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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Domherr v. Günther: Ich habe den Antrag des Herrn Secretairv. Biedermann so verstanden, daß er wünscht, es möge die Frage über das Deputationsgutachten getheilt werden. Das Gutachten S. 251 geht dahin, „dem Beschlüsse der zweiten Kammer, die Angelegenheit der hohen Staatsregierung zur Er wägung zu empfehlen, beizutreten, jedoch in derVoraus- setzung, daß dieser Beschluß die Erwägung beider soeben angedeuteten Vorschläge in sich fasse." Der Herr Antragsteller wünscht nun, daß die erste Frage darauf ge richtet werde, ob man dem gedachten Beschlüsse der zweiten Kam mer beitrere? Die zweite Frage würde darauf zu richten sein, ob die Abgabe an die Staatsregierung mit der Erklärung ver bunden werden solle: man setze voraus/ daß dieser Beschluß die Erwägung beider angedeuteten Vorschläge in sich fasse? Sollte nicht durch eine solche Kheilung des Deputationsgutachtens das, was der Herr Präsident für nothwcndig erachtet, mit dem, was der Antragsteller'wünscht, vereinigt werden können? Es würde nämlich dann allerdings die Frage auf das Deputationsgutach ten gestellt , aber so, daß dieses Gutachten in zwei Lheile gespal ten würd'e, wo es möglich bliebe, daß der eineTheil angmommen, der andere aber nicht angenommen würde. Bürgermeister Hübler: Ich muß dagegen bemerken, daß . der Beschluß der zweiten Kammer nicht dahin geht, die Petition simpliciter an die Staatsregierung abzugeben, sondern sie der hohen Staatsregierung zur Erwägung zu empfehlen. Er ist also ein ganz anderer- als wie ihn unsere Deputation in dem er sten Abschnitts ihres Gutachten^ bezeichnet, und darum würde der kürzeste und sicherste Weg der Abstimmung wohl der von dem Herrn Präsidenten vorgeschlagene sein. Die erste Frage würde mit dem Vorbehalte, auf den Antrag des Secretair v. Biedermann zurückzukommcn, auf den Vorschlag unserer Deputation S. 252 zu richten sein. Wer der Ansicht des Secretair v. Biedermann beitritt, wird natürlich gegen das Deputationsgutachten stimmen müssen. , . Vicepräsident v. Carlowitz: Das Bedenken, welches der letzte geehrte Sprecher gegen den Vorschlag des Herrn v. Günther darlegte, wollte auch ich bemerklich machen; denn, wie schon erwähnt, der Beschluß der jenseitigen Kammer geht weiter, als die Absicht , die Petition der Regierung zu überge ben. Ich bin daher folgender Ansicht. Ich glaube, es würde thunlich gewesen sein, nur eine einzige Frage zu stellen, und zwar auf das Deputationsgutachten, wenn nicht im Laufe der Verhandlung Secretair v. Biedermann mit einem Widerspruch ausgetreten wäre- Nachdem aber dies geschehen ist, läßt sich die Sache mit einer einzigen Frage nicht mehr erschöpfen; es werden jetzt zwei Fragen zu stellen sein, vorausgesetzt, daß die erste nicht bejaht wird, und zwar erstens auf das Deputations gutachten in feinem vollen Umfange. Wird diese Frage bejaht, so fällt der Antrag der zweiten Kammer und mit ihm der Bie- dermann'sche. Würde diese Frage aber verneint, so würde eine zweite Frage auf den Beschluß der zweiten Kammer, für den Herr v. Biedermann stimmt, gerichtet werden müssen. . Ich wiederhole nochmals, es hätte das Präsidium ganz Recht ge ¬ habt,' nur eine Frage zu stellen, wenn nicht Secretair v. Bie dermann sich gegen das Deputationsgutachten erklärt hätte. Materiell bin ich mit der Ansicht des Secretair v. Biedermann einverstanden; allain ich. konnte gleichwohl seinen Antrag nicht unterstützen, weil ich an ihm auszusetzen hatte, daß zuvörderst das Deputatkonsgutachten zur Abstimmung gebracht werden muß und dieses auf einer Vorschrift der Landtagsordnung, beru hende Vorrecht der Deputation ihr nicht durch Amendement und Kammerbcschluß entzogen werden kann. . Präsident». Gersdorf: Wenn ich den Herrn Wicepräsi- denten richtig verstand, so würde die erste Frage auf das Depu tationsgutachten zu richten sein, aber nur durch Aufstehen und Sitzenbleiben. Wenn dieses übgeworfen würde, so könnte Nichts übrig bleiben, als sogleich durch Namensaufruf zu fra gen: will man sich dem Beschluß der zweiten Kammer anschlie ßen? Ein Drittes findet hier nicht statt. Wenn der geehrte Antragsteller damit übcrciristimmt, so würde ich zunächst fragen: ob die geehrte Kammer dem, was die Deputation beantragt, beitritt? — Der Deputationsantrag wird mit 18 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich sofort den Na mensaufruf darüber cintreten lassen: ob die geehrte Kammer dem Beschlüsse der zweitenKammer beistimmen wollet—Es .antworten hierauf mit Ja: , , Mcepräsidentv.Carlowitz, Secretairv.Biedermann, Se cretair Bürgermeister Ritterstädt, v. Günther, v. v. Am mon, Dxcan Kutschank, D. Großmann, Bürgermeister B ex n- hardi, v. Zedtwitz, Bürgermeister Schsll, Bürgermeister Hübler, v. Watzdorf, Bürgermeister. Gott sch al d, Bürgermeister Starke, v. Posern, GrafHohent.hal-Püchau, Bürgermeister!). Gross, v.Lhielau, v. Welck, Pflugk, v. Polenz, v. Schbnfels, v. Metzsch, ».Friesen, v. Schdnberg-Commerau, v. Lüt tichau, v. Crusius, v. Heynitz, und Präsident v. Gersdorf. — Mit Nein: v. Nostitz und GrafVitzthum. Präsident v. Gersdorf: Die Frage ist also gegen 2 Stim men bejaht worden. (Die> vorher abgetretenen königl. Commissaricn treten wie der ein.) Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun Herrn v Crusius zu ersuchen haben, uns mündlichen Vortrag zu erstatten über das allerhöchste Decret vom 8. Juni 1843 hinsichtlich eines Nach postulats von 15.000 Bhlr- aus den Cassenbeständen zu Verle gung des Convicts aus d?m Mittclgebäude des Paulini. Referent v. Crusius: Es wird der geehrten Kammer er innerlich sein,' daß bei Gelegenheit der Berathungdes Decrets,. die Cassenbestände und die Cassenüberschüsse betreffend, von Seiten der zweiten Kammer mehre Anträge beschlossen worden waren, welche sich theils auf die Verwaltung des Universitäts vermögens, theils auf die Mittheilungen über die damit im nahen Zusammenhänge stehenden Stiftungen und denn, Vermögen be zogen. Zwei dieser Anträge wurden sofort von der ersten Kam mer anerkannt und man stimmte ihnen bei. Ein dritter Antrag, welcher hauptsächlich dahin gerichtet war, zu den Verwendungen
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