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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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fort noch nicht ins Leben gerufen wird, wenn über die Frage, in welcher Weise sie bestehen soll, welche Ausdehnung ihr zu geben fei — eine Frage, die bekanntlich jetzt noch obschwebt — die Kreisstande gehört werden sollten und gleichzeitig die Städte er klären, wie sie bereits früher erklärten, daß sie an der Kreditan stalt keinen Antheil nehmen wollen? Wie sollte da die Änsicht des Bauernstandes ermittelt werden, wenn sie nicht auch Zutritt zu besonderen Kreistagen hätten? Hier sehe ich nicht ein, wa rum die bäuerlichen Abgeordneten nicht mit der Ritterschaft gleich zeitig und vereint berathschlagen sollen; denn eine Frage, welche die Städte gar nicht interessirt, kann doch auf allgemeinen Kreis tagen nicht verhandelt werden. Es würde also, wenn man der Ansicht beipflichtet, zu der ich mich bekenne, diese Frage auf den Kreistagen der Ritterschaft und der damit vereinigten bäuer lichen Gutsbesitzer verhandelt werden. Damit steht die Frage in Verbindung, ob den bäuerlichen Gutsbesitzern, wenn sie sich durch den Beschluß der Ritterschaft benachtheiligt halten, eine itio in xartes zustehe. Diese Frage ist 1837 ebenfalls entschie den worden und zwar bejahend, und so würde sie auch jetzt zu entscheiden sein. Es würde, wenn die Mehrzahl der Stimmen einen Beschluß gefaßt hätte, der für die bäuerlichen Gutsbe sitzer von Nachtheil wäre, unbillig sein, die der Zahl nach schwä cheren Abgeordneten der Bauern diesem Beschluß zu unterwer fen. Daher komme ich nochmals auf die Ansicht zurück, daß ich wünschen muß, es möge die Kammer in dieser Beziehung den Grundsätzen des Entwurfs von 18 M auch jetzt noch beipflichten, und das v. Friesen'sche Amendement nicht annehmen. Bürgermeister Starke: Ich finde mich durch die Erklärung des Herrn Vicepräsidenten zu einer Gegenerklärung veranlaßt. Leugnen kann ich nicht, daß nach der beschehenen Darstellung die beantragte, Einschaltung des Wortes „allgemeinen" unräthlich erscheint, indem, je nachdem man den Begriff objectiv und sub jektiv auffaßt, dvdurch ein Doppelsinn erzeugt wird. In dem Sinn der Deputation hat es nur gelegen, die Zulassung der Bauern zu den Kreisversammlungen nur insoweit zu bevorwor- ten, äls Gegenstände dort verhandelt werden, die das gemein schaftliche Interesse aller drei Stände, und namentlich das des platten Landes berühren. Daher und um nicht zu einer andern Deutung Veranlassung zu geben, finde ich es gerathener, von dem Beschlüsse wieder zurückzutreten, daß das Wort „allgemeinen" eingeschaltet werde, erlaube mir dagegen die Frage, ob nicht das Bedenken, welches der Herr Vicepräsident aufgestellt hat, viel leicht dadurch Beseitigung für jetzt erhalte, wenn es bei der Fas sung des Deputationsgutachtens bliebe, jedoch bei der zweiten tz- hinter den Worten: „und haben" die Worte eingeschaltet würden: „bei Angelegenheiten, welche ein gemeinsames Interesse berüh ren." Dadurch nämlich würde jede Ungewißheit vermieden, in wieweit man dem Bauernstands bei den Kreistagsversammlun gen eine Concurrenz gestatten wolle oder nicht. Würden dann zu den allgemeinen oder besonder» Kreistagen die Bauern zuge zogen, so dürfte vielleicht eine Einrichtung adoptirt werden, wie sie bei den Provinziallandtagen in der Oberlausitz stattsindet. Es werden nämlich daselbst zwar alle Gegenstände, welche seit dem letztvorgewesencn Landtage eingegangett sind und eine Berathung erheischen, in einer Specisication vorgetragen, aber es erfolgt dann eine Vereinbarung darüber, welche Gegenstände als allge meine oder ritterschastliche oder sogenannte vierschildige zu betrach ten seien. Die ersten werden zuerst berathen, und wenn diese be- rathen sind, hört die Concurrenz der resp. städtischen und bäuer lichen Abgeordneten an den fernem Verhandlungen des betreffen den Landtags auf. - v. Po fern: In der Oberlausitz bestehen in der Hauptsache ähnliche Verhältnisse, wie sie der Herr Vicepräsident angedeutet hat. Es gibt da allgemeine Gegenstände , an denen die Ritter schaft, die Vierstädte und die Bauern, incl. der Deputaten aus den Vasallenstädten, Lheil nehmen. Dann gibt es Gegenstände des Landkreises, an welchen nur die Ritterschaft, die Deputaten der Vasallenstädte und.die Bauern Lheil nehmen und ein Interesse dabei haben, ferner ritterschaftliche allein, dann endlich noch vier schildige, wobei nur die altadelige Ritterschaft abstimmt. Es hat sich aber erfahrungsmäßig herausgcstellt, daß die Gegenstände des Landkreises in der Oberlausitz die hauptsächlichsten und meisten sind und die meiste Zeit der dortigen Landtage in Anspruch neh men. Kann man nun auch mit Grund behaupten, daß die Ver hältnisse der Oberlausitz im Vergleich zu denen der erbländischen Kreise anderer und ganz eigenthümlicher Art sind, so wird man doch auf der andern Seite auch zugeben müssen, daß viele Ver hältnisse dort wie hier gleiche sind und daß auch bei den erbländi schen Kreisversammlungen Gegenstände zur Berathung kommen können, anwelchen nur das platte Land mit Ausschluß der Städte ein Interesse hat, wie dies schon das von dem Herrn Vicepräsi denten angeführte Beispiel beweist. Aus diesem Grunde werde ich gegen den Antrag des Herrn v. Friesen und mit dem Herrn Vicepräsidenten v. Carlowitz stimmen. v. Zedtwitz: Das Bedenken des Herrn Vicepräsidenten gegen den Antrag des Herrn v. Friesen scheint mir allerdings höchst wichtig, und ichttheile es vollständig. Das Beispiel, was er uns vorgeführt hat, unterstützt auch dasselbe mehr als hinrei chend. Es gibt gewiß sehr viele Angelegenheiten, die nur das platte Land allein betreffen, und da ist es von selbst einleuchtend, daß die Ritterschaft und der Bauernstand bei deren Berathung ganz gleiches Interesse haben. War nun dies in der Vorlage zu der neuen Kreistagsordnung, die jedoch nicht angenommen worden ist, Seiten der hohen Staatsregierung bereits berücksich tigt, so möchte es wohl sehr wünschenswerth sein, daß wir diesen uns schon vorgezeichneten Weg auch jetzt nicht verlassen. Schon damals, als der Antrag von dem Herrn Vicepräsidenten gestellt wurde, und ich ihn freudig begrüßte, wurde, wie ich mich noch sehr wohl erinnere, von ihm selbst auf die Vorlage der neuen Kreistagsordnung hingewiesen, und damals hat Niemand unter uns, und namentlich auch keiner der vier Kreisvorstände, welche doch alle in dieser Kammer ihren Sitz haben, sich dagegen geregt. Alles aber, was Herr v. Friesen gegenwärtig dagegen aufgestellt hat, scheint mir nicht von dem Belange zu sein, daß man sagen könnte, es wären eigentliche Gründe, welche das Bedenken des Herrn v. Carlowitz widerlegten. Im Wesentlichen ist vielmehr
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