beziehungen nicht herzustcllen sei und eine Ungleichheit auch ferner stattsinden werde. Dagegen erlaube ich mir zu bemerken, daß da, wo eine solche Ungleichheit stattsindet, sie sich in den meisten Fällen auf Verhältnisse des Privatrechts bezieht, wie z. B. das Concessionsrecht der Ritter güter, mithin da besondere Rücksichten eintretcn. Sie findet auch hier und da statt in Beziehung auf öffentliche Verhältnisse des Rechts, insbesondere gewisse Institute,. und es ist der Zu kunft zu überlassen, inwiefern hier eine Gleichstellung zu erzielen ist. Ich habe aber hier auf einen wichtigen Unterschied auf merksam zu machen. Es handelt sich nicht um eine ursprüngliche Imparität zwischen den Erblanden und der Oberlausitz, sondern um eine vollkommene Parität, weil Kirchen- und Schuldiener vor dem Gesetz von 1838 in beiden Landestheilen frei gewesen sind. Als das Ministerium die Zuziehung der Geistlichen be antragte, wogegen sich indeß auch, sowohl vorher, als nachher, manche Zweifel geltend gemacht haben, mußte es voraussetzen, daß dieselbe auch in der Oberlausitz Anwendung finden würde. Es würde nicht zu verantworten gewesen sein, wenn es selbst da durch erst eine neue Imparität herbeigeführt hätte. Es blieb also der Regierung nichts übrig, als die Befreiung der Kirchen- und Schuldiener nunmehr auch für die Erblande zu beantragen. Dazu kommt, daß auch das Gesetz von 1838 keineswegs zweifel los ist, hinsichtlich der persönlichen Beiträge zwar nicht, allein hinsichtlich der Grundstücke, welche zu den Pfarr- und Schul lehnen gehören, dürfte es richtiger sein, daß sie nach dem Gesetz nicht beitragspflichtig sind. Praktisch wird es auch so gehalten. Man hat den Geistlichen in der Regel Beiträge diesfalls nicht zugemuthet. Es würde auch eine große Härte sein, wenn man z. B. zu einem Neubau einem Geistlichen Beiträge vom Pfarr lehne ansinnen wollte. Wird er bald darauf versetzt, so liegt gewiß eine große Härte darin. Man muß auch den Gemein den die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß keine Schwierig keiten deshalb vorgekommen sind. Die Gemeinden haben sich darein gefügt, daß die Geistlichen frei gelassen worden sind. Was nun das Verhältnis der Geistlichen zu ihren Gemeinden betrifft, so bin ich überzeugt, daß die Achtung und Liebe der Gemeinden gegen die Geistlichen und Schullehrer sich nicht vermindern wird, wenn diese auch mit den geringen persönlichen Beiträgen ver schont werden.
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