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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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das nicht zugeben kann, es würde einmal durch die Adresse eine Meinungsverschiedenheit hervorgerufen, in feindliche Heerhaufen werden wir uns deswegen gewiß nicht spalten. Auch ist das meine Absicht selbst nicht, wie mein Verfahren auf den frühem Landtagen hinlänglich zu erkennen gegeben hat; ich halte mich für eben so friedliebend, als Sie selbst sind. Ich muß ferner leugnen, daß durch die Adresse die Meinung der Einzelnen gleich i m V ör au s gefangen genommen wird, oder, wie ein Andrer früher gesagt hat, sich habe dadurch gleichsam auf einen Stempelbogen verschreiben und alle Rückkehr versperren müssen. *) Die Adresse beleuchtet die Thronrede, den Gang der Verwaltung nur im Allgemeinen, spricht Wünsche und Hoffnungen aus nur im All gemeinen; das Besondere, die spätere Modisication bleibt Jedem Vorbehalten. Also trotz der Grüade, auf welchen die schöne Eigenthümlichkeit, eine Adresse nicht zu votiren, beruhen soll, kann und muß ich meine frühere Ansicht aufrecht erhalten. Ich finde in dieser Unterlassung den Verlust einer werthvollen constitutionellen Form, keine schöne Eigenthümlichkeit, und wünsche, daß auch Sie, meine Herren- sie nicht mehr darin fin den. Finden und suchen Sie dieselbe in andern Dingen. Es soll uns ein Gesetz über die Angelegenheiten der Presse vorgelegt werden. Bringen Sie denjenigen liberalen Geist in dieses Ge setz, den noch kein anderes deutschesPreßgesetzkennt. Es liegt ein Gesetz über das Verfahren in Strafsachen vor. Be weisen Sie hier, meine Herren, Ihre Eigenthümlichkeit. Stim men Sie Mann für Mann für den Fortschritt, für Öf fentlichkeit und Mündlichkeit. Dies wird eine schöne Eigenthümlichkeit sein. In der Unterlassung konstitutioneller Formen, im Unterlassen der Adresse finde ich sie nicht. Die Adresse ist eine werthvolle konstitutionelle Form, die man nicht aufgeben darf; sie ist die einzige würdige und feierliche Art, die Thronrede zu beantworten; durch sie bringen wir Wünsche und Hoffnungen im Allgemeinen, in Kürze und schnell an die Stufen des Thrones. Ich wiederhole also den Antrag von Neuem, eine Adresse zu votiren. Es ist derselbe zwar früher gegen eine Minorität vonsechs, dann aber schon von siebenzehn Stim men abgeworfen worden. Ich hoffe aber, er soll diesmal die Majoritätfürsich haben. Für jetzt ersuche ich den Herrn Prä sidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident 0. Haase: Ich frage die Kammer, ob sie ge neigt ist, den Antrag des Abg. Todt auf Votirung einer Adresse zu unterstützen? — Dies geschieht zahlreich. Abg. Erchenbrecher: Der Abgeordnete, welcher so eben gesprochen, hat durchweg nach meiner Ueberzeugung geredet. Es dürfte in der That gut sein, wenn eine Dankadresse auf die Thronrede erlassen würde, weil dadurch die Kammer ihre Selbst ständigkeit kund gibt, und die Adresse selbst ein ihr zustehendes Recht, ein Moment der constitutionellen Praxis und ein Aus druck der öffentlichen Meinung ist. Der Präsident der ersten *) Vcrgl. Landtagsmitthcilungen v. 1.1839, U. Kam mer, Nr. 2, Seite 13, Spalte 2 in der Rede des damal. Abg. Rcichc- (Äsenftuck. — Kammer hat zwar gestern auf die Thronrede gut und angemes sen geantwortet; aber es war doch keine Berathung kn der z w ei - t en Kammer darüber vorh er erfolgt, und der Abgeordnete, wel cher vor mir gesprochen hat, deutete auch schon an, daß erwähn ter Präsident dazu überhaupt keinen Auftrag von der zweiten Kammer gehabt habe. Dies dürfte ein Uebelstand sein und den Begriffen parlamentarischer Würde und Wirksamkeit gerade zu Widerstreiten. Diese wenigen Worte mögen genügen, um, wenn ich für die Dankadresse stimme, durch die dargelegten Gründe mich gerechtfertigt zu sehen. — Abg.Klinger: Es ist mir erfreulich gewesen, den An trag des Abg. Todt aus Votirung einer Adresse zu verneh men. Auch ich trete demselben aus voller Seele bei, nicht deswegen, weil man auch in andern deutschen konstitutionellen Staaten formell davon Gebrauch macht, sondern weil ich die Ueberzeugung hege, daß schon jetzt, vielleicht aber mehr noch in Zukunft sich der Nutzen einer solchen Adresse Herausstellen wird. Ich erlaube mir, ganz besonders darauf aufmerksam zu machen, daß wir das Zweikammersystem haben, nach welchem.An träge, Wünsche, Bitten und Beschwerden die Zustimmung bei - der Kammern haben müssen, wenn sie an die Stufen des Thro nes gelangen sollen. Wenn nun die Adresse die einzige Gelegenheit darbietet, im Laufe des ganzen Landtags ohne Einfluß der ersten Kammer unsere Wünsche und Beschwer den an den Thron zu bringen, so rathe ich an, diese Gelegenheit zu ergreifen, da sie die einzige ist. — Man hat früher einge wendet, daß die Berathung der Adresse einen großen Zeitaufwand und dadurch dem Lande große Kosten verursachen dürfte. Wenn aber, wie dies durch die Adresse geschieht, das Gute gefördert wird, darf der Kostenpunkt uüd der Zeitaufwand eineBerücksich- tigung nicht finden. Auch hat man früher eingewendet, es werde durch eine Adresse die Kammer sich präjudiciren. Ich theile diese Ansicht nicht. Es kann nämlich nur zwei Falle geben. Entweder wird bei der Berathung der Adresse eine Po sition abgeworfen, oder sie wird angenommen. Wird die Po sition abgeworfen, so kannn dies nur in dem Sinne geschehen, daß für den gegenwärtigen Zeitpunkt diese Position nicht in die Adresse ausgenommen werden soll. Die Kammer präjudicirt sich dadurch nicht; sie spricht sich nur dahin aus, daß dieser Gegenstand nicht für die Adresse geeignet sei, und später besonders und sorgfältiger berathen werden könne. Wird aber die Position angenommen, so sollte ich meinen, daß die Kam mer sich auch nicht präjudicire, indem es ihr nicht blvs frei stehen muß, dafern sie künftig eine andere und bessere Ansicht von einer Sache gewonnen hat, jederzeit zu dem Bessern Zurückzu kehren, sondern es sogar ihre Pflicht sein würde, dem Bessern sich zuzuwenden. Dies sind die Gründe, warum ich der Adresse meinen Bei fall gebe. Abg. Oberländer: Ich habe den Antrag des Abg. Todt unterstützt, und erlaube mir, meine Gründe dazu kürzlich anzu geben. Zunächst erblicke ich in der Adresse eine feine löbliche Sitte. Die herzliche Ansprache des geliebten Landesvatcrs an die Ver-
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