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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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putation mit der Absicht umginge, gar kein Vereinigungsverfah ren eintreten zu lassen, selbst dann nicht, wenn Seiten der andern Kammer ein Antrag hierauf erfolg'e, und das schien mir der Landtagsordnung und Verfassungsurkunde nicht entsprechend, das schien mir ein Verstoß gegen die der zweiten Kammer schuldige Rücksicht zu sein. Deshalb erklärte ich, daß das Vere'nigungs- verfahren dann eintreten müsse, wenn die zweite Kammer darauf bestehe. Nach der letzten Auseinandersetzung des Herrn Refe renten bin ich mit der Deputation in ihrer Ansicht einverstanden und trete also, wie gesagt, von meinem Widerspruche zurück. Präsident v. Gersdvrf: Die Sache steht so: der Antrag wurde von dem Abg. v. Thielau in der zweiten Kammer gestellt. Als die Sache dort'zum ersten Mal in Frage gekommen war, ver einigten wir uns nicht mit ihr, und sie ging durch Protokollex- tract wieder an die zweite Kammer zurück. Von dort her hät ten wir nach der bisherigen Praxis zu erwarten gehabt, daß ein Antrag' auf ein Vereinigungsverfahren an uns gelangte. Wie der Herr.Staatsmin stcr v. Zeschau sehr richtig bemerkte, ist es bisher gewesen. Nun aber hatte man von jenseits einen Proto- kollextract mit der Eröffnung herübergegeben, man könne uns nicht beitreten. Weil Mn nun nicht einen Antrag auf eine Ver- eim'gungsdeputation stellte, glaubte, die dritte Deputation, dies der Kammer vorlrgen zu müssen, um abzuwarten, ob nicht noch von jener Kammer ein Antrag gestellt werdendem wir nachzuge hen hätten. Nun kommt ohnehin jetzt ein Protokollextract von uns hinüber, so daß die zweite Kammer in jedem Augenblicke Veranlassung findet, darauf anzutragen. Wenn man mit der Sache nun einig sein könnte, würde ich zu fragen haben: ob es der Kammer gefällig sei, bis zu dem Anträge, der von der zwei ten Kammer auf eine Vereinigungsdeputation gestellt werden sollte, die Sache einstweilen auf sich beruhen zu lassen? — Ein stimmig Za. . . Präsident v. Gersdvrf: Ich habe nun den Herrn Bür germeister Hübler zu ersuchen, uns, mündlich das vvrzutragen, was von her zweiten Deputation uns über das allerhöchste De kret, die Vermeidung provisorischer Steuerbewiüigungen betref fend, gegeben werden will. Referent Bürgermeister Hübler: Wie sich die geehrte Kammer erinnert, ist in der ständischen Schrift vom 4. Januar d. I. der mittelst Decrets vom 20. November des vorigen Jah res der Ständcversammlung vorgelegte Gesetzentwurf, die Be willigung eines Provisorii der Steuererhebung betreffend, unter der Modifikation, daß auch in diesem Jahre ein Erlaß an der Gewerb - und Personalsteuer durch Wegfall des ersten Termins derselben ftattsinde, von den Ständen genehmigt, dabei aber der Antrag erneuert worden, daß die hohe Staatsregierung Maßre geln treffen möge, um die Stände der Nothwendigkeit provisori scher Steuerbcwilligungen für die Zukunft zu überheben. Das vorliegende, zunächst an die zweite Kammer gelangte Decket setzt nun die Srandeversammlung davon in KeNntniß: Erstlich wie das fragliche Gesetz, die provisorische Steuererhebung betref fend, den ständischen Erklärungen entsprechend, untertn 22. De- rember vorigen Jahres zur Publikation gelangt sei, und wie der Ausfall, der durch Erlaß des ersten Termins der Gewerb- und Persönalsteuer nach Höhe von etwa 187,500 Thalern entstehe, zunächst von den noch als verfügbar zu betrachtenden Casscnüber- schüssen zu entnehmen sein werde, und spricht dann zweitens, was den ständischen Antrag auf Beseitigung der Nothwendigkeit künftiger provisorischer Bewilligungen anlangt, die allerhöchste Willensmeinung dahin aus, es solle den bezüglichen ständischen Wünschen, falls nicht ganz unvorhergesehene Hindernisse da zwischentreten, durch künftige möglichst zeitige Einberufung der Stände im letzten Bewilligungsjahre in der Maße entsprochen werden, daß noch vor Ablauf desselben das Staatsbudjet defini tiv berathen werden könne. Die jenseitige Kammer hat nach dem Vorschläge ihrer Deputasion die Erklärung ihres Einver ständnisses mit den allerhöchsten Eröffnungen in das Protokoll niedergelegt, und von diesem Beschlüsse die erste Kammer in KenntNiß gesetzt. Ihre zweite Deputation, an welche das al lerhöchste Dekret nebstProtokollextract von der geehrten Kammer abgegeben worden ist, hat nach Prüfung der Vorlagen sich über zeugen müssen, einmal, daß durch den erfolgten Erlaß des pro visorischen Steuergesetzcs vom 22. Dccembcr v. I. den in der Schrift vom 4. Januar d. I. enthaltenen Anträgen der Stände vollkommen entsprochen worden, wie denn namentlich die Ver weisung des Ausfalles an der Gewerb- und Persönalsteuer zu nächst auf die verfügbaren Caffenbestände mit der in jener Schrift nicdergelegten ständischen Ansicht vollkommen überein stimmt, und daß ferner die in dem allerhöchsten Decrete in Aus sicht gestellte Einberufung der Stände im drittcn Bewilligungs» fahre unter den verschiedenen besprochenen Maßregeln zu Besei tigung der Nothwendigkeit künf.iger provisorischer Steuerbcwil ligungen wohl als vorzugsweise geeignet sich darstellt, die nähert Bestimmung über den Beginn des Landtages aber jedenfalls der allerhöchsten Entschließung anheimfallen dürfte. Die Deputa tion ist daher der unvorgrczfiichen Ansicht, es werde, da eine Er klärung auf das vorliegende Dekret von der Staatsregicrung nicht gefordert worden, nach frühem ähnlichen Vorgängen bei demselben Beruhigung zu fassen sein, und übrigens unter diesen Umständen der Erstattung eims schriftlichen Berichtes an dir ver ehrte Kammer nicht bedürftn. Ich bitte das Präsidium, an die hohe Kammer die Frage zu richtrn, ob sie mit dieser Ansicht -er Deputation einverstanden sei? Präsident v. Gersdvrf: Dieser Veranlassung gemäß frage ich die Kammer: ob sie mit dieser Ansicht ihrer zweiten Deputa tion einverstanden ist? Einstimmig Ja. Präsident v, Gersdvrf: Ich werde nunmehr den Herrn Rittmeister v. Schönfels ersuchen, uns den Bericht der vierten Deputation über die Petition des ehemaligen Uhlanen Haupt aus Ochsensaal vcrzutragen. Referent v. Schönfels: Der Bericht der vierten Depu tation lautet: : Der verabschiedete Uhlane Haupt aus Ochsensaal reichte unter dem 7. Juli dieses Jahres eure Beschwerde ein über Ver weigerung einer Pension. Ein formelles Bedcnkm, mir dieser Eingabe sich zu beschäftigen, fand sich bei Piüfung derselben nicht vor und es lautet der darüber abgcfaßle Bericht wie folgt:
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