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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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nicht zugesteht. Daher scheint es mir, daß nicht anders zu verfah ren, als wie angedeutet worden ist. Es ist eben so zweckmäßig als wünschenswerth, daß zunächst über das Princip ein Einver- ständniß mit der Regierung herbeigeführt werde. Aus diesem Grunde geht mein Vorschlag dahin, eine Deputation zu erwäh len, welche zunächst über die Principfrage zu berathen habe. Abg. v. Watzdorf: Ich würde den Antrag stellen, eine Deputation zu erwählen, um den von der Kammer angenomme nen Antrag zu begutachten, ohne ihr einen bestimmten Weg der Berathung vorzuzeichnen; denn man würde außerdem die De putation zu sehr beschränken. Staatsminister v. Zeschau: In dem Anträge des Abge ordneten v. Watzdorf liegt — ich will die Absicht nicht voraus setzen, aber der Erfolg ist es — den Gegenstand auf die Spitze zu stellen, und gegen das Princip, was die Regierung behauptet, eine Deputation zu wählen und die Adresse zu berathen. Wozu kann dies führen? Die Regierung hat die Ansicht, daß die Adresse nicht angenommen werden könne, und sie befindet sich dann in der Lage, die Adresse ablehnen zu müssen. Sollte es nicht besser'sein, sich über das Princip Zuerst zu verständigen, zu prüfen, in wie weit die dermaligen Bestimmungen der Annahme einer Adresse entgegenstehen, und dann festzustellen, wie es künftig gehalten werden soll. Ich glaube, man muß Extreme vermeiden, sie scha den nur dem Geschäftsgänge und der Berathung materieller An gelegenheiten. Es ist in der Khat für das Land sehr gleichgültig, ob der Gegenstand so oder so behandelt wird, wenn nur der Zweck erreicht wird. Abg. v. Watzdorf: Es ist keineswegs meine Absicht, diese Frage auf die Spitze zu stellen. Das ist hier gar nicht der Fall. Es liegt ein Beschluß der Kammer vor, wornach sie sagt, daß sie das Recht habe, eine Adresse zu votiren. Es ist also gewissermaßen das Princip durch einen Kammerbeschluß festgcstellt worden, daher ist nichts Andres zu thun, als eine Deputation zur Entwerfung der Adresse zu erwählen. Staatsminister v. Lindenau: Ich muß den Herrn Prä sidenten bitten, die Frage gefälligst zu wiederholen, über die ab gestimmt worden ist. Präsident v. Haase: Die Frage ist diese gewesen: Will die Kammer eine Adresse auf die Thronrede abgeben ? Staatsminister v. Lindenau: Und die zweite Frage? Präsident I). Haase: Diese ist nicht gestellt worden. Staatsminister v. Lindenau: Gewiß würde es eine große Zeitersparnis sein, wenn die Fragen getheilt und zuerst die beant wortetwürde : Hat die Kammer das Recht, eineAdresse einseitig ab zugeben ? Würde diese Frage bejaht, so wäre die Bearbeitung der Adresse deren Folge. ,Bei verneinender Antwort würde sich da gegen in gewöhnlicher Weise mit der ersten Kammer zu ver nehmen sein. Präsident v. Haase: Mit dieser Frage hat sich die Depu tation gewiß zunächst zu beschäftigen. Daher dürste wohl an die Kammer die Frage zu stellen sein, ob sie gemeint sei, nach dem Vorschläge des Herrn Staatsministers eine Deputation zu er wählen, welche zuerst über das in Frage gezogene Princip ein Gutachten an die Kammer erstatte. Abg. v. Watzdorf: Ich muß nur wiederholen, daß die Kammer sich bereits entschieden hat. Präsident v. Haase: Einen Vorbericht würde die Depu- ' tation wohl nicht eingehen können? Abg. v. Thielau: Die Deputation kann sich mit nichts Anderm beschäftigen, als mit Erörterung der Frage: ob eine Prin cipfrage hier vorliege oder nicht, ob in der Verfassungsurkunde oder der Landtagsordnung ein Hinderniß enthalten sei, daß die zweite Kammer allein eine Adresse abgebe. Darüber hat die Ma jorität der Kammer entschieden, daß eineAdresse entworfen wer den solle, und die Deputation hat darüber nichts zu berichten. Das Ministerium erklärt aber, daß eine Adresse gegen die Landtags ordnung sei, und darum handelt es sich also blos,über etwas Weiteres kann die Deputation nicht berichten. Präsident 0. Haas e: Die Frage, die ich zu stellen beab sichtige, geht eben dahin, ob der Deputation mit aufzugeben, auch über die Principfrage sich zu verbreiten. Abg. v. v. Mayer: Es scheint mir daraus immer ein Wi derspruch mit dem Beschlüsse der zweiten Kammer zu entstehen. Sie kann nicht zu gleicher Zeit beschließen, eine Adresse abzuge ben, und eine Deputation erwählen, um zu untersuchen, ob sie das Recht dazu habe. Wenn ein Einklang in die Sache ge bracht werden soll, so muß jedenfalls eine Deputation zur Ent werfung der Adresse gewählt werden, und nur eventuell für den Fall, daß inzwischen an die Kammer ein Decret in der Sache gelangt, kann dasselbe zur Vorberathung und Erörterung der Principfrage an sie abgegeben werden. Gelangt aber nichts an die Kammer, so würde die Sache ihren Weg fortgehen. Präsident v. Haase: Der von der Regierung erhobene Zweifel betrifft das Recht der Kammer, eine Adresse zu votiren. Die Deputation, welche gewählt werden wird, wird diesen Zweifel beleuchten. Abg. Todt: Auch ich bin der Meinung, daß die Deputa tion mit Beantwortung der Frage, ob die Kammer das Recht habe, eine Adresse zu votiren, nicht mehr beauftragt werden könne. Wohl aber gebe ich zu, daß eine der gewöhnlichen Depu tationen mit dem Auftrage versehen werden könne, die Frage zu berathen, wie und auf welche Weise der Principstrcit zu vermei den sei. Aufgetaucht ist er einmal, beseitigt muß er werden, und dagegen, daß er, wenn möglich, auf friedliche Weise ausgeglichen werde, könnte ich nicht sein. Aber dafür, der Deputation den Auftrag zu geben, sie solle ein Gutachten abgcben, ob die zweite Kammer das Recht habe, eine Adresse zu erlassen, kann ich nicht sein. Die Kammer hat meinen Antrag angenommen, hat also factisch entschieden, daß sie das Recht hat, und ich glaube auch, daß sie es hat; denn es ist bei frühem Landtagen von der Regie rung noch nie in Zweifel gezogen, mithin stillschweigend anerkannt worden.
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