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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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1681. Vereinigungsverfahren vorhergegangen ist. Mein Vorschlag ging dahin, gegenwärtig gar keinen Beschluß zu fassen, ohne daß vorher die Einleitung zum Vereinigungsverfahren Seiten der zweiten Kammer einging,.wenn nicht die dritte geehrte Deputation sich veranlaßt findet, ihrerseits das Vereinigungsverfahren ein-- zuleiten. Auf dem letztem Vorschläge will ich nicht bestehen, den erster« aber würde ich zu einem Anträge machen. Bürgermeister Hübler: Nach ver Fassung der §§.128 und 129 der Landtagsordnung will es mir kaum zweifelhaft er scheinen, daß sogar die geehrte Deputation die Verpflich tung habe, den Versuch einer Vereinigung mit der zweiten Kammer zu machen, ohne erst abzuwarten, ob von Seiten der Letztem ein Antrag darauf erfolge; denn es heißt §. 129 ganz im Allgemeinen: daß, wenn bei der ersten Berathung beide Kam mern sich über einen Gegenstand nicht vereinigen können, sie aus ihrem beiderseitigen Mittel eine gemeinschaftliche Deputation zu ernennen haben. In dem vorliegenden Falle aber würde nach der bestehenden Kammerpraxis unsere Deputation die Initiative der Vereinigung zu ergreifen haben. Staatsminister v. Ze sch au: Soviel mir bekannt, ist der Antrag in der zweiten Kammer gestellt, jedoch nicht angenommen worden, an die erste Kammer herübergekommen, wiederholt an die zweite Kammer gelangt, welchö bei ihrem Beschlüsse stehen blieb, und nun gelangt er züm zweiten Male hierher. Ich glaube daher allerdings, daß nach den Anwendungen, welche die Land tagsordnung in dieser Beziehung gefunden hat, es lediglich Sache der zweiten Kammer ist, nachdem sie bei -ihrem früheren Be schlüsse stehen geblieben, das Vereinigungsverfahren einzuleiten. Die Landtagsordnung läßt darüber Zweifel zu, ob nicht dann schon das Vereinigungsverfahren eintretcn si-lle, wenn bei der ersten Berichterstattung in jeder Kammer sich Verschieden heit der Meinung herausstellt; die Praxis aber hat festgesetzt, haß dies erst eintreten soll, wenn der Gegenstand in der Kammer, wo die Sache angefangen hat, noch einmal zum Vortrag gekom men ist. Nun scheint es aber dann/ wenn diese Kammer, welche den Gegenstand zum ersten Male zurBeralhung gezogen hat, bei ihrem Beschlüsse stehen bleibt, über welchen Verschiedenheit der Meinungen sich herausstellte, Sache dieser Kammer zu sein, das Vereinigungsverfahren einzuleiten. Und dies stimmt ganz mit der Ansicht Sr. König!. Hoheit überein. Prinz Johann: Die von mir aufgestellte Ansicht scheint mit der des Herrn Staatsministers doch nicht übercinzustimmen; denn wir haben wenigstens allemal, wenn eine Kammer Beschluß gefaßt hatte, angenommen, daß es Sache der andern Kammer sei, das Vereinigungsverfahren einzuleittn, und es würde also diesmal unsere Sache sein, da die zweite Kammer zuletzt bei die sem Gegenstände Beschluß gefaßt hat. Referent v. Heynitz: Ich möchte der verehrten Kammer nochmals zu erwägen geben, wie es mir Seiten der Deputation fast unthunlich erscheint, ein Vereinigungsverfahren einzule'ten, was völlig der Ansicht der Deputation entgegentreten würde; denn diese, sowie der Inhalt des Kammerbeschluffes geht darauf, die Sache so zu lassen, wie sie gegenwärtig steht. Wenn aber dennoch die Deputationsnu'tglieder und wohl gar die Kammer wünschen sollte, Schritte zum Vereinigungsverfahren zu thun, so muß ich gestehen, scheint mir die Sache sehr schwierig; denn cs würden diese Schritte eigentlich gegen unsere (der Deputation) Ueberzeugung sein. Ich bin zwar durchdrungen davon, daß, sobald Seiten der Kammer das Vereinigungsverfahren angeord- net wird, wir darauf eingehen müßten; aber ich für Meine Per son und, wie ich in den Verhandlungen der Deputation verstan den habe, auch alle übrigen Mitglieder derselben haben uns da, hin ausgesprochen, wie es der Herr Staatsminister v. Zeschau soeben gethan hat. Die Ansicht der Deputation ging dahin- die verehrte Kammer möge auf ihrem frühem Beschluß, dem v.Thielauffchen Antrag nicht bcizutreten, beharren, und nunmehr den Beschluß fassen, die Seche auf sich beruhen zu lassen und abzuwarten, ob Seiten der zweiten KamM.'r ein Antrag auf das Vereinigüngsverfahren gestelltwe-de, und ich kann Nicht leugnen, ich muß noch immer wünschen , daß die geehrte Kammer dieser Ansicht der Deputation beitrete. Bürgermeister 0. Gross: Der soeben ausgesprochenen An sicht des Herrn Referenten muß auch ich beipflichten; denn nach der Landtagsordnung und der Erklärung, w.lche der Herr Staatsminister v. Zeschau gegeben hat, scheint cs keinem Zweifel zu unterliegen, daß die Kammer, die einen solchen Antrag zuerst gestellt hat, auch die Verpflichtung habe, bei differenter Ansicht eine Vereinigungsdeputation in Vorschlag zu bringen. Ebenso wenig kann ich aber glauben, daß cs angemessen sci, j-tzt den Beschluß über den Bericht der geehrten Deputation zu ajourni- ren, vielmehr haben wir,, da die zweite Kammer keinen Antrag auf das Vereinigungsverfahren gestellt hat, unbedingt über den Antrag unserer Deputation abzustimmen und abzuwarten, ob die zweite Kammer sich veranlaßt findet, eine Vereinlgungsde- putation in Vorschlag zu düngen. BürgermeisterWehner: Das Gutachten der Deputation ist eigentlich zweifach, denn das erste Mal sagte der Herr Referent, wir hätte« abzuwarten, ob die zweite Kammer unfern Beschluß ge nehmige, sodann aber sagte er, daß kein weiteres Verün'gungs- verfahren stattzufinden habe. Aber wenn es heißt: „abzuwar ten, bis die zweite Kammer Beschluß gefaßt hat," so drücken wir dadurch mittelbar die Neigung aus, jenem Beschlüsse beizutreten, und ich theile daher vollkommen die Ansicht Sr. König!. Hoheit. Referönt v. Heynitz: Ich habe allerdings auch bei dem ersten Vorträge, den ich zu erstatten die Ehre hatte, nur sagen wollen, vor der Hand Nichts zu thun, bevor nicht ein Antrag von der zweiten Kammer an uns käme. Aber die Deputation glaubt nur, ihrer Kammer die Sachlage anzeigen zu müssen, dam't sie sich von den Verhältnissen überzeugen könne, ob nämlich die Sache nun auf sich beruhen dürft, bis von der jenseitigen Kam mer das'Vereinigungsdcrfahren in Anregung gebracht w'rd. Vicepräsident v. Carlowitz: Ist die Ansicht der gechrten Deputation so zu verstehen, wie sie eben der HerrR-f reNt erklärt hat, so nehme ich meinen Widerspruch zurück. Ich bin aber bis her in demselben Jrrthum wie Herr Bürgermeister Wehner ge wesen, denn ich verstand den Herrn Referenten so, als ob die De-
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