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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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eins andere jene Modalität ein schlagen können, gerade wie eS ihr am passendsten und bequemsten erscheint. Der Antragder Deputation läßt hierfür freies Feld. — Daß übrigens dis Sache wichtig für die Landgemeinden ist, haben die vielfachen Petitio nen dargethan, die von nahe an hundert Landgemeinden einge troffen. Der Verlust, den die Leute haben, ist in doppelter Hin sicht wichtig. Es ist einmal ein Geldverlust, indem diese Wah len Geld kosten; es ist aber auch andererseits ein Zeitverlust. Eine solche Wahl nimmt gewöhnlich einen Lag in Anspruch, die Gemeinden kommen früher zusammen und sind überhaupt zu früh bestellt, sie müssen wohl gar eine oder ein paar Stunden auf vie Obrigkeit warten, der Wahlact selbst nimmt auch wieder Zeit weg und der Tag ist vergangen, ehe man sich dessen versieht. Zn der jetzigen Zeit aber, wo der Landmann ein freier Mann ist, wo seiner Hände Arbeit ihm allein gehört, da ist ein solcher Tag ihm von hohem Werthe, und doppeltwerthvoll, wenn er in die Ernte - und Saatzeit fallt; es ist dieser Z.itverlust nach meiner Ansicht bedeutend höher, als der Geldverlust zu veranschlagen — das wird jeder Landwirth eingestehen müssen. Abg. Speck: Der Abg. Scholze hat in seiner Petition die gute Absicht, daß eine Erleichterung der Losten für die Land gemeinden bei den Wahlen ihrer Gemeinderathsmitglieder ge wahrt werden möge. Sollen aber diese Wahlen in der Maße, wie die geehrte Deputation in ihrem Berichte vorschlägt , ausge- führr werden, so finde ich durchaus keine Begünstigung für die Landgemeinden. Ich gebe zu, daß diese Wahlen jedesmal un ter Leitung der Gerichtsobrigkeit erfolgen müssen, kann Mich aber mit der Geschäftsführung, wie sie' die Deputation vorgeschlagen hat, nicht einverstanden erklären, wenn sie zugibt, daß der Gemeindevorfland die wahlfähigen Mitglieder vorlade', ihre Stimmzettel in einem geeigneten Behaltniß sammle, versiegele und nebst einem darüber gefertigten Protokoll, ol,ne die Stimm zettel zählen zu dürfen, an die Gerichtsobrigkeit einzureichen ver bunden, welche dann erst das Recht hat, dieses versiegelte Be haltniß zu entsiegeln und das Resultat dem Gemeindevürstande zu eröffnen. Wird nun Vie Wahl von der Obrigkeit für unrich tig befunden, so bleibt dem Gemeinderathe Nichts übrig, als seine Sachen z isammenzupacken, nach Haufe zu gehen und die Wahl von Neuem wieder anzufangett, welches öfters zwei-, dreimal der Fall sein kann, und wodurch namentlich den ent fernten Gemeinden weit mehr Versäummß und Kosten als frü her verursacht wird. Das, meine Herren, halte ich für keine B egünstigung, sondern für eine Belastung. Jchhabe die Ehre, selbst Gemeindevorstand zu sein, und erlaube mir, behaupten zu können, daß sich bei der jetzt vorgeschrittenen Aufklärung Und dem Zeitgeiste sich in vielen Gemeinden MaNner befinden) welche ihrer Pflicht getreu diese Stimmzettel mit ruhiger Besonnenheit zu zählen wissen und bad Ergebttiß Und wenig bedeutende Pro tokoll an die Gerichte zu fertigen verstehen; und ist daher zu wün schen, daß nicht dasganze Gemeindevorstandspersonal ineineClaffe geworfen werde, sondern der Obrigkeit überlassen, ob der Ge meindevorstand