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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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tätsgutachten und dessen beigefügten Gründen Nichts, Nias die sen Entschluß wankend machen könne; allein da Se.'Königl. Hoheit die Meinung ausgesprochen, daß Höchstderselbe. es als einen Beweis der Anhänglichkeit att Se.Könlgl. Ma ßest a t ansehen müsse, wenrt man dem ausgesprocheNär aller höchsten Wunsche nicht entgegentrete, so sei er nunmehr ent schlossen-diesen Beweis durch seine Abstimmung zu geben. ' Es sprach sich denmächst der Herr Staatsminister v. Kön neritz dahin aus, cs würde die Negierung cs gern bei der zeithe- rigen Einrichtung belassen haben, da es für sie ein uyaNgenehMes Gefühl sei,, in einer solchen-Sache der ersten Kammer entgegen treten zu müssen; allein im Staatsleben müsse man seine Gefühle zum Opfer bringen. Es erfordere aber die so nolhwendige Auf rechthaltung des Zweikammersystems''ein strenges Festhalten selbst an den bloßen Formen desselben. Von einem Siege der zweiten Kämmer könne gar nicht die Nedesein; denü diese habe'als Aequivalentd'es fraglichen Rech tes der ersten Kammer das einer einseitigen Adresse verlangt, aber vergebens.. Wolle, meinte derselbe, die erste Kammer das Zwei kammersystem aufrecht erhalten haben, so müsse sie in dieser Sache die Negierung unterstützen. - / Die Herren v.Welckund v. Posern bemerkten hierauf, daß sie durch des Unterzeichneten Worte für einen Augenblick hin sichtlich ihres Beschlusses, mit der Minorität zu stimmen, wankend gemacht, die moralische Kraft, dabei zu beharren, durch dje Be merkung des Herrn Skaatsministers v. Könneritz, daß man im Staatsleben seinen Gefühlen nicht nachgeben dürfe, wiederge wonnen hätten. Dabei sprach der Erstere die Hoffnung aus, daß die zweite Kammer in dieser, erheblicher praktischer Wichtigkeit entbehrenden, blos ein Ehrenrecht berührenden Sache doch viel leicht noch nachzeben werde. ' Zum Schluffe der Discussion nahm der Herr Präsident das Wort, indem er vorerst bemerkte, er würde heute aus her Sitzung weggeblieben sein, wenn nicht sein Herr Stellvertreter, als Scparatvotant, behindert gewesen sei, den Präsidentenstuhl einzunehmen. Er schildertr dann die Stellung des Präsidenten dieser Kammer in Bezug auf die vor dem Thron zu haltenden Reden als eine schwierige, Weiler einerseits, um das Zweikam mersystem nicht zü verletzen, sich alles Eingehens in das Mate rielle enthalten müsse, auf der andern aber dem Tadel über ge haltlose Reden ausgesetzt sei. Das Recht, daß ein Mitglied der Ständevcrsammlung auf die Thronrede antworte, sei wohl als ein Ehrenrecht sämmtlicherStände, nicht blos dererstenKammer, anzusehen. Den Beschluß, daß dieses Recht aufgehoben werden solle, könne man denn doch wohl nicht als einen allein von der ho hen Staasregierung ausgegangenen betrachten, und jedenfalls müsseerder Meinung sein, daß es eine angemessenere Form gewesen sein würde, wenn die Einleitung zu dieser Aufhebung bei Gele genheit der definitiven B.rathung der Landtagsordnung erfolgt wäre. . ' Was das für zu besorgende Corflicte. seien, von denen im Laufe der Aiscüssicn die.M'ede gewesen,, wisse er zwar nicht und besorge überhaupt keine, könne aber doch zum Schluffe den Wunsch nicht'unterdrücken, daß bei künftigen Landtagen ein besseies E'n- verneh'merd zwischen beiden Kammern stattfinden möge, als bei dem gegenwärtigen bis jetzt der Fall gewesen sei. / Nun ward zur Abstimmung verschütten, und von den beiden Seite 327 des Berichts ersichtlichen- Gutachten das der Ma- ab gelehnt, und dagegen das derMinorität ebenfalls mit 25 Stimmen gegen 13 angenommen. Hiermit ward die geheime Sitzung geschlossen und in öffent licher Berathung des Berichts fortgefahren., Solches schrieb getreulich nieder: Ernst Gustav v. Gersdorf, ' Gustav Heinrich Frbr. v. Bie- F iedrich Ernst v. Schön fel s, derma'nn, Secretairder Carl v. Metz sch.- ersten Kammer. D resden, am 26. Juli 1843. Nach Schluß der heutigen öffentlichen Sitzung der ersten Kammer b.'e'ben noch 30 M tglnder derselben zu einer g-'beimen Sitzung versammelt, in deren Gegenwartdasüber die am 24. Juli gehaltene geheime Sitzung über einen in dem allerhöchsten De- erete vcm 26. Juni d. I. vorkommenden Punkt der Landtags ordnung vom Herrn Sccreta'r v. Biedermann auf enomment P otokoll verlesen, und nach einigen Berichtigungen genehmigt und vorschriftsmäßig vollzogen wird. - '. Hierauf beschließt man noch, das soeben verlesene Protokoll nunmehr mir in die zwnteAbibeilung der verkruflichenLandtags- actcn aüfnihmen zu lassen und zugleich d.ffe.i Aufnahme in die Lapdtegsmitlheisungen zu veränlaffep. Auf Vorlcsen genehmigt und mit unterzeichnet w, o. Ernst Gustav v. Gersdorf, Paul August Ritterstadt, Carl v. M etz sch, - ' Secretair der ersten Friedrich Ernst v. Schönfels. > Kammer. Nachd'M E auf.3 Uhr die g'hekme Sitzung beendigt worden ist, wird die öffentliche wieder förtgesitzt. R ferent Bürgcrm ister V. Gross: Im Berichte ist wieder fvrtzuf h en, wie folgt:
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