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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Haupt zulässig sei, und habe ich recht verstanden, so äußerte^ der Herr Staatsmim'ster v. Lindenau geradezu, daß es mit einer Adresse jedenfalls nicht anders gehalten werden könne, als mit . andern Petitionen, und sie nur in Gemeinschaft mit der ersten Kammer abgelaffen werden dürfe. Allein, meine Herrn, das ist gegen den Zweck einer Adresse und gegen ihren Character.. Wenn es dazu kommen sollte, so heißt das, die Adresse ganz ab- sprechen. Ich gebe zu, daß die Kammer selbst diesen Streit. provocirt hat; aber er ist einmyl erhoben, und die Kammer ent scheidet durch ihre jetzige Abstimmung zugleich mit darüber, ob sie sich bei der absprechenden Erklärung der Regierung beruhigt oder nicht, — sie entscheidet darüber, ob sie das Recht hat, ohne Zustimmung der ersten Kammer eine Adresse an den König zu richten. Diejenigen Abgeordneten, welche sich damit trösteten, daß es ja Zeit hätte, mögen nun bedenken, daß, wenn die Kammer jetzt die Adresse nicht will, sie künftig dieselbe nicht wollen d ürfen wird. Es ist das eine Frage, die so tief eingreift, und das Petitionsrecht der Stände so sehr schmälert, daß die Kam mer sich unmöglich durch diest Debatte das Recht der Adresse abschneiden und verloren gehen lassen kann. So viel ist gewiß, daß die bevorstehende Abstimmung ein Präjudiz für künftige Fälle wird. Hoffen Sie nicht, daß es von der Regierung nicht benutzt werden wird. Die Regierung mag ihren Vortheil wahrnehmen, das ist ihr an sich nicht zu verdenken, sie ist darin in ihrem Rechte; aber die Kammer möge auch ihr Recht wahr nehmen, und eine Adresse beschließen. Denn außerdem kann und wird die Regierung künftig sagen: die zweite Kammer hat, nachdem die Regierung erklärt hatte, daß sie keine Adresse der zweiten Kammer gestatten könne, sich dabei beruhigt und durch ihren Beschluß ausgesprochen, daß sie von einer Adresse absahe. Abg. v. Zezschwitz: Wenn ich vorhin aussprach, daß ich eine Adresse nicht nützlich und nicht rathsam finde, so führte ich als Grund an, daß die geehrte Kammer durch eine Adresse ihren künftigen Berathungen und Beschlüssen möglicher weise vorgreisen könnte. Bei der Wendung, welche die De batte genommen hat, finde ich mich veranlaßt, beizufügen, daß es mir nicht beikomme, der Kammer, welcher ich jetzt anzuge hören die Ehre habe, das Recht der Adresse absprechen zu wol len, sondern daß ich nur für rathsam halte, eine Adresse nicht zu votiren. Abg. Meisel: Ich hatte mich entschlossen, gegen den An trag des Abg. Todt zu stimmen, ohne daß ich glaubte, meine Gründe dafür angeben zu müssen. Allerdings sind sehr viele Gründe geltend gemacht worden, die mich hätten bestimmen können, mich für die Adresse zu erklären. Aber nach dem, was zuletzt von dem Abg. v. Gablenz gesprochen worden ist, muß ich bemer ken, daß ich nicht umhin kann, für den Antrag und fü,r die Adresse zu stimmen, indem das Recht der Kammer von der Staats regierung streitig gemacht wird. Ich muß mich also nunmehr für die Entwerfung einer Adresse der Consequenz willen erklären. Abg. Leuner: Ich habe vorhin aus gleichem Grunde ge gen den Antrag des Abg. Todt mich erklärt; allein bei der Wendung, welche die Sache nimmt, glaube ich bei der Berech- tigung, welche die Kammer zur Adresse hat, mich dafür aus sprechen zu müssen. Vicepräsident Eisenstuck: Unverkennbar ist die Sache auf einen ganz andern Punkt gestellt worden, als sie begonnen hat, und ich glaube doch, daß dieses Verfahren bedenklich sei, und wünsche nicht, daß man es zur Geltung erhebe- Letzt han delt es sich nicht um das Recht, sondern ein Antrag ist gestellt worden, daß die Kammer eine Adresse votire. Nun wohl, alle diejenigen, welche gegen die Adresse gesprochen haben,,sind von der Ueberzeugung ausgegangen, daß man die Frage auffassen müsse, wie sie gestellt worden war, und man hat angenommen, daß sie nicht zweckmäßig, nicht von Nutzen sei. Es hat also die Kammer nicht über das Recht sich jetzt zu entscheiden. Auf ein mal wird die Sache herumgewendet und die Berechtigung in Zweifel gezogen. Ich lasse dahingestellt, wer diese Frage ange zogen hat, mir gilt es gleich, wer die Veranlassung dazu gab, sei es Gegner oder Freund; aber gefährlich ist sie, und ich glaube, daß dadurch die Abstimmung verändert wird. Es läßt sich jetzt über nichts abstimmen, als über den Todt'schen Antrag. Ich sehe auch nicht ab, was die Kammer dabei gewinnt, Kam merrechte zur Abstimmung zu bringen. Die Kammer muß sie bewahren, sie kann weder durch eine Majorität in sich, noch durch irgend ein Ministerium ihr Recht sich schwächen lassen, das erhaben über den Anträgen steht. Abg. v. Zezschwi tz: Ich habe Mich dem, was der Herr Vicepräsident in dieser Angelegenheit äußerte, vollkommen anzu schließen. Abg.v.v.Mayer: Der Herr Vicepräsident faßt die Sache von einer Seite auf, wobei allerdings nur zu wünschen wäre, daß sich die Sache in diesem Sinne fortführen ließe; aber das ist nicht möglich. Es ist wohl ein Unterschied, ob wir blos die dermalige Votirung einer Adresse ablehnen, oder direct über das Princip abstimmen; allein ich fürchte, daß, wie die Sache jetzt liegt, die Abstimmung auf Beides geht, wenigstens künftig auf Beides bezogen werden kann. — Der Herr Vicepräsident ist ein zu scharfsinniger Jurist, als daß ihm entgehen sollte, wie präjudicirlich die Abstimmung ist. Ich wenigstens möchte nun auf keinen Fall gegen den Antrag einer Adresse stimmen. Präsident v. Haase: Es werden sich zwei Fragen nöthig machen. Die eine, welche blos auf den Antrag des Abg. Todt zu richten, nämlich die: ob die Kammer eine Adresse auf die Thronrede abgeben wolle? Eine zweite Frage würde ich dann folgen lassen, wenn die Kammer die erste verneinen sollte. Ich bin nämlich der Ansicht, daß, wenn die Kammer den Todt'schen Antrag nicht annimmt, in Bezug auf das Recht der Kammer eine Adresse abzugeben, eine feste und bestimmte Erklärung in das Protokoll niedergelegt werde, des Inhalts: daß die Kam mer, obschon sie die Adresse nicht votirt habe, sich doch das Recht Vorbehalte, eine Adresse zu seiner Zeit an jedem andern Landtag zu übergeben. Ich frage die Kammer, ob sie mit dieser Fragstellung einverstanden sei. Wenn Niemand etwas dagegen zu bemerken hat, so schreite ich zur Abstimmung, und bemerke nur für die neu eingetretenen Kammermitglicder, daß, da die
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