fäbig sei, diese Verhandlung uneingeschränkt zu vollziehen. Ich werde mir erlauben, in dem Anträge der ge ¬ il. 32. ehrten Deputation eine kleine Abänderung zu erbitten, nämlich bei dem Schlüsse, wö es heißt: „und zwar nach Befinden irt den vorangegebenen Modalitäten erfolgen könne", und werde, wenn diese Abänderung erfolgt, den Antrag der verehrten De-i putation gern und willig Unterstützen. Abg. Scholz e: Es wurde bemerkt, es könne der Wahl act zwei- und dreimal vo'rgenoMmen werden müssen , wenn nicht absolute Stimmenmehrheit erlangt wird, wobei ich aber zu be merken habe, daß dieses durchaus nicht vorfallen kann, nament lich daß die Vorstände immer wieder an die Gerichtsstelle zu ge hen hätten', denn es ist keine absolute Stimmenmehrheit bei den ÄusschUßmannern nöthig, nnd diese sollen ja nur in den Ge meinden gewählt werden. Wie viel nun Mitglieder gekommen sind, darüber wird ein Protokoll aufgenommen. In den Städ ten wird ebenso gehandelt, und da dort solche Uebelstände nicht Vorfällen, warum sollte es denn auf dem Lande nicht ebenso i können behandelt werden? Abg. Kokul: Daß die Erganzungswahlen derGemein- deräthr künftighin ohne unmittelbare Leitung der Obrigkeiten geschehen, erscheint auch noch aus dem Grunde wünschenswerlh, — ich muß hier allerdings in Bezug auf kleine und arme Ge meinden das zum Theil bestätigen, was in der einen Petition angegeben worden ist — nämlich, weil matt den Nutzen und die Wohlthac dir LandgemeindeorVnung immer noch nicht überall erkennen karr«, oder erkennen wll, und weil man eben an den Kosten, welche den Gemeinden durch das zeirherige Wahlver fahren erwachsen, Veranlassung findet, die Gemeindeordnung anzufeinden und zu verdächtigen; denn nicht selten habe ich die Aeußerung vernehmen müssen: „Ja, die Gemeindeordnung hat uns nichts, als nur fortlaufende Kosten gebracht!" — Gern gebe ich es dem Abgeordneten Scholze zu, daß in größer» Ge meinden und in solchen, wo Communvermögen sich befindet, die Landgemeindeordnung die wohlthatigst.n Wirkungen hervor gebracht, daß sie sich dort als höchst nütz'ich bewährt habe, und daß man dies auch'anerkenne, denn der Nutzen springt dort na türlich Mehr in die Augen. Anders verhält sich das dagegen in kleinern Gemeinden; in Gemeinden, wo kein CoMmünvermö- gen ist, wo jedes Bedürfniß durch Gemeindcattlagen aufgebracht werden muß :! dort ist ciuch der mit dem besten Wille« beseelte Gemeinderach öft kaum im Stände, seinen Credit mühselig auf recht zu erhalten ! Ich will damit nicht gesagt haben, daß dit LandgemeiNdeördnung in diesen Gemeinden weniger wohlthätig einwirke, nein, aber der Nützen, den sie gewahrt, fällt hier nur nicht so ms Auge/ wohingegen die Aufbringung der nöthigett GeMeindebedürfnisse sich hier weit fühlbarer äußert, als in gro ßen wohlhabenden Dörfer«. Und unter diese« Bedürfnisse« Ma chen die Wahikosten,- welche alle zwei Jahre wüdcrkchren, irt kleinen Orte« keineswegs den geringsten Theil derselben aus!. Man wird es daher auch begreiflich finde«, warum man sich irt kleinen Orten mit der Landgemeindeordnung iMmer noch nicht so recht befreunden sivill. Ich werde deshalb dem Vorschlags der geehrten Deputation beistimme«. Das von derselbe« vorge schlagene Wahlverfahren finde ich zwar sicher, aber umständlr- 2
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