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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Kammer, dieBerathung des Berichts, die provisorische Landtags ordnung betreffend. Präsident v. Haase: Geht nunmehr an die erste Depu tation, welche diesen Gegenstand zu begutachten hat. 6. (Nr. 142.) Den 12. Januar. Desgleichen die Geneh migung der ständischen Schrift, das provisorische Steuergesetz betreffend. Präsident v. Haase: Diese Schrift ist bereits von Ihrer Seite genehmigt worden und wird nun an die hohe Staatsregie rung abgelassen werden. 7. (Nr. 143.) Den 12. Januar. Der Abgeordnete Herr Kzschuckc überreicht eine Petition mehrer Cavillereibesitzer, Johann Andreas Körzinger und Consorten, die Ablösung der auf ihren Besitzungen hastenden Cavillereigerechtsame betreffend. Abg. Tzschucke: Diese Petition ist mir zur Abgabe an die Ständeversammlung übersendet worden; sie ist zwar an die .Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, ich habe sie aber dennoch an die zweite Kammer abgegeben, da eben ein ähnlicher Gegenstand der dritten Deputation zur Berathung vorliegt. Bis jetzt sind alle Petitionen von Verpflichteten eingegangen, diese aber ist von den Berechtigten. Auch diese verlangen eine Ab lösung der Cavillereigerechtsame und hoffen, „daß nach der Ablö sung ihrer Gerechtsame aus gesundheitspolizeilichen und Fabrik- und gewerblichen Rücksichten die Abdeckung der gefallenen Lhiere nicht den Viehcigenthümern selbst, sondern vor wie nach dm Feld meistern, jedoch gegen eine den Vieheigenthümcrn zu verabrei chende und für jede Viehgattung besonders festzusetzende billig mäßige Entschädigung überlassen bleiben werde." Ich bitte die Deputation, auch dieser Petition ihre Berücksichtigung zu schenken. Präsident v. Haase: Der Abgeordnete hat erwähnt, daß diese Petition an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerich tet sei, daß er sie aber dennoch an die zweite Kammer abgegeben hat. Ich setze daher voraus, daß er dazu Auftrag erhalten, denn sonst müßte sie an die hohe erste Kammer abgegeben werden, und sie würde dann erst zu uns zurückkommen. Ich ersuche daher den Abgeordneten, sich darüber zu erklären, ob derselbe Auftrag erhal ten habe, sie an die zweite Kammer abzugeben? - Abg. Lzschucke: Ja. ' Präsident v. Haase: Die Petition würde an die dritte Deputation abzugeben sein. Ist die Kammer damit einverstan den? —- Einstimmig Ja. 8. (Nr. 144.) Den 13. Januar. Petition des Gemeinde raths zu Langenbuch, Johann Heinrich Schweißer und Consor ten, um Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Cri- minalverfahren und Einführung einer freien Presse. Abg. Braun: Nur ein Wort wollte ich mir hierbei erlau ben. Diese Petition ist mir zugesendet worden; sie rührt von der Landgemeinde zu Langenbuch her, wie der Herr Secretair eben vorgelesen hat. Zur Bevorwortung erwähne ich Nichts weiter, sondern beziehe mich in der Hauptsache auf düs, was ich bei Anlaß der Ueberreichung ähnlicher Petitionen schon gesagt habe. Nur das Einzige bemerke ich, daß die Petition inKemscl- ben Geiste abgefaßt ist, in dem sich nunmehr schon an 3000 bei der Kammer erschienene Petenten ausgesprochen, y«d daß sie die nämlichen Wünsche enthält. Präsident v. Haase: Es würde diese Petition an die be treffende außerordentliche Deputation, und sodann an die erste abzugeben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Haase: Somit wäre nun der Vortrag aus der Registrande geschloffen. Präsident v. Haase: Der Herr Secretair wird zuvörderst einen kurzen Vortrag über die Hüb n er sch e Angelegenheit halten, darauf aber der Herr Abgeordnete v. Thielau, als Vor stand der zweiten Deputation, eine Anzeige machen. Seer. l). Schröder: Es ist der verehrten Kammer be kannt, daß zu Anfang dieses Jahres der Abgeordnete der Stadt Chemnitz, Herr Hübner, ein Schreiben eingereicht hat, worin er anzeigt, daß seine Function als Stadtverordneter mit Ende vorigen Jahres erloschen sei und er dafür halten müsse, dqß auch seine ständische Wirksamkeit aus demselben Grunde zu Ende gehe. Ich habe der Kammer das Schreiben Herrn Hübner's selbst noch vorzulesen; es lautet so: An das Direktorium der zweiten Kammer der Ständeversammlung. — Das geehrte Präsidium der zwei ten Kammer wird aus der Beilage der städtischen Behörde zu Chemnitz entnehmen, daß ich die Eigenschaft eines Stadtverord neten daselbst, in welcher ich nach tz. 60 des Gesetzes vom 24. September 1831 zum Abgeordneten der Ständeversammlung erwählt worden bin, mit,Ende dieses Jahres und mit derselben auch die Wählbarkeit von diesem Zeitpunkt an verliere, und in Folge dieses Mangels aus der Standeversammlung auszuschei den ebensowohl berechtigt als verpflichtet bin, umso mehr, als ich den für eine Mittelstadt gesetzlichen Census mit meinen zu entrichtenden Grundabgaben nicht erreiche. — Die Möglichkeit, durch eine neue Wahl in die Reihe der'städtischen Beamten wie der ausgenommen zu werden, wodurch ich die verlorne Wählbar keit wieder erlangen könnte, ist ebenso wenig denkbar, als eine solche Wahl in Folge der bereits abgegebenen Erklärung von mir angenommen werden könnte, da ich durch den Besitz eines Grund stücks im meißner Kreise, welches dermalen als mein wesentlicher Wohnsitz zu betrachten ist, mit den städtischen Verhältnissen und ihren Interessen unbekannt worden, somit aber zu deren Vertre ter in keiner Beziehung geeignet bin. Das Gesuch meiner Ent lassung aus der hohen Ständeversammlung erscheint daher aus letzterem Gesichtspunkte ebenfalls vollkommen gerechtfertigt und findet in der Verfassungsurkunde tz. 71 «üb a. seine Begründung. — Ich scheide daher aus der hohen Kammer mit dem Gefühl der tiefsten Verehrung und dem innigsten Dank für das während der Dauer meiner Function mir bewiesene Wohl wollen, und habe die Ehre, mit unbegrenzter Hochachtung zu beharren Dresden, am 20. December 1842. Christian Gotthelf Hübner. Das Direktorium war der Ansicht, daß man einen Abge ordneten nicht ohne Weiteres und nur auf Grund einer solchen Erklärung von feiner Eigenschaft als Ständemitglied entbinden
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