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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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nicht Staatsdiener sind. Was die Arbeiter in Meißen anlangt, so kann ich das nicht weiter beurtheilen, es sind aber vielleicht solche gemeint, die Nichts als Handarbeit verrichten. Der sechste Grund ist der, es sei nicht die Absicht des Gesetzes gewesen, die Staatsdiener zu vermehren. Der Begriff „Staatsdiener" ist aber ein neuer erst durch das Staatsdienergesetz begründeter. Es kann also eigentlich nicht davon die Rede sein, man habe die Staatsviener nicht vermehren wollen, und es kommt bei Beur- theilung dieser Frage nur darauf an, ob die Bedingungen erfüllt sind, die nöthig sind, um Jemanden als Staatsdiener zu behan deln. Wäre das nicht der Fall gewesen, so hätte man ja nur auf den siatus quo hinzuweisen gebraucht. Das hat man aber nicht gemacht, sondern es ist ein neuer Begriff auf gestellt worden. Endlich ist die Rede davon, es würdezu be lästigenden Consequenzen für die Staatskasse führen. Das kann ich erstlich schon darum nicht anerkennen, weil ich glaube, daß sich Niemand auf dieses Beispiel berufen kann; denn alle die > die in gleicher Kategorie, in gleichen Verhältnissen stehen, sind wohl schon Staatsdicner. Ja, man ist bei andern Branchen des Staatsdienstes weiter herunter gegangen, als hier, man hat Leute zu'Staatsdiencrn ausgenommen, die gar nicht die Quali fikation bedürfen - wie die Oberchausseewärter. Die Oberchaussee wärter müssen viele Kenntnisse haben, sie müssen gutschreiben, güt rechnen können, sie müssen sehr zuverlässige Leute sein, weil man ihnen viel anvcrtrauen muß. Sie sollen technische Kennt nisse haben und besitzen sie auch in her Regel in solchem Grade, daß sie den Chausseebau allein dirigiren können. Sowie aber auch in der Petition selbst gesagt ist, ist das Gesuch an und für sich keine erhebliche Belästigung für die Staatskasse. Allein ab gesehen davon, wenn es sich darum handelt, was das Recht er fordert, wenn es sich um konsequente Durchführung eines Ge setzes handelt, kann die Rücksicht auf die Staatskasse nicht in Be tracht kommen. Man fragt ja den Privatmann nicht, ob es ihm gelegen ist, ob es ihn gcnirt, das zu thun, was seine recht liche Schuldigkeit ist,. und so möge auch der Staat die Pflicht erfüllen, die Obcrchausseewärter als Staatsdiener zu betrachten. Ich glaube nämlich, daß bei ihnen alle Kennzeichen vorhanden sind, welche nach dem Staatsdienergesetze Jemandem das Recht zusprechen, als Staatsdiener angesehen zu werden. Es wird sich dies künftig noch mehr Herausstellen, wenn die Einrichtung eintritt, die das hohe Finanzministerium beabsichtigt hat, daß die Eleven, welche für den höhern Dienst beim Straßenbauwesen bestimmt sind, diese Function durchmachen sollen. Daraus geht, hervor, daß man qualificirte Leute dazu verlangt, und wird dies der Fall sein, dann wird die Belästigung für die Staatskasse noch viel geringer, es wird sich das Verhältniß nur so gestalten, daß diese Leute einige Dienstjahre mehr zählen werden, wenn sie einst als Chausseeinspectorm in Pension kommen, als außerdem der Fall sein werde. Ich wiederhole nochmals meine Ansicht- daß es das Recht und die Billigkeit erfordert, daß die Obcr- chausseewärter in den Staatsdienst ausgenommen werden, und ich stelle daher den Antrag: „daß die vorliegende Petition, soweit sie die Obcrchausseewärter betrifft, — denn ich muß darauf zu- I. 75. rückkommen , in Ansehung der Straßenmeister habe ich sie gar nicht bevorwortet, weil sie mir . nicht unter die Kategorie der Staatsdiener zu gehören scheinen — der hohen Staatsregie rung zur Erwägung und nach Befinden zur Berücksichtigung zu empfehlen." - Präsident v. Gersdorfr Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Wird nicht hinlänglich unterstützt. Bürgermeister Wehner: Ich wollte mir nur erlauben, zur Entgegnung Einiges hervorzuheben, was die Deputation bestimmt hat, das Gutachten so zu geben, wie sie es gegeben hat. Fürs Erste muß man vor allen Dingen das Ausga- bebudjet und' den auf solchem befindlichen Pensionsetat nicht aus den Augen verlieren. Jedermann wird sich aber sa gen müsien, daß man Alles anwcnden müsse, solchen nicht zu vermehren, weil er uns am Ende zum großen Lheile mit auf-, z hrt. Man muß also streng darnach gehen, was das Gesetz ausspricht, und darnach bemessen, ob Jemand, der um Aufnah me in den Staatsdienst nachsucht Und also auch auf Pension Anspruch machen will, auch dazu nach dem Gesetz geeignet ist. DieHauptsache steht wohl in der 1. §.,nämlich alle diejenigen, die Staatspension erlangen wollen, müssen von einer Staatsbehörde aügestelltsein. Nunkann ich nicht zugeben, daß einOberchausse- warter als ein von der Staatsbehörde Angestellter, zu betrach ten ist, denn die höhere Behörde nimint von der Person gar keine Notiz,'sie weiß gar nicht, wer angestellt wird, düs ist Sache der Amtshauptleute, und man kann daher in diesem Fall gar n'cht sagen, daß ein Obcrchausseewärter, welchen die Regie rung gar nicht kennt, von ihr angestellt sei. Das ist der Haupt punkt, auf den Rücksicht zu nehmen ist. Dann sind aber auch noch die andern Gründe, die Se. Excellenz der Herr Staats minister bei den vorigen Verhandlungen über diese Angelegenheit aufgestellt hat, sehr zu beachten, nämlich Vie Consequenz. Wenn wir die Obcrchausseewärter als Staatsdiener anstellen, so bin ich überzeugt, daß noch eine Menge andere Angestellte im Staate vorhanden sind, die alle kommen und sagen könnten: „Es ist den Chausseewärtern die Aufnahme unter die- Zahl der Staatsdiener genehmigt worden, und ebenso viel Recht haben auch wir." Am Ende würde sich aber der anzuschaffende Pensionsfonds vergrö ßern wie ein Schneeball. Ich glaube, alle die Gründe, die die Deputation angeführt hat, sind von der Art, daß sie Eingang in die Kammer finden werden. Secretair ».Biedermann: Ich muß nochmals wieder holen, was ich bereits gesagt habe, daß nicht in Z. 1 des Staats- dienergesetzes steht, daß diese Leute von der höhern Staatsbehörde angestellt werden, sondern von der dazu beauftragten Staatsbe hörde. Das ist nun ganz richtig, daß die Amtshauptleute die beauftragte Staatsbehörde sind. Der Herr Bürgermeister hat weiter gesagt, die Regierung kenne sie gar nicht. Sie bekommt aber doch alle Jahre ihreNamen in den Chausseeunterhaltungsan schlagen und den Diensttabellen zu sehen und erhalt deren Quit tungen über die Gehalte. Es ist nicht so wie bei den Expedien ten der Amtshauptleute und Forstmeister, sondern dis Quittun gen müssen eingegeben werden, und es werden, wie gedacht, sogar 2*
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