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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Rechte nicht die Frage sein-könne, da nach idem Gutachten der Majorität ja nur die Suspension, nicht die Aufhebung eines sol chen Rechts eintreteN solle. Man könne Nichtwissen, bemerkte derselbe ferner, ob nicht die Pflicht der Sorge für das öffentliche Wohl gebiete, hier nachzugeben, um unangenehme Conflicte zit vermeiden. Habe man vor zu großer Nachgiebigkeit gewarnt, so könne eine solche Warnung doch wohl nur auf erhebliche Gegen stände bezogen werden. Wollte man befürchten, daß die bean tragte Suspension im Erfolge einer ykenuntkation gleichkomme, so zeige man Mißtrauen in die Negierung, und anlangend die hervorgehobene Wichtigkeit der Formen für das konstitutionelle Leben, so könne dies doch nur von solchen Formen behauptet voexden,, die entweder Symbole materieller Rechte wären oder deren Ausübung regelten. Ehrensache sei allerdings, nicht aus Schwache nachzugeben, Niemand aber würde die erste Kammer der schwäche beschuldigen, und wenn sie in gegenwärtiger,Sache der Negierung nachgebe, so würde der Grund,gewiß von jedem Unbefangenen gewürdigt werden. Hatte die Regierung, eine Mißachtung gegen die Kammer an den Tag gelegt, so würde er es grade für Ehrensache gehalten haben, den Präsidenten dersel ben nie wieder vor dem Throne sprechen zu lassen ; es sei dies ja aber keineswegs der Fall. ' ' . . Se. Königliche Hoheit fand sich dann zu der Ent gegnung auf die frühem Reden veranlaßt, es sei ihm nicht ein gefallen, zur Manifestation einer Schwäche zu rathen, und er werde die Regel: prlnaipüs vbsta in allen wichtigen Dingen, unter die ihm aber die vorliegende.Sache nicht zu,gehören,scheine, stets beobachten. Der angeführte Ausspruch über die Wichtigkeit der Formen im konstitutionellen Staatsleben müsse «mm grsno salis genommen werden; allerdings gebe es sehr wichtige Formen, die. jetzt in Frage befangene gehöre aber dahin nicht, weil der Prä sident in seinen Reden nichts Materielles berühren dürfe. Wie derholt habe man von der erwünschten Gelegenheit gesprochen,. Anhänglichkeit an Se. Majestät an den Tag zu legen; hier biete sich nun eine solche Gelegenheit dar, wenn man nämlich dem allerhöchsten Wunsche entgegenkomme und dadurch der Re gierung die Verlegenheit erspare, in die sie durch einen entgegen gesetzten Beschluß sich versetzt sehen würde. .. Nun ergriff der Herr Staatsminister v. Lind enau das Wort und äußerte, Herr Vicepräsident v. Carlowitz und Herr Baron v. Friesen hatten zunächst drei Gründe gegen den Weg fall der landtäglichett Gegenreden gellend gemacht, nämlich daß dieser Antrag nur durch eine Nachgiebigkeit gegen die zweite Kammer hervorgerufen sei ,/ daß damit dem conservativen Prinripe und dem Ansehen, der ersten Kammer g schadet werde, und daß die Regierung durch diese Maßregel Schwäche öeige; Allein im Wiederspruche mit dieser Behauptung lasse sich zeigen, daß durch das fragliche Decket ' ' ' " einem Anträge der zweiten Kammer widersprochen, ' ein konservatives Princip aufrecht erhalten, und ein wichtiger Grundsatz konsequent, durchgeführt werde. , . Die Regierung würdigem, fuhr Se. .Exellenz fort, das zeit- herige bei Eröffnung und Schluß der Landtage beobachtete Ver fahren'beibehalten haben, 'da durch die umsichtige würdevolle Art, womit der.Herr Präsident das. Befugniß der landtäglichen Gegenrede jederzeit ausgeübt habe, jene Feierlichkeit stets zu ei ner erwünschten und erfreulichen geworden wäre. Allein durch ein Festhalten an. den bei Gelegenheit der Adreffediscussion von der Negierung in der zweiten Kammer ausgesprochenen Grund sätzen trete nun-die Nothwendigkeit einer Abänderung dieser For men ein. Bekanntlich habe die zweite Kammer die Abfassung Und Ueberreichung einer, einseitigen Adresse beschlossen, und die Negierung sich genöthigt gefunden,,dem weitern Forkschreitett durch die Erklärung entgegenzutreten, daß einseitige Adressen nicht angenommen und nicht gestattet werden würden. Diese verneinende Erklärung habe zunächst auf der doppelten Betrach tung beruht, daß in der Versassungsurkunde sich eine solche Maß regel nicht begründet finde, und daß dadurch einem Hauptprin- cipe des Zweikammersystems entgegengehandelt werden würde. Allein sei aus diesen guten und wichtigen Gründen, für die man das Einverständniß der großen Mehrzahl der ersten Kammer vor aussetzen dürfe, die von der zweiten Kammer beantragte einsei tige Adresse abgewiescn worden, so könne, nachdem nun einmal diese Frage und die dabei eingreifenden Grundsätze zur Er örterung gekommen wären; auch die Gegenrede des Präsidenten der ersten Kammer nicht ferner fortbestehen, da diese ihrem ei- -gentlichen Wesen nach doch Nichts weiter, als eine einseitige Adresse der ersten Kammer sei; daß sie zeither diesen Charakter .nicht angenommen habe, sej das ,persönliche Verdienstdes Herrn Präsidenten; allein daß sie dazu werden könne, zweifellos, da diese Gegenrede keiner Controls unterliege, und somit Alles in sich aufnehmen könne, was zum Wesen einer Adresse nur irgend gehöre. .. Sei das Begründete dieser Ansicht wohl nicht zu ver kennen, so werde man dann aber auch damit einverstanden sein müssen, daß die Regierung sich offenbar einer 'Inconsequenz schuldig machen und gerechte Vorwürfe verdienen würde, wenn sie bei Abweisung der von der zweiten Kammer beantragten Adresse beharren und dagegen die landtägliche Gegenrede der er sten Kqmmer zulassen wolle. Werde sich die Kammer durch das Gesagte überzeugen, daß nicht Begünstigung oder Zurücksetzung der einen Kammer gegen die andere, nicht Schwäche, nicht das Verlassen konservativer Grundsätze, sondern vielmehr das bestimmte Festhalten an letztem,- tieBasis des allerhöchst,n Dekrets sei, so werde eine Vereini gung der vorliegenden Meinungsverschiedenheit im Sinne der . Regierukg.wohl zu erwarten, fein., Hierauf äußerte derunterz eichnete Secretair, er sei mit dem Vorsatze in den Saal ge reten, für das M'noritätsgutachtcn zu stimmen, finde auch zur Zeit noch wenigstens in dem Majori-
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