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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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vereinigt, von dem an Anträge nicht mehr angenommen werden sollen, der Fall immer vorhanden sein wird, daß ein großer Theil derselben liegen bleibt. Die geehrte Deputation wird auch mit der beabsichtigten Berathung dieses Umstandes deswegen nicht viel weiter kommen; denn sie kann sie nur auf die Gegen stände erstrecken, die ihr jetzt vorliegen, es sind aber noch manche Heils im Laufe des Herübergehens von jener Kammer begriffen, Heils können noch neue chinzukommen. Immer wird eine solche Berathung kein sicheres Resultat geben. Eine Ausscheidung der dringlichem Sachen von den minder dringlichen scheint mir aber auch bedenklich, sowohl für die geehrte Deputation, als für die geehrte Kammer; denn dann wird eine Art von Garantie dafür übernommen, daß die für dringlich erachteten Gegenstände wirk lich zur Erledigung kommen werden, und es steht dahin, ob dies ausführbar sein möchte. Ich muß in dieser Beziehung daran erinnern, daß noch wichtige Gesetzesvorlagen da sind, welche zu erledigen sind, und daß der als wünschenswerth bezeichnete Schlußtermin des Landtags nicht mehr ferne ist, und wenn ich auch zugeben will, daß dieser Termin noch etwas verlängert wer ben könnte, um die Gesetzesvorlagen zu beendigen, so wird diese Verlängerung doch nur kurz sein, und es möchte dann die verblei bende Zeit wohl vollständig für die Gesetzesvorlagen in Anspruch genommen werden. Prinz Johann: Ich glaube, daß meine Ansicht nicht der Ansicht des Herrn Staatsministers entgegenstehe. Ich bin nicht der Meinung, daß die Gegenstände, welche als dringlich bezeichnet werden sollen, auch berathen werden müssen. Gesetzgebungsgegen stände müssen vorausgehen, das liegt schon in der Verfassungs urkunde pnd in der Landtagsordnung. Es sollen nur die Gegen stände zunächst vorgenvmmen werden, welche die Deputation als dringlich bezeichnet. Wenn wir aber Zeit finden, sind wir auch verpflichtet, den Anträgen der zweiten Kammer Aufmerksamkeit und Berücksichtigung angedeihen zu lassen. Für nützlich halte ich es immer, diese Trennung vorzunehmen. Daß noch Gegenstände vorkommen können, bezweifle ich nicht, aber man muß sogleich, wenn ein solcher Gegenstand auf der Registrande vorkommt, sich darüber entscheiden, ob er in die erste oder in die zweite Claffe zu Nehmen sei. Vicepräsident v. Cqrlowitz: Daß eine gewisse Classisici- rung bei dem nahenden Landtagsschluffe zu machen sei, unterliegt keinem Zweifel; aber ich glaube, es würde vielleicht einfacher und leichter zum Ziele führen, wenn man diese Scheidung allein in die Hände der Deputation legte. Ich besorge, daß, wenn die Kammer darüber richten soll, darüber viel Zeit verloren geht. Denn natürlich wird dem Einen etwas dringlich erscheinen, was dem Andern minder dringlich erscheint. Legt man es aber in die Hände der Deputation, so wird die Deputation wahrscheinlich zunächst nur diejenigen Petitionen an die Kammer bringen, von denen sie glaubt, daß sie selbst den Ansichten der zweiten Kammer beitreten könne, und präsumtiv wird dann auch die erste Kam mer das Gutachten ihrer Deputation annehmen, und so schon bei der ersten Berathung ein Einverständniß der Kammern erlangt I. 72. werden. Dagegen würde ich, wenn ich Mitglied der dritkm De putation wäre, und wenn überhaupt dieser von mir angedeutete Weg eingeschlagen werden sollte, dafür stimmen, daß diejenigen Petitionen einstweilen zurückgelegt, wenigstens in die zweite Claffe rangirt werden, von denen ich im Voraus wüßte, daß die erste Kammer sich den Ansichten der zweiten Kammer nicht an schließen würde. Ich gebe zwar zu, daß in Folge des Vereinigungs verfahrens die Differenzen in den Ansichten der beiden Kammern sich mitunter ausgleichen, aber eben in dem Vereim'gungsverfah- rcn ist noch ein großer Zeitaufwand zu gewahren. Ich glaube da her, daß alle Petitionen in die,zweite Claffe zn verweisen seien- von denen zu erwarten steht, daß sie nicht ohne Vereinkgungsver- sahren an die Negierung zu gelangen hätten. Diese Erwägung könnte man aber der Deputation füglich überlassen. Prinz Johann: Ich hätte auch kein Bedenken, der Ansicht des Herrn Vicepräsidenten beizutreten, und es dürste wohl keiner Berathung bedürfen, da der Herr Präsident schon erklärt hat, eine solche Sonderung vornehmen zu wollen. Bürgermeister Gottschald: Ich muß ebenfalls aner kennen, daß die dritte Deputation allerdings jetzt mit Geschäften überladen ist. Es ist bei den,frühem Landtagen vorgekommen, es ist bei diesem Landtage der Fall, und es wird auch bei den künf tigen Landtagen Vorkommen, daß die ständischen Anträge gegen das Ende desselben sich häufen werden. Indessen glaube ich, es werden unter diesen Gegenständen auch solche sein, wo die dritte Deputation nur mündlichen Vortrag erstatten könnte. Für den Fall aber, daß außer den minder wichtigen Gegenständen noch viele andere blieben, würde doch nicht sogleich zu der Maßregel, eine außerordentliche Deputation zu wählen, zu ver- schreiten, sondern der dritten Deputation ein oder einige Hülfsar- beiter zuzutheilen sein, und dann würde es der dritten Deputation wohl möglich werden, alle ständischen Anträge zur Erledigung zu bringen. Meine Ansicht geht also dahin, statt die Wahl einer außerordentlichen Deputation vorzunehmen, der dritten Depu tation einen oder mehre Hülfsarbeiter zuzutheilen. Präsident v. Gers do rf: Nach alledem, was gesprochen worden, muß ich voraus bemerken, daß die in der Berathung vor gerückten Gesetzentwürfe durchaus durchgeführt werden müssen; absichtlich habe ich blos im Allgemeinen gesagt, die dritte Depu tation werde den Gegenstand in Berathung ziehen, und darüber das Nöthige zu referiren die Ehre haben; sie kann mit weniger Zeitaufwand, als dieKammer, die Gegenstände in Classen bringen und dann Vorschläge eröffnen. Von dem HerrnStaatsminister ist darauf aufmerksam gemacht worden, es würde dieser Noth nicht abgeholfen werden können, wenn man nicht einen Termin annehme, bis zu welchem nur Anträge angenommen werden sollen. Das wäre allerdings die beste Kurmethode, die es gibt. Ich glaube aber nur, daß sie schwer in Anwendung gebracht werden könne, weil es wegen Bestimmung eines Lermines einige Schwierigkeiten hat. Die Staatsregierung kann, da sie darauf dringen muß, daß die Gesetzgebungsgegenstande durchkommen, -
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